Prüfungen

Anmeldung zu Prüfungen

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zu Prüfungen in der Fachrichtung Germanistik folgende Regeln und Hinweise:

  • Wer zu einer Klausur erscheint, wer zum Abgabetermin eine Hausarbeit abgibt etc. ist durch die Unterschrift auf dem Deckblatt für die Prüfung angemeldet.
  • Deckblatt für alle Prüfungen

Der/die Studierende ist dabei eigenständig dafür verantwortlich, sicher zu stellen, dass er zum Prüfungstermin die für ihn/sie geltenden Prüfungsvoraussetzungen erfüllt hat. Wurden die Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt die Prüfung als nicht abgelegt, die Note kann nicht verwendet werden.

  • Einen Fehlversuch durch Nichtantritt zu einer angemeldeten Prüfung gibt es in der FR Germanistik nicht.


Bitte beachten Sie insbesondere im Zusammenhang mit BAföG-Bezug und Fortschrittskontrolle auch:

  • Prüfungen gelten als erfolgreich absolviert für das Semester, in dem sie konkret erbracht werden.

Jedes Wintersemester umfasst offiziell den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März, jedes Sommersemester den Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. September. Wenn Sie also Prüfungsleistungen (Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung etc.) laut der auf dem Deckblatt angegebenen Datierung beispielsweise nach dem 31. März erbringen, zählt das jeweilige Modul oder Teilmodul im Fall des Bestehens erst im Sommersemester als abgeschlossen, obwohl Sie die dazugehörigen Veranstaltungen bereits im vorangegangenen Wintersemester besucht haben. Diesen Umstand müssen Sie bei Ihrer Studienplanung eigenverantwortlich berücksichtigen, um ggf. Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt und/oder der universitären Fortschrittskontrolle zu vermeiden.

Der Zeitpunkt, zu dem die Bewertung/Benotung einer Prüfung abgeschlossen wird, ist dabei nicht relevant. Es zählt für die Zuordnung der Prüfungen und Teilmodule zu einem Semester allein der Termin der Prüfung (mündliche Prüfung, Klausur, Abgabe der Hausarbeit etc.). Wenn Sie also eine Prüfung im WiSe oder SoSe abzulegen planen, achten Sie darauf, dass der Prüfungstermin je innerhalb der Dauer des jeweiligen Semesters liegt.

Prüfungsberechtigte für Abschlussprüfungen

Die folgenden Personen stehen für die Betreuung Ihrer Bachelor-, Master- oder Staatsexamensarbeiten zur Verfügung sowie als PrüferInnen im Rahmen der mündlichen Staatsprüfung. Anfragen in allen Prüfungsangelegenheiten richten Sie am besten direkt an diese Personen (per E-Mail oder persönlich in der jeweiligen Sprechstunde).

Person:BachelorMaster

Lehramt 
LS1, LS1+2, LAB

Lehramt
LPS1

Judith Appel
(Literaturdidaktik)
  x 
Dr. Johannes Birgfeld
(Literaturwiss.)
xx (LKP)  
Dr. Stephanie Blum
(Literaturwis.)
x   
Prof. Dr. Ralf Bogner
(Literaturwiss.)
xxx 
Dr. Christiane Gante
(Sprach- und Literaturwiss.)
xxx 
PD Dr. Hermann Gätje
(Literaturwiss.)
xxx 
Prof. Dr. Stefanie Haberzettl
(DaF/DaZ, Sprachwiss.)
xxxx
Dr. Nele Hartung
(Sprachwiss.)
x   

Dr. Joachim Harst
(Komparatistik)

ab 01.04.2024

 

x

 

x

  
Lucia Hubig
(Sprachdidaktik)
  x 
Prof. apl. Dr. Sascha Kiefer
(Literaturwiss.)
xxx 
Prof. Dr. Julia Knopf
(Didaktik der Primarstufe)
  xx
Dr. Sergey Kulakov
(Sprachwiss.)
x   
Dr. Torsten Mergen
(Literaturdidaktik)
  x 
Prof. Dr. Nine Miedema
(Sprach- und Literaturwiss.)
xxx 
Dr. Stephanie Mühlenfeld
(Sprach- und Literaturwiss.)
xxx 
Dr. Philipp Rauth
(Sprachwiss.)
x   
Prof. Dr. Ingo Reich
(Sprachwiss.)
xxx 
Dr. Claudia Schmitt
(Komparatistik)
xx  
Dr. Josef Schu
(Sprachwiss.)
x   
Prof. apl. Dr. Sikander Singh
(Literaturwiss.)
xxx 

Prof. Dr. Christiane Solte-Gresser
(Komparatistik)

Prüfungsabnahme
noch bis 31.03.2024 möglich

xx  
Prof. Dr. Augustin Speyer
(Sprachwiss.)
xxx 
Prof. Dr. Romana Weiershausen
(Frankophone Germanistik)
xxx

 

* = Literaturwissenschaft nur Mediävistik