Vortrag: „Lauter hohe Bußgelder – Die Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung“

Vortrag: „Lauter hohe Bußgelder – Die Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung“

Am 07.06.2017 startete die Vortragsreihe "Datenschutzrecht in der Praxis" des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes mit einem Vortrag von Thomas Kranig zu dem Thema: „Lauter hohe Bußgelder – Die Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung“. Als Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht beschäftigte Kranig sich aus praktischer Perspektive mit den aktuellsten Entwicklungen und neuen Herausforderungen der Datenschutzaufsicht vor dem Hintergrund sich wandelnder Rechtsgrundlagen.

Der Referent zeigte auf, dass in der Zielsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und dem freien Datenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Union bestehe. Durch die verbindliche Rechtsform der Verordnung werde eine Angleichung in den Vertragsstaaten angestrebt. Diesbezüglich müssten in Zukunft allerdings noch große Herausforderungen bewältigt werden, beispielsweise sei die Sensibilität der Menschen in den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich des Datenschutzes keineswegs homogen, wie Kranig am Beispiel der Videoüberwachung erläuterte. Im Zuge eines europaweit einheitlichen Schutzniveaus würden praktisch Angleichungen durch Anhebung bzw. Absenkung der nationalen Standards erforderlich. Sowohl für die Betroffenen, aber auch für die Aufsichtsbehörden und Unternehmen werden neue Rechte, Pflichten und Maßstäbe gesetzt. So sind Unternehmen nach der Datenschutz-Grundverordnung nunmehr rechenschaftspflichtig gegenüber der Aufsichtsbehörde. Durch die Sanktionierung bereits einer Verletzung der Rechenschaftspflicht komme es zu einer Art „Beweislastumkehr“.

Angeregte Diskussionen über Fragen sowohl des rechtstheoretischen, aber auch rein praktischen Bereichs, bis hin zu der Berücksichtigung informationstechnologischer Überlegungen verdeutlichten die Brisanz der Thematik. Der Referent nahm diese Fragen zum Anlass, unmittelbar mit dem Auditorium in den Dialog zu treten und Probleme wie den Begriff des „Löschens“ oder der Möglichkeiten der Behörde eines Absehens von Sanktionen zu erörtern.

Als zentral für die Datenschutzaufsicht der Zukunft schätzt Kranig die interne Kohärenz der Vollzugsebene sowohl national, wie auch im europäischen Kontext durch Schaffung des Europäischen Datenschutzausschusses ein. Die gewonnenen Erkenntnisse verdeutlichte er anhand fiktiver Fälle. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen summarischen Ausblick, in dem Betroffene und Unternehmen mitunter zur Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden aufgerufen wurden.

Weitere Informationen über die Vortragsreihe "Datenschutzrecht in der Praxis" des Instituts für Rechtsinformatik im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs „IT-Recht und Rechtsinformatik“ finden sich unter nachstehendem Link:

www.uni-saarland.de/aktuelles/artikel/nr/17414.html