Habilitation

Ziel des Habilitationsverfahrens ist der Nachweis der Befähigung zur dauernden selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung). Voraussetzungen für die Feststellung der Lehrbefähigung sind pädagogische Eignung aufgrund selbständig erbrachter Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung aufgrund einer Habilitationsschrift oder einer Mehrzahl von Publikationen (kumulative Habilitationsschrift). Dem/der Habilitierten wird von der Medizinischen Fakultät die Bezeichnung "Privatdozent" / "Privatdozentin" verliehen.

perspektivischer Blick in einen Krankenhausflur © UKS

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Habilitationsbüro
Frau Krämer
Tel.: 06841 16-26005
habilitation(at)uks.eu

Geb. 15
Raum 1.02
66421 Homburg

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