Data-Pin

Innovation in der Hochschule

Die Universität des Saarlandes hat sich bei der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ mit dem Projekt Data-Pin um eine Förderung beworben.

Die UdS beschreibt ihr Projekt wie folgt:

„Im Zuge der ad-hoc Digitalisierung aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden an der Universität des Saarlandes innerhalb weniger Monate die für einen Online-Betrieb benötigten Technologien implementiert und digitale Lern-, Lehr- und Prüfungsangebote als Einzellösungen erstellt; zudem wurde die Erstellung digitaler Angebote punktuell zentral unterstützt. Bislang wurden die Angebote der digitalen Lehre nicht systematisch evaluiert, weiterentwickelt und verbreitet. In einem kollaborativen Co-Design Ansatz sollen nun aus guten Einzellösungen übertragbare Best Practice Konzepte erarbeitet und das universitäre Wissensmanagement zu digitalen Lern-, Lehr- und Prüfungsangeboten professionalisiert werden. Außerdem werden gezielt neue innovative Formate zur Nutzbarmachung für die akademische Lehre entwickelt. Das Digital Teaching Plugin wird dazu als zentrale Schnittstelle zur Förderung der Digitalen Lehre mit den drei Funktionsbereichen Knowledge Hub, Competence Building Hub und Innovation Hub an der UdS verankert. Die damit verbundene Organisationsentwicklung wird die bisherigen Ergebnisse des Digitalisierungsprozesses sichern und systematisch weiterentwickeln, so dass die digitale Lehre an der UdS qualitätsbasiert verankert sein wird.“

 

Im Rahmen dieses Förderantrags hat sich Prof. Dr. Mansdörfer im Verbund mit TakeLaw erfolgreich um die Förderung eines Einzelprojekts für innovative akademische Lehre beworben. Die Idee des Projekts besteht in der Entwicklung der Möglichkeit einer digitalen, automatisierten Korrektur von Übungsklausuren im Strafrecht.


Studierende der Rechtswissenschaften bedürfen im Strafrecht der intensiven Anwendungsunterstützung in Form der Korrektur von möglichst vielen strafrechtlichen Übungsklausuren. Der wünschenswerte Korrekturaufwand ist mit tradierten analogen Verfahren nicht einmal ansatzweise ausreichend leistbar. Die digitale automatisierte Methode ermöglicht dagegen nicht nur die sofortige Klausur von Lösungseinreichun-
gen, sondern erlaubt darüber hinaus die individuelle Förderung von Studierenden und kann unabhängig von der Nutzerzahl eingesetzt werden (Skalierungseffekte der beantragten Entwicklung). Die Universität des Saarlandes kann mit dem Projekt bundesweit für alle Studierenden
der Rechtswissenschaften im Strafrecht eine Vorreiterrolle einnehmen, da die Teilnahme an digitalen Klausurenübungen orts- und zeitunabhängig erfolgt und damit auch von Studierenden anderer Universitäten wahrgenommen werden kann. Die UdS gerät so im Bereich Strafrecht in den Fokus der neuesten Entwicklungen der digitalen Lehre.
Eine Reihe von Veröffentlichungen sollen diese Entwicklung begleiten.