Streichklausuren

Streichklausuren

Prüfungsordnung für die Bachelor- Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft vom 25. April 2013, § 9, Absatz 3

Die Zeugnisse des Bachelor-Studiums führen jeweils den Titel, das Semester und die bestandenen Prüfungsleistungen, differenziert nach den Modulbereichen, mit ihren jeweiligen CP und – soweit benotet – der Note auf. Außerdem werden die Gesamtanzahl der CP, das Thema und die Note der Bachelor-Abschlussarbeit sowie ggf. der Seminar- und Projektarbeit und die Gesamtnote im Zeugnis aufgeführt. Die Gesamtnote wird als mit den erzielten Creditpoints gewichtetes arithmetisches Mittel der zu berücksichtigenden Leistungen berechnet. Zu berücksichtigende Leistungen sind alle in der Studienordnung festgelegten Modulprüfungen des jeweiligen Studiengangs, die Bachelor-Abschlussarbeit und erbrachte Seminar- und Projektarbeit (180 CP) mit Ausnahme der Streichresultate. Streichresultate sind diejenigen erbrachten Prüfungsleistungen von 18 CP aus den obligatorischen 180 CP mit Ausnahme von Abschlussarbeiten, Seminar- und Projektarbeiten die mit den schlechtesten Noten bewertet wurden. Sind mehrere in Frage kommende Prüfungsleistungen mit der gleichen Note bewertet worden, so werden die zeitlich zuerst erbrachten Leistungen als Streichresultate gewertet.