Fortschrittskontrollen im Lehramtsstudium
Bei der Fortschrittskontrolle wird im Studienverlauf zu bestimmten Zeitpunkten überprüft, ob die Leistungsgrenzen erreicht sind, die für das Studienziel erforderlich sind.
In Ihrer Prüfungsordnung (§ 20 bzw. § 21) sind die Leistungsgrenzen der Fortschrittskontrolle wie folgt festgelegt:
Ende des Fachsemesters | mindestens | |
2 | 18 CP | |
4 | 60 CP | |
6 | 100 CP | |
8 | 140 CP | |
10 | 180 CP | |
12 | 220 CP | (nur für LS1, LP, LPS1) |
15 | 275 CP | (nur für LS1+2, LAB, LAG) |
Bei den Leistungsgrenzen handelt es sich immer um die Summe aller eingetragenen CP aus beiden Fächern und den Bildungswissenschaften (im Studiengang LP um die CP aus Studienfächer der Primarstufe und den Bildungswissenschaften).
Die maximale Studiendauer ist die doppelte Regelstudienzeit, beträgt also 16 Semester für LS1, LPS1 und LP bzw. 20 Semester für LS1+2 und LAB.
Sonderfälle
Wir berücksichtigen immer die unterschiedlichen Fachsemester beim Fachwechsel im Lehramtsstudium, wenn ein Lehramtsfach bereits abgeschlossen ist, wenn Sie ein Fach an einer anderen Hochschule im Südwestverbund studieren, im Lehramtsstudium bereits beurlaubt waren oder das Teilzeitstudium nutzen. Bitte schreiben Sie bei Fragen zu diesen Sonderfällen einfach kurz an
j.dausend(at)mx.uni-saarland.de
Bitte beachten Sie auch: Wer freiwillig ein zusätzliches Fach im Lehramtsstudium studiert, parallel in einem anderen Studiengang oder für ein Zertifikat eingeschrieben ist, muss für die FSK die CP trotzdem aus dem "normalen" Lehramtsstudium (zwei Fächer + Bildungwissenschaften) sammeln. Die CP aus den freiwilligen Studienanteilen können für diese FSK nicht berücksichtigt werden. Wer ein Drittfach im Lehramt studiert, hat dafür auch eine im Umfang angepasste, zusätzliche FSK zu erfüllen. Wer parallel in einem Bachelor-Studiengang eingeschrieben ist, muss dort evtl. auch eine weitere FSK bestehen.