Remonstration

Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten: 

  1. Die Einsichtnahme der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise. Ohne vorherige Einsichtnahme ist eine Remonstration nicht zulässig.
  2. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.
  3. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich in Papierform am Lehrstuhl einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
  4. Wenn Sie eine Remonstration einreichen, obliegt es Ihrer Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns einzusehen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2-4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich per E-Mail, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zur Einsichtnahme.