Rückgabe von Klausuren und Hausarbeiten sowie Scheinausgabe
Klausuren WiSe 2024/2025
Seit dem WiSe 2024/2025 können wir wegen der Einführung des neuen Bachelor-Studiengangs keine Klausuren mehr zurückgeben. Gleichwohl können Sie am Dienstag, 13.05.2025 von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr Einsicht in Ihre erste Übungs-Klausur nehmen. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Studierenden-Ausweis mit.
Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Sie haben die Gelegenheit, Ihre Klausur abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Klausuren bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln und davon Abstand zu nehmen, mit Ihren Kommilitonen hier vor Ort Vergleiche zu ziehen. Bitte führen Sie einen solchen Diskurs außerhalb unseres Lehrstuhls.
Klausuren aus Vorsemestern
Sie können Klausuren aus Vorsemestern Mo - Do zwischen 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr am Lehrstuhl persönlich abholen.
Die zweite Möglichkeit ist, uns einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zuzusenden. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können.
Aus gegebenem Anlass hier zwei Hinweise!
- Verschließen Sie bitte nicht Ihren Rückumschlag, wenn er selbstklebende Klebeflächen hat! Wir können den Umschlag ansonsten ggf. nicht mehr öffnen, ohne ihn zu beschädigen!
- Auf dem Begleitschreiben genügt die Angabe "Leistungskontrollklausur" oder "Schein" oder "Strafrecht" nicht!! Bitte nennen Sie auch das Fach, bspw. "Strafrecht III", "strafrechtliches Sanktionensystem", etc.
Strafrecht III WS 2020/2021
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail von Ihrem Studentenaccount (wichtig wegen der Identifikation), in der Sie uns die betreffende Klausur unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Matrikelnummer und das betreffende Semester nennen.
z. Bsp.: "... mein Name ist ..., meine Matrikelnummer ist ..... Bitte senden Sie mir die Klausur der Vorlesung/AG .... aus dem WS/SoSe ....... zu ....".
Bitte sehen Sie davon ab, uns Rückumschläge für Klausuren im Open-Book-Format zuzusenden! Wir können diese leider nicht beachten! Die Klausuren können erst zugesandt werden, nachdem sie vom juristischen Prüfungsamt freigegeben wurden!
Strafrecht IV WS 2020/2021
Die Klausuren der Vorlesung Strafrecht IV aus dem WS2020/2021 werden jedoch per Post versandt. Für diese senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zu. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können. Alternativ dazu können telefonisch Sie einen Termin vereinbaren und die Klausur persönlich abholen.
Klausuren, die in Präsenz geschrieben wurden (SoSe 2020 oder älter), Scheine für Übungungen:
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin unter Telefonnummer 0681/302-2123 zur persönlichen Abholung im Lehrstuhl zu vereinbaren.
Die zweite Möglichkeit ist, uns einen ausreichend frankierten (Porto: 1,55 €), an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zuzusenden. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben, das Sie unter dem Link herunterladen können.