Droit pénal géneral II
Le cours de Droit pénal général II est un cours obligatoire pour les étudiant.e.s du deuxième semestre. En se basant sur les contenus d'apprentissage transmis au premier semestre concernant les questions relatives aux éléments constitutifs de l'infraction, de l'illicéité et de l'imputabilité (Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld) dans le cas d'une infraction intentionnelle de commission, le cours complète la partie générale du droit pénal. Le focus sera mis sur les sujets de la négligence, de la tentative et de la tentative interrompue, de l'auteur et des complices, de l'omission ainsi que des conflits. Le programme de cours est complété par des unités de révision, au cours desquelles certains sujets appris au premier semestre sont rafraîchies.
Vorlesungstermin und Materialien
Die Vorlesung findet wie folgt statt:
- Montag, 10:15–11:45 Uhr, Geb. B4.1, Auditorium Maximum (0.01)
- Dienstag, 8:30–10:00 Uhr, Geb. B4.1, Auditorium Maximum (0.01)
Die Materialien zur Veranstaltung sowie der Terminplan werden im Moodle – Lernmanagementsystem der Universität des Saarlandes (für Android- und iPhone-App: siehe hier) zur Verfügung gestellt. Zur Kurseinschreibung ist kein Kennwort erforderlich.
Einsichtnahme in die Klausur
Seit dem WiSe 2024/2025 können wir wegen der Einführung des neuen Bachelor-Studiengangs keine Klausuren mehr zurückgeben. Gleichwohl können Sie ab KW 36 dienstags von 14:00 - 15:00 Uhr und donnerstags von 10:00 - 11:00 Uhr Einsicht in Ihre Klausur Strafrecht II nehmen. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Studierenden-Ausweis mit.
Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Sie haben die Gelegenheit, Ihre Klausur abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Klausuren bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln und davon Abstand zu nehmen, mit Ihren Kommilitonen hier vor Ort Vergleiche zu ziehen. Bitte führen Sie einen solchen Diskurs außerhalb unseres Lehrstuhls.
An diesem Tag können Sie ausschließlich Einsicht in Ihre zweite Klausur nehmen. Sollten Sie noch keine Einsicht in Ihre erste Klausur oder erste Hausarbeit genommen haben, bitten wir Sie, hierfür einen gesonderten Termin im Rahmen unserer Büroöffnungszeiten zu vereinbaren. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte unser Sekretariat.
Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen oder Anfragen per Email abzusehen.
Remonstration
Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten:
- Die Einsichtnahme der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise. Ohne vorherige Einsichtnahme ist eine Remonstration nicht zulässig.
- Remonstrationen gegen die Klausur in Strafrecht II im SoSe 2025 sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab 25.08.2025 zu beantragen.
- Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration. Es ist auch kein hinreichendes Argument, dass allein die Punkte einer einzelnen Klausur für die Versetzung ins nächste Studienjahr fehlen. Bitte sehen Sie von Remonstrationsanträgen ab, die an unser Mitgefühl appellieren sollen.
- Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich in Papierform am Lehrstuhl einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
- Wenn Sie sich veranlasst fühlen, eine Remonstration bei uns einzureichen, so obliegt es Ihrer alleinigen Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns einzusehen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2-4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich gerne telefonisch, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zur Einsichtnahme.