Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studiengang
Alle Interessenten am Master-Studiengang Quantum Engineering bewerben sich online bei der Fachrichtung Physik oder Systems Engineering. Zugangsberechtigt zum Masterstudiengang "Quantum Engineering" ist, wer:
- an einer deutschen Hochschule einen Bachelorabschluss oder an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss schwerpunktmäßig in Quantum Engineering oder in einem der Quantum Engineering verwandten Fach erworben hat,
- ausreichende Sprachkenntnisse (i.d.R. Stufe B2 gemäß europäischem Referenzrahmen bzw. vergleichbar oder besser) in Englisch und
- die besondere Eignung nachweist. Kriterien für die Feststellung der besonderen Eignung sind die in der bisherigen akademischen Laufbahn erbrachten Leistungen, nachgewiesen über die Gesamtnote des Bachelorabschlusses von "gut" (2,5) oder besser sowie fachliche Inhalte des erworbenen Bachelor-Abschlusses in diversen Bereichen nachweisen kann sowie ggf. qualifizierte Gutachten. Dafür sollten in Vorlesungen und Übungen in den folgenden Bereichen die jeweils angegeben CP-Zahl nicht unterschritten werden:
- in Mechanik, Optik, Atomphysik, Festkörperphysik und Quantenmechanik in Experimentalphysik und theoretischer Physik 36 CP,
- in Grundlagen der Elektrotechnik, Messtechnik und Sensorik 12 CP,
- in Elektrodynamik oder Theoretische Elektrotechnik 8 CP,
- in Elektronik und Schaltungstechnik 10 CP,
- in mathematische Grundlagen 20 CP und
- in Rahmen von physikalischen und ingenieurwissenschaftlichen Praktika 12 CP.
Diese Kriterien werden durch die Fachrichtungen anhand der bei der Online-Bewerbung angegebenen Daten überprüft.
Bevor Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und versenden, lesen Sie die folgenden Informationen bitte sehr sorgfältig. Sie sollen Ihnen helfen, eine vollständige Bewerbung einzureichen. Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Fristen sind:
- Mitte Dezember bis 01. März zum folgenden Sommersemester
- Mitte Juni bis 01. September zum folgenden Wintersemester
Bewerberinnen und Bewerber, die für ihr Studium in Deutschland ein Visum benötigen, werden dringend gebeten, ihre Bewerbung bis zum 15. Januar für das Wintersemester und bis zum 15. Juli für das Sommersemester einzureichen (z.B. bis zum 15. Juli 2026 für das Wintersemester 2026/2027). Wir bemühen uns zwar, Bewerbungen nach diesen Fristen umgehend zu bearbeiten, können jedoch nicht garantieren, dass die Fristen alle Visabestimmungen erfüllen, da diese je nach Land und individuellen Umständen variieren können. Die Verantwortung für die Visumbeantragung liegt allein bei den Bewerberinnen und Bewerbern, einschließlich der Sicherstellung, dass ausreichend Zeit für die Visumbearbeitung und die Reisevorbereitungen zur Verfügung steht. Wird das Visum zu spät für das angestrebte Semester ausgestellt, ist für das folgende Semester ein neuer Antrag (der auf den bereits genehmigten Antrag verweist) erforderlich, da Anträge nicht automatisch zwischen Semestern übertragen werden können.
Es ist für uns sehr wichtig, Ihre spezifischen Gründe für die Wahl unseres Master-Studienganges zu erfahren. Des Weiteren sind Angaben zu Ihren Interessensgebieten in der Forschung und über ggf. bereits von Ihnen durchgeführte einschlägige Projekte für uns von Interesse. Diese Angaben können Sie in einem gesonderten Motivationsschreiben ("Purpose of Study") festhalten.
Verpflichtend für alle Bewerber
- eine Kopie Ihres Abiturs bzw. der Hochschulzugangsberechtigung
- eine beglaubigte Aufstellung aller während des Bachelor- oder Diplomstudiums besuchten Lehrveranstaltungen mit Angabe der Noten
- kurze Inhaltsangaben bzw. Literaturangaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungen (Auszug aus Modulhandbuch o.ä.)
- Kopien aller bisher erworbenen Abschlüsse (Vordiplom, Diplom, Bachelor)
- Da die Veranstaltungen des Studiengangs in der Regel in englischer Sprache stattfinden, fordern wir einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (i. d. R. B2-Level gemäß Europäischem Referenzrahmen). Wenn Sie einen Abschluss an einer deutschen Schule haben und Englischunterricht mindestens 6 Jahre lang, bis inklusive der Oberstufe belegt haben, laden Sie unter dem Punkt "Sprachnachweis" bitte Ihr Abiturzeugnis hoch. In allen anderen Fällen brauchen wir einen Nachweis über die erforderlichen Sprachkentnisse. Liegt dieser Nachweis nicht vor, kann eine vorläufige Zulassung unter der Auflage erfolgen, dass die benötigten Sprachkenntnisse innerhalb eines Semesters nachgeholt werden, z.B. durch einen Sprachkurs, der mit dem Niveau B2 abschließt.
Die Studienplatzbewerbung erfolgt online über die SIM-Portale der Universität des Saarlandes. Bei Fragen zu den SIM-Portalen besuchen Sie bitte die SIM Saarland Hilfeseiten
- Erklärungen zum Notensystem im Heimatland
- Kopien aller bisher erworbenen Abschlüsse (beglaubigte Übersetzung, wenn die Originalsprache nicht Englisch ist)
Die Studienplatzbewerbung erfolgt online über die SIM-Portale der Universität des Saarlandes.