Einsichtnahme von Klausuren und Hausarbeiten sowie Scheinausgabe

Einsichtnahme 2. Klausur Übung im Strafrecht

Seit dem WiSe 2024/2025 können wir wegen der Einführung des neuen Bachelor-Studiengangs keine Klausuren mehr zurückgeben. Gleichwohl können Sie am Dienstag, 24.06.2025 von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr  Einsicht in Ihre zweite Klausur der Übung im Strafrecht nehmen. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Studierenden-Ausweis mit.

Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Sie haben die Gelegenheit, Ihre Klausur abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Klausuren bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln und davon Abstand zu nehmen, mit Ihren Kommilitonen hier vor Ort Vergleiche zu ziehen. Bitte führen Sie einen solchen Diskurs außerhalb unseres Lehrstuhls.

An diesem Tag können Sie ausschließlich Einsicht in Ihre zweite Klausur nehmen. Sollten Sie noch keine Einsicht in Ihre erste Klausur oder erste Hausarbeit genommen haben, bitten wir Sie, hierfür einen gesonderten Termin im Rahmen unserer Büroöffnungszeiten zu vereinbaren. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte unser Sekretariat.

 

Einsichtnahme 1. Hausarbeit Übung im Strafrecht

Seit dem WiSe 2024/2025 können wir wegen der Einführung des neuen Bachelor-Studiengangs keine Klausuren mehr zurückgeben. Gleichwohl können Sie am Mittwoch, 11.06.2025 von 10:00 - 12:00 Uhr und am Donnerstag, 12.06.2025 von 10:00 - 12:00 Uhr  Einsicht in Ihre erste Übungs-Hausarbeit nehmen. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Studierenden-Ausweis mit.

Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Sie haben die Gelegenheit, Ihre Hausarbeit abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Hausarbeiten bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln und davon Abstand zu nehmen, mit Ihren Kommilitonen hier vor Ort Vergleiche zu ziehen. Bitte führen Sie einen solchen Diskurs außerhalb unseres Lehrstuhls.

An diesem Tag können Sie ausschließlich Einsicht in Ihre Hausarbeit nehmen. Sollten Sie noch keine Einsicht in Ihre erste Klausur genommen haben, bitten wir Sie, hierfür einen gesonderten Termin im Rahmen unserer Büroöffnungszeiten zu vereinbaren. Kontaktieren Sie zur Absprache bitte unser Sekretariat.

 

Einsichtnahme 1. Klausur Übung im Strafrecht

Seit dem WiSe 2024/2025 können wir wegen der Einführung des neuen Bachelor-Studiengangs keine Klausuren mehr zurückgeben. Gleichwohl können Sie am Dienstag, 13.05.2025 von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr  Einsicht in Ihre erste Übungs-Klausur nehmen. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Studierenden-Ausweis mit.

Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Sie haben die Gelegenheit, Ihre Klausur abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Klausuren bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln und davon Abstand zu nehmen, mit Ihren Kommilitonen hier vor Ort Vergleiche zu ziehen. Bitte führen Sie einen solchen Diskurs außerhalb unseres Lehrstuhls.

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