Erbringen von Master-Leistungen im Bachelor

Bereits während der Abschlussphase des Bachelorstudiums ist es möglich, Leistungen für einem Masterstudiengang der Universität des Saarlandes zu erbringen.

Wenn in Ihrem Studienkonto 165 CP verbucht sind, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Erbringung von Masterleistungen (maximal 15 CP) im Bachelorstudium stellen. Dieser Antrag ist an den Bachelor-/Master-Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät zu richten und  entweder am Infopoint der Fakultätsverwaltung der Philosophischen Fakultät (Gebäude A5 4) einzureichen oder als Scan an studienbuero-p@uni-saarland.de zu senden.

Dieser Antrag muss genaue Angaben über die Veranstaltungen (LSF-Nr., Titel, Dozierende*r) enthalten, die Sie im nächsten Semester besuchen möchten.

Bei vielen Studierenden bestehen Unsicherheiten, wie ein fließender sowie rechtlich sicherer Übergang (ohne unnötigen Zeitverlust) vom Bachelorstudium in einen Masterstudiengang ablaufen kann. Informationen zu den Grundsätzen, Regeln und möglichen Hürden sowie die sich daraus ergebenden Übergangsverfahren, können Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch bei uns im Studienbüro näher erläutert werden.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik, wenden Sie sich bitte an:

studienbuero-p(at)uni-saarland.de

Postanschrift

Universität des Saarlandes
Philosophische Fakultät
Studienbüro der Philosophischen Fakultät
Campus A 5 4
66123  Saarbrücken