Zugang & Bewerbung

Zugang

Der Zugang zum Masterstudium setzt voraus:

1.  Den Nachweis oder vorläufigen Nachweis eines Bachelorabschlusses oder äquivalenten Hochschulabschlusses schwerpunktmäßig in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft oder Vergleichender Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Translation (mit Schwerpunkt Vergleichende Literaturwissenschaft) oder in einem verwandten Studiengang mit überwiegend literaturwissenschaftlichen Anteilen. Ein Bachelorstudium in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft stellt also keine zwingende Voraussetzung für den Masterstudiengang dar.

2.  Den Nachweis über fachliche Grundkompetenzen im Bereich "Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft" im Umfang von mindestens 6 Credit Points aus dem Vorstudium (nur für Studienbewerber, die kein Bachelorstudium in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft absolviert haben). Sollten Ihnen die fachlichen Vorkenntnisse fehlen, weil Sie einen Bachelorabschluss z.B. in Germanistik, Anglistik, Romanistik mit literaturwissenschaftlichem Schwerpunkt haben, können Sie die fehlenden komparatistischen Kenntnisse durch den Besuch der beiden Einführungsvorlesungen (inklusive Klausur) innerhalb eines Jahres nachliefern.

3.  Die besondere Eignung zum Masterstudium (nur bei einer Bewerbung ins Hauptfach). Diese wird in der Regel festgestellt anhand des in Form eines Dossiers dokumentierten besonderen Studieninteresses. Bitte schildern Sie auf zwei bis drei Seiten, was Sie bisher im Bereich Literaturwissenschaft gemacht haben, welche Arbeitsgebiete Sie in der Literaturwissenschaft besonders interessieren, und warum Sie sich um ein Masterstudium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft an der Universität des Saarlandes bewerben.

4.  Sprachkenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau in zwei modernen Fremdsprachen (in der Regel in Englisch und Französisch), nachgewiesen durch eine mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossene Schulausbildung (in einer Sprache eine dreijährige, in der anderen Sprache eine fünfjährige Schulausbildung). Eine der beiden Sprachen kann durch eine andere moderne Fremdsprache ersetzt werden (European Level B2/UNIcert II bzw. European Level C1/UNIcert III, je nachdem, ob die drei- oder fünfjährige Schulausbildung ersetzt werden soll).

5.  Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen darüber hinaus die notwendigen Deutschkenntnisse (Niveau C1) nachweisen (durch Test DaF 4, Goethe C1-Zertifikat oder DSH 2). DSD II genügt nicht.

Bewerbungsprozess

Das Studium kann zum Wintersemester und zum Sommersemester aufgenommen werden. Ein Studienbeginn zum Wintersemester wird jedoch empfohlen. Bewerbungsfristen sind der 31. August für das Wintersemester und der letzte Tag im Februar für das Sommersemester.

Ausländische Studienbewerber, die noch keinen anerkannten Deutschnachweis besitzen, bewerben sich bis zum 15. Juli für das Wintersemester und bis zum 15. Januar für das Sommersemester.

Die Studienplatzbewerbung erfolgt online über die SIM-Portale der Universität des Saarlandes. https://www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bitte beachten Sie, dass Sie bei 2-Fächer-Masterstudiengängen ein erweitertes Haupt- und ein Nebenfach wählen müssen. Die möglichen Fächerkombinationen entnehmen Sie bitte der Kombinationstafel. https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studium/angebot/kombinationen-ma.pdf

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Bewerbung:

a) Formular Antrag auf Zulassung zum Master-Studium

Der Antrag zur Zulassung erfolgt über ein Online-Formular.

b) Darüber hinaus folgende Unterlagen:

-Dossier (Nicht notwendig im Nebenfach!)

Bitte schreiben Sie auf 2-3 Seiten, z.B. was Sie bisher im Bereich Literaturwissenschaft gemacht haben, welche Arbeitsgebiete Sie in der Literaturwissenschaft besonders interessieren, warum Sie sich für ein Studium MA AVL in Saarbrücken bewerben. 

-Nachweis über ausreichende Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (i.d.R. Englisch und Französisch)

Nachweis durch eine mindestens mit der Note „ausreichend“ abgeschlossene Schulausbildung (in einer Sprache eine dreijährige, in der anderen Sprache eine fünfjährige Schulausbildung). Eine der beiden Sprachen kann durch eine andere moderne Fremdsprache ersetzt werden (European Level B2/UNIcert II bzw. European Level C1/UNIcert III, je nachdem, ob die drei- oder fünfjährige Schulausbildung ersetzt werden soll).

-Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

Bitte legen Sie entweder den TestDaF mit mindestens Niveaustufe 4 (in allen Prüfungsteilen) oder alternativ DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) mit mindestens Stufe 2 vor. Hinweis: Sie können den DSH an der Universität des Saarlandes am Studienkolleg ablegen. 

-Nachweis über fachliche Grundkompetenzen im Bereich ‚Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft’ im Umfang von mindestens 6 Credit Points aus dem Vorstudium

Sollten Ihnen die fachlichen Vorkenntnisse fehlen, weil Sie keinen BA Vergleichende Literaturwissenschaft studiert haben, sondern z.B. einen BA Germanistik, Anglistik, Romanistik u.ä. mit literaturwissenschaftlichem Schwerpunkt, dann können Sie die fehlenden komparatistischen Kenntnisse durch den Besuch der beiden Einführungsvorlesungen (inklusive Klausur) innerhalb eines Jahres nachliefern.