Allgemeines Steuerrecht: Vorlesung
Allgemeines Steuerrecht
Beginn: | Wird noch bekanntgegeben |
Zeit: | Wird noch bekanntgegeben |
Ort: | Wird noch bekanntgegeben |
Dozent: | Prof. Dr. Roberto Bartone |
Zielgruppe: | Studierende des SPB 2; Masterstudierende BWL/W&R |
Inhalt
Die Vorlesung ist in zwei Teile gegliedert: Den Gegenstand der Vorlesung „Allgemeines Steuerrecht I“ bilden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts. Die Vorlesung „Allgemeines Steuerrecht II“ behandelt das steuerliche Verfahrensrecht, das im Wesentlichen in der Abgabenordnung (AO) geregelt ist. Beide Vorlesungen sind als selbständige, aber eng miteinander verknüpfte Teile der einheitlichen Vorlesung „Allgemeines Steuerrecht“ zu verstehen. Das steuerliche Verfahrensrecht kann nicht ohne die verfassungsrechtlichen Grundlagen verstanden werden, sondern baut darauf auf. Das Steuerrecht als staatliches Eingriffsrecht ist – wie kaum ein anderes Rechtsgebiet – stark vom Verfassungsrecht geprägt. Es wird dringend empfohlen, beide Veranstaltungen zu besuchen, da in beiden immer wieder auf den Stoff der anderen Bezug genommen wird.
In der Vorlesung „Allgemeines Steuerrecht I – Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts“ werden zunächst die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen (Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit, Verwaltungskompetenzen) erörtert. Zum anderen werden die formellen und materiellen Aspekte des Rechtsstaatsprinzips sowie die Wirkkraft der Grundrechte mit dem Fokus auf das Steuerrecht betrachtet.
Die Vorlesung „Allgemeines Steuerrecht II – Steuerliches Verfahrensrecht“ hat im Wesentlichen die Regelungen der AO zum Gegenstand, die gleichsam den „Allgemeinen Teil“ des Steuerrechts bildet. Hier richtet sich der Blick insbesondere auf das allgemeine Steuerschuldrecht (Steuerpflicht, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis: Entstehen, Fälligkeit, Erlöschen etc.) und das Besteuerungsverfahren mit seinen verschiedenen Abschnitten (Ermittlungsverfahren, Festsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren, Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren). Von großer Bedeutung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens sind die Fragen der Bestandskraft von Steuerverwaltungsakten und deren Durchbrechung auf der Grundlage der Korrekturnormen des Steuerrechts, die im Wesentlichen, aber nicht nur in der Abgabenordnung geregelt sind.
Ein besonders bedeutsamer Teil des Besteuerungsverfahrens ist schließlich das Einspruchsverfahren, also das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, das – wie das Widerspruchsverfahren im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht – auch für das finanzgerichtliche Verfahren Bedeutung hat.
Das ebenfalls in der AO geregelte Steuerstrafrecht wird demgegenüber nur punktuell angesprochen, soweit es für das steuerliche Verfahrensrecht (zum Beispiel für die Festsetzungsverjährung sowie für die Korrektur von Steuerbescheiden) von Bedeutung ist.
Benötigte Gesetzestexte
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ergänzend: |
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Kommentare (Auswahl)
- Kirchhof/Seer, EStG, Kommentar, 23. Aufl. 2024;
- Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Loseblattsammlung (derzeitiger Stand: 343. EL, Mai 2024);
- Schmidt, EStG, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 43. Aufl. 2024;
- Schnitger/Fehrenbacher (Hrsg.), Kommentar Körperschaftsteuer KStG, 2. Aufl. 2018.
Prof. Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht
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