FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf folgende häufig gestellte Fragen:

An wen kann ich mich bei Fragen zur Weiterbildung wenden?

Bei Fragen können Sie über folgende Telefonnummer die AnsprechpartnerInnen der Weiterbildung erreichen: 0681/302-57464 (Mo & Do, 8-12 Uhr). Alternativ können Sie sich per Mail an uns wenden: inklusion(at)uni-saarland.de. Wir bemühen uns, Ihre Fragen zeitnah zu beantworten. Falls Sie einen Beratungstermin wünschen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an uns.

Was mache ich, wenn ich an einem Veranstaltungstermin verhindert bin?

Sie sollten uns rechtzeitig per Mail über Ihr Fehlen informieren. Die Veranstaltung, an der Sie gefehlt haben, muss nachgeholt werden. Bitte entnehmen Sie selbstständig die nachzuholende Veranstaltung im Terminkalender der anderen Startergruppen. Diese Termine finden Sie hier

Muss ich mich als NacholerIn für eine verpasste Veranstaltung nochmal separat anmelden?

Nein, in diesem Fall müssen Sie sich nicht erneut für die Veranstaltung anmelden. Dennoch wäre es gut, wenn Sie uns rechtzeitig per Mail über ihren Nachholtermin informieren, sodass genügend Materialien vorbereitet werden können.

Wie erhalte ich die Einschreibeunterlagen?

Die Einschreibeunterlagen werden Ihnen per Mail rechtzeitig vor Beginn jedes Semesters zugeschickt; üblicherweise Mitte März und Mitte September.

Wie fülle ich die Einschreibeunterlagen korrekt aus?

GasthörerInnen können sich beim Ausfüllen der Unterlagen an diesen  Beispielunterlagen  orientieren.

Bis wann muss der Gasthörerbeitrag überwiesen werden?

Der Gasthörerbeitrag sollte im Idealfall bis zum 30. Oktober (für das anstehende Wintersemester) und bis zum 30. April (für das anstehende Sommersemester) überwiesen werden: 240 € je Semester plus einmalig 60€ im letzten Semester für die Anmeldung zur Abschlussprojektarbeit. Eine Gebührenerhöhung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Überweisungsdaten für die Semestergebühr sowie für die Abschlussprojektarbeit lauten wie folgt:

Universität des Saarlandes
IBAN: DE72 5905 0101 0000 0836 00
BIC: SAKSDE55XXX
Sparkasse Saarbrücken
Verwendungszweck: W306 1373 01, Name, Vorname, Matrikelnummer, Inklusion

Ist es möglich auf dem Campus Saarbrücken zu parken?

Die UdS-Karte ermöglicht Gasthörer/innen kostenloses Parken in allen Parkhäusern der Universität des Saarlandes.

Welche Funktionen hat eine UdS-Karte?

Als GasthörerIn brauchen Sie nicht zwingend eine UdS-Karte, sie können sich jedoch eine UdS-Karte ausstellen lassen (s. FAQ: Wie erhalte ich eine UdS-Karte). Eine UdS-Karte hat folgende Funktionen: Ausweis für die Bibliotheksnutzung und das Hochschulsportzentrum, Einfahrtkontrolle für den Campus und die Parkhäuser, Geldbörse mit Zahlungsfunktion für Mensa, Cafeterien, SULB und für das zentral bereitgestellte Druck- und Kopierwesen.

Weitere Informationen zur UdS-Karte finden Sie hier.

Wie erhalte ich eine UdS-Karte?

Im Kartenbüro (Gebäude A4 4) kann auch für GasthörerInneneine UdS-Karte für einmalig 10 € ausgestellt werden. Darauf werden personenbezogene Daten gespeichert werden, damit u. a. die nachfolgenden Angebote genutzt werden können (Ausweis für die Bibliotheksnutzung und das Hochschulsportzentrum, Einfahrtkontrolle für den Campus und die Parkhäuser, Geldbörse mit Zahlungsfunktion für Mensa, Cafeterien, SULB und für das zentral bereitgestellte Druck- und Kopierwesen). Zur Identifizierung müssen Sie Ihren Gasthörerschein sowie ein Passfoto mitbringen.

Weitere Informationen zu Funktionen der UdS-Karte finden Sie hier.

Infos zur Anfahrt und zum Parken finden Sie hier.

Kann ich auch als GasthörerIn in der Mensa essen?

Ja. GasthörerInnen können ihre UdS-Karte im Eingangsbereich der Mensa an den jeweiligen Aufladestationen aufladen. Dies ist sowohl mit Bargeld, als auch mit der EC-Karte möglich. Die Karte kann verwendet werden, um in der Mensa bargeldlos zu bezahlen. Die wechselnden Gerichte entnehmen Sie bitte der Homepage oder der Anzeigetafel im Eingangsbereich der Mensa. Die Angebote können von den Gasthörer/innen zum Gästetarif genutzt werden.

Achtung: Sowohl die Mensa als auch alle anderen sich auf dem Campus befindenden Cafés haben samstags und sonntags geschlossen! Bringen Sie sich also zu den Weiterbildungsterminen am Wochenende bitte selbst Ihre Mahlzeiten und Pausensnacks mit.

Wie leihe ich Bücher in der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek aus?

An der SULB können alle Personen über 16 Jahre, die im Saarland studieren, leben oder arbeiten, Bücher ausleihen. Wenn Sie Medien ausleihen oder über Fernleihe bestellen möchten, benötigen Sie einen Benutzungsausweis. Bitte melden Sie sich online über die Homepage der SULB an.