Ausbildung in Erster Hilfe und Krankenpflegedienst

Neben den universitären Veranstaltungen benötigen Sie für die Zulassung zum "Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" (auch genannt "Physikum" oder "M1") zusätzlich den Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie den Nachweis über die Ableistung eines Krankenpflegedienstes von mindestens 90 Tagen ("Pflegepraktikum"). Diese sind nicht Teil ihrer universitären Ausbildung und fallen daher in die Zuständigkeit des Landesprüfungsamtes (LPA). Rückfragen hierzu richten Sie daher bitte an das Landesprüfungsamt bzw. informieren sich bitte anhand der Veröffentlichungen des

Landesprüfungsamtes

Ansprechpersonen - Medizin

Ansprechpersonen Medizin

Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
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