Master-WuR-SO 2014

Dies ist eine nichtamtliche Version der Ordnung. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die offiziell veröffentliche Version im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes.

Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 27. Februar 2014

Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf Grund von § 23 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 sowie § 54 des Gesetzes Nr. 1556 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz – UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782) und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Ordnung über die Einsetzung beschließender Ausschüsse in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes vom 24. Oktober 2012 (Dienstbl. S. 276) und auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, vom 27. Februar 2014 (Dienstbl. S. 542) folgende Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht erlassen, die nach Zustimmung des Senats der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, der Universität des Saarlandes vom 27. Februar 2014 (Dienstbl. S. 542, Master-Prüfungsordnung).

 

§ 2 Ziele des Studiengangs

Im forschungsorientierten Master-Studiengang Wirtschaft und Recht werden die Grundlagen und Kompetenzen des Bachelor-Studiengangs Wirtschaft und Recht aufgegriffen und vertieft, was dazu führt, dass die Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs über fundierte Kenntnisse in einzelnen Bereichen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft sowie über ein hohes Maß an Eigenständigkeit und Methodenkompetenz verfügen. Darüber hinaus wird den Studierenden in zwei Seminaren und der Master-Abschlussarbeit die Gelegenheit gegeben, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten. Ziel dieses Master-Studiengangs ist es, die Studierenden durch die fächerübergreifende Kombination der beiden Fachdisziplinen Wirtschaft und Recht in die Lage zu versetzen, komplexe und schwierige Probleme unter wirtschaftlichen sowie unter rechtlichen Gesichtspunkten konstruktiv zu lösen. Dies bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf ihre berufliche Praxis im interdisziplinären Tätigkeitsbereich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft in Industrie, Handwerk und Handel, bei Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Steuerberatungspraxis und anderen Dienstleistungsunternehmen sowie in Verbänden und politischen Organisationen vor. Darüber hinaus ist es Ziel des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht, die Absolventinnen und Absolventen auf eine Forschungstätigkeit in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft vorzubereiten.

§ 3 Gliederung des Studiums

Das Master-Studium gliedert sich in die beiden Pflichtbereiche "Wirtschaft" und "Recht" sowie in einen "Wahlbereich". Die einzelnen Bereiche lassen sich wiederum in Teilbereiche mit zugehörigen Modulen bzw. Modulelementen, die entsprechenden Kategorien gemäß § 2 der Master-Prüfungsordnung zugeordnet sind, untergliedern. Für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht sind die Kategorien Vorlesung (V), Übung (Ü), Seminar (S), Seminararbeit (SA), internes Praktikum (P), Arbeitsgemeinschaft (AG), Projektarbeit (PA) und Master-Abschlussarbeit (M) relevant. Jedes Modul hat ein in Credit Points (CP) angegebenes Gewicht, das seinen Umfang wiedergibt. Module schließen i. d. R. mit einer benoteten Leistungskontrolle (Modulprüfung) ab, deren Gesamtheit (120 CP) die Master-Prüfung bildet.

§ 4 Studienbeginn

Das Master-Studium kann in jedem Wintersemester und in jedem Sommersemester aufgenommen werden.

II. Master-Studiengang

§ 5 Studienbereiche und Module

(1) Der Master-Studiengang Wirtschaft und Recht setzt sich aus den folgenden Bereichen zusammen:

  1. Pflichtbereich "Wirtschaft" (mindestens 66 CP),
  2. Pflichtbereich "Recht" (42 CP) und
  3. Wahlbereich (maximal 12 CP).

(2) Das Master-Studium gliedert sich in Module, die den Kategorien Vorlesung (V), Übung (Ü), Arbeitsgemeinschaft (AG), Seminar (S), Seminararbeit (SA), internes Praktikum (P) sowie Master-Abschlussarbeit (M) zugeordnet werden können. Vorlesungen (V) vermitteln theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen eines größeren zusammenhängenden Gegenstandsbereichs, die in der Regel in Form eines Lehrvortrags vermittelt werden. Übungen (Ü) und Arbeitsgemeinschaften (AG) beziehen sich in der Regel auf einzelne Vorlesungen und dienen der anwendungsorientierten Vertiefung von Vorlesungsinhalten, der angeleiteten Bearbeitung von Übungsaufgaben und Fallstudien, der Anwendung von Softwaresystemen u. a. m. Seminare (S) und die Seminararbeit (SA) dienen der Vermittlung der Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens, der eigenständigen Erarbeitung eines abgegrenzten Themengebiets und seiner Forschungsfragestellungen und -ergebnisse sowie – im Rahmen der Vorstellung der Seminararbeit – dem Erwerb von Präsentationskompetenzen. Im Rahmen eines internen Praktikums (P) erfolgt die praxisorientierte Anwendung und Vertiefung erlernter theoretischer, konzeptioneller und methodischer Grundlagen. Die Master-Abschlussarbeit (M) vertieft und erweitert die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten durch die eigenständige Bearbeitung einer abgegrenzten wissenschaftlichen Aufgabenstellung. In Modulen können Prüfungsvorleistungen oder Semesterleistungen vorgesehen werden, die in das Modulhandbuch aufzunehmen sind. Art und Umfang der Prüfungsvorleistungen oder Semesterleistungen werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Ein Modul kann nicht gewählt werden, wenn es im vorangegangenen Bachelor-Studiengang als Prüfungsleistung erbracht wurde. Das Verhältnis der Kleingruppenveranstaltungen (z.B. Übungen, sonstige Seminare ohne Seminararbeiten) zu Vorlesungen soll mindestens 30 % zu 70 % betragen.

(3) Der Pflichtbereich "Wirtschaft" umfasst die drei Teilbereiche:

  • "Stammbereich BWL" (mindestens 18 CP),
  • "Zusatzbereich BWL" (mindestens 6 CP) und
  • "Wissenschaftliches Arbeiten BWL" (42 CP).

(4) Im "Stammbereich BWL" können Wahlpflichtmodule (Stammmodule) aus folgenden Unterbereichen gewählt werden:

  • Management und Marketing,
  • Finanzen und Rechnungswesen,
  • Wirtschaftsinformatik und Informationssysteme.

Aus diesen Unterbereichen sind Wahlpflichtmodule (Stammmodule) im Umfang von mindestens 18 CP zu belegen. Die Stammmodule werden i. d. R. als Vorlesungen, Übungen oder in Form von Fallstudien und Projektarbeiten durchgeführt. Jedes Stammmodul wird in der Regel jedes zweite Semester angeboten. Die Stammmodule werden in der Regel mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen und umfassen i. d. R. mindestens 12 SWS. Ein Stammmodul kann nicht gewählt werden, wenn es im vorangegangenen Bachelor-Studiengang als Prüfungsleistung bereits erbracht wurde.

(5) Im "Zusatzbereich BWL" können Wahlpflichtmodule (Zusatzmodule) aus folgenden Unterbereichen gewählt werden:

  • Management und Marketing,
  • Finanzen und Rechnungswesen,
  •  Wirtschaftsinformatik und Informationssysteme.

Aus diesen Unterbereichen sind Wahlpflichtmodule (Zusatzmodule) im Umfang von mindestens 6 CP zu belegen. Die Zusatzmodule werden in der Regel als Vorlesungen, Übungen oder in Form von Fallstudien und Projektarbeiten durchgeführt. Jedes Zusatzmodul wird in der Regel jedes zweite Semester angeboten. Die Zusatzmodule werden i. d. R. mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen und umfassen in der Regel 2 bzw. 4 SWS. Ein Zusatzmodul kann nicht gewählt werden, wenn es im vorangegangenen Bachelor-Studiengang als Prüfungsleistung bereits erbracht wurde.

(6) Im Bereich "Wissenschaftliches Arbeiten BWL" müssen eine Seminararbeit (12 CP) sowie eine Master-Abschlussarbeit (30 CP) erbracht werden. Beide Arbeiten müssen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre erbracht werden. Die Seminararbeit umfasst in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung sowie einen mündlichen Vortrag. Die Themenstellerin/Der Themensteller der Master-Abschlussarbeit ist eine zugelassene Prüferin/ein zugelassener Prüfer der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes.

(7) Der Pflichtbereich "Recht" umfasst die drei Teilbereiche:

  • Grundlagenbereich Recht,
  • Schwerpunktbereich Recht und
  • Wissenschaftliches Arbeiten Recht.

(8) Im „Grundlagenbereich Recht“ können folgende Module gewählt werden:

  1. Grundlagenmodul 1 (6 CP / 4 SWS):
    Im "Grundlagenmodul 1" ist ein Pflichtmodul (Vorlesung mit integrierter Arbeitsgemeinschaft und Fallstudien) im Umfang von 6 CP zu belegen, welches den Studierenden die Methodik und Arbeitsweise der Rechtswissenschaft näher bringen soll, um juristische Fragestellungen und Problemfelder im gewählten Schwerpunktbereich besser verstehen und bearbeiten zu können.
  2. Grundlagenmodul 2 (6 CP / 4 SWS):
    Im "Grundlagenmodul 2" ist ein Pflichtmodul (Vorlesung mit integrierter Arbeitsgemeinschaft und Fallstudien) im Umfang von 6 CP zu belegen, welches die Studierenden in Form eines Propädeutikums auf die spezifischen Inhalte und Arbeitsweisen der jeweiligen Schwerpunktbereiche vorbereiten soll. Dabei soll möglichst in jedem wählbaren Schwerpunktbereich ein separates Propädeutikum angeboten werden.
  3. Grundlagenmodul 3 (6 CP / 4 SWS):
    Im "Grundlagenmodul 3" sind Wahlpflichtmodule (Vorlesung mit integrierter Arbeitsgemeinschaft und Fallstudien) im Umfang von 6 CP zu belegen.

Es sind zwei Pflichtmodule sowie ein Wahlpflichtmodul (Grundlagenmodule) im Umfang von jeweils 6 CP (insgesamt 18 CP / i.d.R. 12 SWS) zu belegen. Jedes Grundlagenmodul wird in der Regel jedes zweite Semester angeboten. Die Grundlagenmodule werden in der Regel mit einer schriftlichen oder einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.

(9) Im "Schwerpunktbereich Recht" können Wahlpflichtmodule (Schwerpunktmodule) aus folgenden Unterbereichen gewählt werden:

  • Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht,
  • Deutsches und internationales Steuerrecht,
  • Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht,
  • Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht.

Aus einem dieser Unterbereiche sind Wahlpflichtmodule (Schwerpunktmodule) im Umfang von 12 CP / i. d. R. 8 SWS zu belegen. Die Schwerpunktmodule werden in der Regel als Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften oder in Form von Fallstudien und Projektarbeiten durchgeführt. Jedes Schwerpunktmodul wird in der Regel jedes zweite Semester angeboten. Die Schwerpunktmodule werden in der Regel mit einer schriftlichen oder einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.

(10) Im Bereich "Wissenschaftliches Arbeiten Recht" muss im gewählten Schwerpunktbereich eine Seminararbeit oder eine von der Studiengangsverantwortlichen/dem Studiengangsverantwortlichen als seminaräquivalent bestimmte Leistung in einer Vertiefungs- oder Ergänzungsveranstaltung im Bereich der Rechtswissenschaft (12 CP) erbracht werden. Die Seminararbeit umfasst in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung sowie einen mündlichen Vortrag.

(11) Im Wahlbereich können benotete Leistungen im Umfang von maximal 12 CP entweder an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder an anderen Fakultäten der Universität des Saarlandes erbracht werden, sofern sie keine Seminararbeiten sind und weder im vorangegangenen Bachelor-Studiengang noch im Master-Studiengang Wirtschaft und Recht als Prüfungsleistung erbracht wurden. Im Wahlbereich kann auch ein internes Praktikum im Umfang von 6 CP eingebracht werden. Bei der Einbringung einer Fremdsprache (maximal im Umfang von 6 CP / 4 SWS) wird das Mindestsprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen durch den Prüfungsausschuss bzw. im Falle der Delegation an die Studiengangsverantwortliche/den Studiengangsverantwortlichen durch sie/ihn festgelegt und in geeigneter Form bekannt gegeben. Eine Muttersprache darf nicht als Fremdsprache belegt werden. Ein fachfremdes Modul kann im Umfang von maximal 6 CP eingebracht werden, sofern es durch den Prüfungsausschuss zugelassen wurde. Darüber hinaus müssen die in der Master-Prüfungsordnung genannten Bestimmungen erfüllt sein. Die Module im Wahlbereich werden in der Regel mit einer schriftlichen oder einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.

(12) Die konkrete Ausgestaltung der in dieser Studienordnung beschriebenen Studienbereiche erfolgt im Modulhandbuch mit Zustimmung des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann diese Zustimmung fallweise oder generell der Studiengangsverantwortlichen/dem Studiengangsverantwortlichen übertragen.

§ 6 Studienplan und Modulhandbuch

(1) Die Studiendekanin/Der Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan und gibt diesen in geeigneter Form bekannt.

(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang der Module, Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums. Das jeweils aktuelle Modul- und Modulelemente-Angebot in den verschiedenen Studienbereichen wird im Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. Dabei ist stets gewährleistet, dass ausreichend Module und Modulelemente in den Pflichtbereichen "Wirtschaft" (Stammbereich BWL, Zusatzbereich BWL, Wissenschaftliches Arbeiten BWL) und "Recht" (Grundlagenbereich Recht, Schwerpunktbereich Recht und Wissenschaftliches Arbeiten Recht) angeboten werden, so dass in jedem Semester Module in diesen Bereichen belegt werden können.

(3) Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Module und Modulelemente werden im Modulhandbuch beschrieben, das in geeigneter Form bekannt gegeben wird. Änderungen an den Festlegungen des Modulhandbuchs, die nicht in dieser Studienordnung geregelt sind, sind dem zuständigen Studiendekan/der zuständigen Studiendekanin anzuzeigen und in geeigneter Form zu dokumentieren.

§ 7 Studienberatung

(1) Die Studienfachberatung auf Modulebene wird durch die Modulverantwortlichen wahrgenommen.

(2) Die Studierenden sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, insbesondere:

  • bei Studienbeginn,
  • im Falle unzureichender Studienfortschritte im Sinne der Fortschrittskontrolle, geregelt in der Master-Prüfungsordnung,
  • im Falle eines Studiengang- oder Hochschulwechsels.

(3) Für die allgemeine Studienberatung ist die Zentrale Studienberatung der Universität zuständig. Sie bietet Informationen und persönliche Beratung auch fachübergreifend an.

III. Schlussbestimmungen

§ 8 In-Kraft-Treten

(1) Die Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.

(2) Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 ihr Studium im Master-Studiengang Wirtschaft und Recht aufgenommen haben, durchlaufen das Studium und legen die Studien- und Prüfungsleistungen nach der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 25. Februar 2010 (Dienstbl. S. 796) und der Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 25. Februar 2010 (Dienstbl. S. 812) ab.

(3) Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaft und Recht vom 25. Februar 2010 (Dienstbl. S. 812) können letztmalig im Wintersemester 2017/2018 erbracht werden. Abweichend hiervon können die unter die Regelung des Satzes 1 fallenden Studierenden auf Antrag bestimmen, dass sich ihr Studium sowie ihre Studien- und Prüfungsleistungen nach den Vorschriften dieser Ordnung und der Master-Prüfungsordnung vom 27. Februar 2014 (Dienstbl. S. 542) richten.

Saarbrücken, 23. Mai 2014

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Volker Linneweber