Präsenztermin außerhalb des Lehrbetriebs

Es wird dringend empfohlen, die bisherigen pandemiebedingten Platzbeschränkungen wieder zu beachten. Es gilt die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz  zu tragen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist im Bewegungsverkehr auch außerhalb von Gebäuden immer dann verpflichtend, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Ebenso ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Gebäuden verpflichtend, also auch im Präsenzunterricht, in Klausuren und Präsenzsituationen außerhalb der Lehre. Dozierende müssen aufgrund der entsprechend anzuwendenden Ausnahme in § 4 Abs. 2 Nr. 5 VO-CP auch während der Lehrveranstaltungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, soweit ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen durchgängig gewährleistet ist. Auch bei Beschäftigten am Arbeitsplatz und unter Einhaltung von Sicherheitsabständen von 1,5 m zu anderen Anwesenden kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Laboren ist wie bislang stets den Sicherheitsbestimmungen anzupassen.

Für alle anderen Räumlichkeiten sowie Präsenz- und Hybrid-Formate, bei denen Personengruppen zusammenkommen, z.B. zu Besprechungen, gilt dies analog. 

Mit Beschluss des Saarländischen Landtages am 16. Februar 2022 wurde die Vorgabe zur Kontaktnachverfolgung im Saarland aufgehoben. Da damit die rechtliche Grundlage für die Erfassung und Speicherung personenbezogener Kontaktdaten entfallen ist, wurde die Check-In Funktion der Staysio App vorläufig abgeschaltet. An der Universität entfällt damit auch die Vorgabe, sich in Seminarräumen und Hörsälen mit der Staysio App zu registrieren. Die QR-Code-Aufkleber werden vorerst jedoch nicht entfernt.

Für Veranstaltungen außerhalb der Lehre gilt 3G, wenn es sich hierbei um berufliche Veranstaltungen handelt, an denen nur Universitätsmitarbeitende teilnehmen. Für alle anderen Veranstaltungen außerhalb der Lehre (Zutritt von Dritten, Feiern, Verkaufsstände u.ä.) gilt 2G gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6 VO-CP; für manche Service-Angebote innerhalb von Gebäuden (u.a. Cafés, Hochschulsport) gilt 2G+ gem. § 6 Abs. 2 Nr. 12 VO-CP. Es  gilt die dringliche Empfehlung, auch dienstliche Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern unter 2G-Bedingungen durchzuführen.

Folgende Punkte sind einzuhalten:

Organisatorisches:

  • Ausreichende Pausen zur Lüftung zwischen den Veranstaltungen einplanen
    • je 1,5 Std. Vorlesung mind. 30 Minuten
    • 15 Minuten vor und nach der Veranstaltung
  • Vorinformation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den notwendigen Hygienemaßnahmen, u.a.
    • Abfrage Teilnahmevoraussetzungen
    • Abstand
    • Handhygiene
    • Mund-Nasen-Schutz (Medizinische Maske oder FFP2-Maske) in den Gebäuden der Universität, in allen Präsenzsituationen und auch außerhalb von Gebäuden auf dem Campus, wenn der Abstand von 1,5 m nicht verbindlich eingehalten werden kann
    • Nachweis über einen PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder eine Impfung oder Genesung (3G) bei dienstlich veranlassten Veranstaltungen; Nachweis einer Impfung oder Genesung und einer zusätzlichen Testung (2G+) bei Veranstaltungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen und / oder bei nicht dienstlich veranlassten Veranstaltungen mit Externen innerhalb von Gebäuden, 2G im Freien
  • Hinweis auf die Nutzung der Staysio-App in den gekennzeichneten Räumen, alternativ sind Kontaktlisten für den Fall einer Infektionskettenverfolgung entsprechend des Pandemieplans einzuhalten

Allgemeines:

  • Die Wahrung der Abstandsregel von 1,5 m ist in allen Bereichen der UdS empfohlen
  • Es besteht eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (Medizinische Maske oder FFP2-Maske) im Bewegungsverkehr und bei Nicht-Einhaltung des Abstands in allen Universitätsgebäuden und auch außerhalb, wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann

Vor der Veranstaltung:

  • Ausreichende Lüftung vornehmen, mind. 15 Minuten vor der Veranstaltung
  • Frühzeitigen Einlass organisieren - Gruppenbildung vor den Räumen vermeiden
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten vor Betreten der Räumlichkeiten die Hände waschen
  • Bewegungsverkehr bestenfalls im "Einbahnstraßensystem" regeln
  • Türen beim Einlass nach Möglichkeit offenhalten (keine Keile verwenden, um die Türen nicht zu beschädigen)
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer melden sich über die Staysio-App bzw. eine Alternative an, die Kontaktinformationen abfragt

Während der Veranstaltung:

  • Abstandsregeln bei der Belegung der Plätze einhalten, i.d.R. sind belegbare Sitzplätze mit (grünen) Punkten markiert
  • Zu Beginn einer Lehrveranstaltung in Präsenz weist die/der Lehrende auf die Regelungen des Pandemieplans zum Umgang mit Symptomen hin
  • Hinweis auf allgemeine Hygienemaßnahmen vornehmen

Nach der Veranstaltung:

  • Türen beim Auslass nach Möglichkeit offenhalten (keine Keile verwenden, um die Türen nicht zu beschädigen)
  • Bewegungsverkehr bestenfalls im "Einbahnstraßensystem" regeln
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen das Gebäude zügig verlassen - Gruppenbildung vermeiden, auch vor den Gebäuden
  • Ausreichende Lüftung vornehmen, mind. 15 Minuten nach der Veranstaltung