Nachweis englischer Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache des Masterstudiengangs ist Englisch. Bewerber müssen einen Nachweis über fortgeschrittene Englischkenntnisse (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) erbringen.

Folgende Zertifikate werden anerkannt:
_ IELTS (akademischer Test): mind. 7,0 von 9
_ TOEFL (Internet): mind. 95 von 120
_ TOEFL (Papier): min. 600 von 677
_ Cambridge English Certificate: C1 Advanced (CAE) oder C2 Proficiency (CPE)
_ PTE Academic: min. 76

Das Englischzertifikat ist ein obligatorischer Bestandteil der Bewerbung. Eine Bestätigung Ihrer Universität oder ein MOI (Medium of Instruction) sind kein ausreichender Ersatz.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Muttersprachler aus Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA oder Bewerber, die in einem der oben genannten sechs Länder studiert haben. In diesen Fällen geben Sie bitte „Muttersprachler aus [Land]“ oder „Studium in [Land]“ in das Formular ein und laden Sie als Nachweis ein Abiturzeugnis und/oder ein Bachelor-Zeugnis aus diesem Land hoch.

Für deutsche Bewerber reicht ein Englischkurs bis zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) aus. In diesem Fall geben Sie bitte Abitur im Formular an.