Remonstration
Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten:
- Die Einsichtnahme der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise. Ohne vorherige Einsichtnahme ist eine Remonstration nicht zulässig.
- Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.
- Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich in Papierform am Lehrstuhl einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
- Wenn Sie eine Remonstration einreichen, obliegt es Ihrer Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns einzusehen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2-4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich per E-Mail, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zur Einsichtnahme.