Hinweise zur Master-Arbeit
Die Zulassung zur Master-Arbeit beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formblatt. Das Formblatt reichen Sie vollständig ausgefüllt (elektronisch) und unterschrieben (von Ihnen sowie Ihrem Erst- und Zweitgutachter) beim Prüfungssekretariat ein (Geb. A2 2, Zi. 1.17).
MA Translation Science and Technology
Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit im Masterstudiegang "Translation Science and Technology" beträgt 16 Wochen (21 CP).
Bitte reichen Sie Ihre Master-Arbeit in drei Exemplaren beim Prüfungssekretariat ein (Geb. A2 2, Zi. 1.17).
Der Text muss mit Seitenzahlen versehen und mit einem gängigen Textprogramm erstellt sein. Die Exemplare müssen gedruckt und geheftet oder gebunden abgeliefert werden. Alle Exemplare müssen einwandfrei lesbar sein.
Bitte reichen Sie zusammen mit der Master-Arbeit eine schriftliche Versicherung ein, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben.
Die Master-Arbeit wird von den beiden durch den Prüfungsausschuss bestellten Gutachtern beurteilt. Beide geben spätestens drei Monate nach Einreichen der Arbeit ein schriftliches Gutachten ab.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen in §§ 27 und 28 der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes für den Masterstudiengang "Translation Science and Technology" vom 26. Januar 2017.