Remonstration

Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten: 

  1. Die Einsichtnahme der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise.
  2. Remonstrationen gegen die erste Klausur in der Übung im Strafrecht im SoSe 2025  sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab 16.05.2025 zu beantragen.
  3. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration. Es ist auch kein hinreichendes Argument, dass allein die Punkte einer einzelnen Klausur für die Versetzung ins nächste Studienjahr fehlen. Bitte sehen Sie von Remonstrationsanträgen ab, die an unser Mitgefühl appellieren sollen.
  4. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich in Papierform am Lehrstuhl einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
  5. Wenn Sie sich veranlasst fühlen, eine Remonstration bei uns einzureichen, so obliegt es Ihrer alleinigen Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns abzuholen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2-4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich gerne telefonisch, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zu Abholung. Wir werden Ihnen das Ergebnis nicht unaufgefordert zurücksenden.