Remonstration
Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten:
- Die Rückgabe der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise.
- Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren sind im Wintersemester 2021/2022 binnen einer Frist von 7 Tagen ab 21.03.2022 zu beantragen.
- Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.
- Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich zusammen mit der entsprechenden Klausur einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.