Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich soll die Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Studium gewährleisten und Benachteiligungen vermeiden.

Vorhandene Einschränkungen und die daraus resultierenden Nachteile sollen - soweit dies möglich ist -  ausgeglichen werden

Bei einem Nachteilsausgleich geht es nicht darum, die inhaltlichen und fachlichen Anforderungen bei Studien- oder Prüfungsleistungen zu senken, sondern den individuellen Nachteil, z.B. durch individuelle Anpassung der Rahmenbedingungen beim Ablegen von Prüfungen, zu kompensieren.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss schriftlich unter Vorlage entsprechender Nachweise (i. d. R. fachärztliches Attest) gestellt werden.

Es ist hierbei wichtig, möglichst früh mit dem Studienbüro Kontakt aufzunehmen, damit der Antrag durch den Prüfungsausschuss geprüft und entschieden werden kann.

Oftmals werden bei einem Nachteilsausgleich individuelle Maßnahmen getroffen und diese benötigen Abstimmung und Planung. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns:

Wir beraten Sie gerne.

In 5 Schritten zum Nachteilsausgleich:

1. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

2. Lassen Sie sich ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin bzw. Therapeut/in ausstellen und nutzen Sie hierfür das Informationsschreiben aus dem Leitfaden für chronisch kranke und behinderte Studierende: Leitfaden

3. Füllen Sie den Antrag aus, den Sie ebenfalls im Leitfaden finden: Antrag

4. Reichen Sie den Antrag und das Attest bei uns ein: - entweder durch Abgabe am Infopoint (Gebäude A5 4, Eingang gegenüber dem Musiksaal) oder - eingescannt per Mail an studienbuero-p@uni-saarland.de

5. Ihr Antrag wird nun durch den Prüfungsausschuss bearbeitet und nach Abschluss erhalten Sie per Post den Bescheid über die Entscheidung.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik, wenden Sie sich bitte an:

studienbuero-p(at)uni-saarland.de

Postanschrift

Universität des Saarlandes
Philosophische Fakultät
Studienbüro der Philosophischen Fakultät
Campus A 5 4
66123  Saarbrücken