Hinweise zur MA-Arbeit

Die Zulassung zur MA-Arbeit beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formblatt. Das Formblatt reichen Sie vollständig ausgefüllt (elektronisch) und unterschrieben (von Ihnen sowie Ihrem Erst- und Zweitgutachter) beim Prüfungssekretariat ein (Geb. A2 2, Zi. 1.17).

MA Translation Science and Technology

Die Bearbeitungszeit für die MA-Arbeit im Masterstudiegang "Translation Science and Technology" beträgt 16 Wochen (21 CP).

Bitte reichen Sie Ihre MA-Arbeit in drei Exemplaren  beim Prüfungssekretariat ein (Geb. A2 2, Zi. 1.17).

Der Text muss mit Seitenzahlen versehen und mit einem gängigen Textprogramm erstellt sein. Die Exemplare müssen gedruckt und geheftet oder gebunden abgeliefert werden. Alle Exemplare müssen einwandfrei lesbar sein.

Bitte reichen Sie zusammen mit der MA-Arbeit eine schriftliche Versicherung ein, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben.

Die MA-Arbeit wird von den beiden durch den Prüfungsausschuss bestellten Gutachtern beurteilt. Beide geben spätestens drei Monate nach Einreichen der Arbeit ein schriftliches Gutachten ab.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen in §§ 27 und 28 der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes für den Masterstudiengang "Translation Science and Technology" vom 26. Januar 2017.

MA Translationswissenschaft (auslaufend)

Die Bearbeitungszeit für die MA-Arbeit beträgt im Schwerpunkt Übersetzen 17 Wochen (22 CP) im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen 13 Wochen (16 CP).

Bei Genehmigungen, die nach dem 20. Juli 2017 erfolgt sind, reichen Sie Ihre MA-Arbeit bitte in zwei Exemplaren sowie zusätzlich in elektronischer Form (PDF) im Prüfungssekretariat bei Frau Konz ein.

Der Text muss mit Seitenzahlen versehen und mit einem gängigen Textprogramm erstellt sein. Die Exemplare müssen gedruckt und geheftet oder gebunden abgeliefert werden. Alle Exemplare müssen einwandfrei lesbar sein.

Bitte reichen Sie zusammen mit der MA-Arbeit eine schriftliche Versicherung ein, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben.

Die MA-Arbeit wird von den beiden durch den Prüfungsausschuss bestellten Gutachtern beurteilt. Beide geben spätestens drei Monate nach Einreichen der Arbeit ein schriftliches Gutachten ab.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen in §§ 22 und 23 der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes für Bachelor-, Master- und Aufbaustudiengänge sowie Zertifikate vom 8. Juni 2017.