Japanisch-deutsches Seminar an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Japanisch-deutsches Seminar an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Den Einfluss des deutschen Rechts auf das japanische Strafrecht sowie historische Ereignisse und ihre rechtlichen Auswirkungen beleuchteten drei renommierte japanische Rechtswissenschaftler in einem gut besuchten Seminar am 19. September 2017 im Fakultätssaal der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: Prof. Dr. Makoto Tadaki und Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. mult. Makoto Ida, beide von der Chuo Universität, Tokio und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Keiichi Yamanaka von der Kansai Universität, Osaka.

 

Nach einer Vorstellung durch die Japanbeauftrage der Fakultät, Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann, und einem Grußwort durch den Präsidenten der Deutsch-Japanischen Gesellschaft in Saarbrücken, Manfred Krischek, widmete sich Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Keiichi Yamanaka dem Jagdzwischenfall des Prinzen Heinrich von Preußen, den er näher erläuterte und die sich hieraus ergebenden diplomatischen Verwicklungen er einordnete. Vor diesem historischen Hintergrund spannte er den Bogen zu aktuellen Fragen, wie etwa der Relevanz der richterlichen Unabhängigkeit.

 

Prof. Dr. Makoto Tadaki widmete sich anschließend dem Gesetzlichkeitsprinzip im japanischem Recht, zu dem er als Ausgangspunkte exemplarisch den Fall Otsu, ein Attentat auf den späteren Zaren Nikolaus II, und den Fall des Elektrizitätsdiebstahls wählte. Bei seinen Ausführungen wurden immer wieder die Parallelen zu den in der deutschen Rechtswissenschaft verankerten Problemen und Lösungsansätzen anschaulich verdeutlicht. 

 

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Makoto Ida, Ehrendoktor der Universität des Saarlandes, rundete das Seminar ab mit seinem spannenden Vortrag zur Rezeption des deutschen Strafrechts in Japan. Die Teilnehmer konnten hier grundlegende, aber auch ganz neue Erkenntnisse über die Rolle der deutschen Strafrechtsdogmatik für die japanische Rechtswissenschaft in Vergangenheit und Gegenwart gewinnen. Eine engagierte Diskussion schloss sich an, in der insbesondere auch die Bedeutung der amerikanischen Strafrechtslehre für das Strafprozessrecht Japans erhellt wurde. 

 

Nach einem Schlusswort durch Dekan Professor Dr. Roland Michael Beckmann gab es noch Gelegenheit zu Einzelgesprächen und persönlichen Begegnungen.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät betrachtet es als großen Gewinn, die langjährige Kooperation mit japanischen Forschern auch durch Veranstaltungen wie diese fortführen zu können. Die erfreuliche Resonanz durch eine stattliche Zahl an Interessierten unterstreicht diesen Befund eindringlich.

Bericht: Julius Eberhard

Fotos: Jörg Pütz, Michael Hartz