Ordnungswidrigkeitenrecht

Zentrale Wirtschaftsordnungswidrigkeiten

 

Der Forschungsschwerpunkt zentrale Ordnungswidrigkeiten beschäftigt sich mit Kernfragen des dem Wirtschaftsstrafrecht nahestehenden Ordnungswidrigkeitenrechts. Hintergrund des Forschungsprogramms ist die Beobachtung, dass das Ordnungswidrigkeitenrecht in den vergangenen Jahren zunehmend auch zum Instrument der Strafverfolgungsbehörden geworden ist und stetig steigende, zum Teil existenzbedrohende Geldbußen zu beobachten waren. Im Übrigen ist gerade das Ordnungswidrigkeitenrecht dasjenige Feld des sanktionenrechtlichen Ordnungsrechts.

 

In einem ersten Zugriff wird seitens des Lehrstuhls für Wirtschaftsstrafrecht das Zentrum der Wirtschaftsordnungswidrigkeiten für einen neu erscheinenden Handkommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht neu kommentiert. Anspruch der Kommentierung ist es, gerade auch die bisher vernachlässigten Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts im Einklang mit dem aktuellen Stand der Strafrechtsdogmatik zu erläutern. Unter der Leitung von Herrn Prof. Mansdörfer kommentiert

 

§ 9 OWiG: Herr wiss. Assistent Kleemann

§ 130 OWiG: Herr wiss. Assistent Ziegler

§ 30 OWiG: Frau Dr. Schmitt-Leonardy.

 

In einem zweiten Schritt wird derzeit insbesondere die Thematik von Aufsichtspflichten in mehrgliedrigen Organisationen und Konzernen näher erleuchtet. Erste Publikationen hierzu sind aktuell in Vorbereitung.

Lehrstuhl für Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht

- Prof. Dr. Marco Mansdörfer -

 

Campus Geb. C3 1, 1. OG Nord

66123 Saarbrücken

 

Tel.: 0681 302 - 2123

Fax: 0681 302 - 2237

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