Mittel Lehre und Studium
Mittel zur Verbesserung von Lehre und Studium
Der Universität stehen Mittel zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium zur Verfügung. Alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät können Vorschläge für Maßnahmen beim Studiendekan in Form eines Antrages einreichen.
Über die Bewilligung der Anträge wird von der diesbezüglichen paritätisch zusammen gesetzten Kommission aus Studierenden und Dekanat entschieden. Unmittelbar nach Entscheidung werden Bewilligungsschreiben an die Antragssteller übermittelt. In diesen Schreiben werden Details mitgeteilt wie und ab wann die genehmigten Gelder abgerufen werden können.
Alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät können Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium beim Studiendekan einreichen.
Die Antragstellung erfolgt dieses Jahr erstmals über ein neues Antragssystem.
Frist für die Anträge ist in diesem Jahr der 31. Oktober 2024.
Hinweise zum Formular:
- Für den Zugang zum Formular müssen Sie sich mit Ihrer persönlichen UdS-Kennung anmelden. (Diese benutzen Sie in der Regel auch für die Anmeldung in Moodle, Uni-Teams etc. und folgt dem Schema Kennung@uni-saarland.de)
- Anträge werden nach der Speicherung ausschließlich für Sie sichtbar.
- Anträge können bis zum Fristende bearbeitet werden (Bitte kontrollieren Sie, ob die entsprechenden Änderungen auch korrekt gespeichert wurden).
- Nach Fristende werden die Anträge für die Bearbeitung gesperrt.
- Nach Absenden des initialen Antrags und nach Bearbeitung eines bestehenden Antrags wird Ihnen eine Zusammenfassung an Ihre universitäre E-Mail-Adresse zugesandt.
- Eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr nötig.
- Falls Angebote erforderlich sind, senden Sie diese per Mail an das Studiendekanat.
Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne direkt an das Studiendekanat (mf-studiendekanat@uni-saarland.de).
- Anträge können grundsätzlich nur für ein Kalenderjahr gestellt werden. Folgeanträge sind möglich und jedes Jahr neu zu beantragen.
- Unbefristete Personalstellen sowie Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Beantragte Sachmittel können nur unter Angabe der entsprechenden Angebote berücksichtigt werden.
Berichterstattung:
Da die Fakultät sowohl dem Präsidium der Universität als auch dem Ministerium regelmäßig über die Verwendung der Mittel berichten muss und aufzuzeigen ist, dass die Lehre über die genehmigten Vorhaben tatsächlich verbessert wurde, wird im Antrag besonderer Wert auf die Methoden und Instrumente zur Qualitätskontrolle gelegt. Nach Ablauf des Antragsjahres muss ein Statusbericht an das Studiendekanat erfolgen, welche Verbesserung der Lehre an Hand der im Antrag dargelegten Kriterien gemessen wurde.Die Berichterstattung in Form eines Statusberichtes erfolgt für das Antragsjahr 2024 letztmalig per Advocate. Der Link kann Ihnen auf Anfrage unter mf-studiendekanat(at)uni-saarland.de zur Verfügung gestellt werden. Neue Anträge im Advocate System werden nicht mehr berücksichtigt.
Ansprechpersonen - Mittel Lehre und Studium
Dr. rer. nat.
Monz, Dominik
Tel.: 06841/16-26072
Dr. rer. nat.
Becker-Weyrich, Lea
Tel.: 06841/16-26855
mf-studiendekanat(at)uni-saarland.de
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Geb. 35, EG 28
66421 Homburg
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr