Erasmus+ Praktikum

Mit Erasmus+  können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD, etc.) ein freiwilliges oder im Rahmen des Studiums obligatorisches Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Sie erhalten eine monatliche Förderung und werden vom International Office der Universität des Saarlandes vor, während und nach dem Aufenthalt betreut.

Praktika im Ausland mit Erasmus+

Was sind die Vorteile eines Praktikums mit Erasmus+?
  • Sie schließen einen EU-Praktikumsvertrag mit der Universität des Saarlandes und dem Unternehmen ab.
  • Ihre während des Praktikums im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt (z.B. Eintrag in das Diploma Supplement, EURO-PASS, ECTS).
  • Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Praktikums.
  • Sie werden während des Praktikums durch Ansprechpartner*innen an der Saar-Uni und im Unternehmen begleitet.
  • Studierende aller Nationalitäten können sich für ein Stipendium bewerben.
Was muss ich noch wissen?
  • Das Programm beinhaltet keine Vermittlung von Praktikumsplätzen. Sie müssen Ihren Praktikumsplatz selbst suchen und organisieren.
  • Bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom), können Sie mehrere Erasmus+ Aufenthalte, egal ob Studium oder Praktikum, machen (z.B. 5 Monate Erasmus+ Studium und anschließend 7 Monate Erasmus+ Praktikum).
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert.
  • Sie müssen für Ihren Aufenthalt eine im Ausland gültige Private Haftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung nachweisen.
  • Bis zu einem Jahr nach dem Abschluss können Sie noch ein Erasmus+ Praktikum absolvieren (s.u. "Erasmus+ für Graduierte")
Voraussetzungen

Ihr Praktikum:

  • muss in einem Programmland von Erasmus+ stattfinden.
  • darf nicht in dem Land Ihres Hauptwohnsitzes stattfinden.
  • darf nicht in einer EU-Institution oder in einer Organisation, die EU-Programme verwaltet, absolviert werden. Mögliche aufnehmende Einrichtungen sind z.B. Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und andere Organisationen.
  • muss studienrelevant sein, es muss aber kein Pflichtbestandteil des Studiums sein.
  • muss mindestens 60 Tage und darf höchstens zwölf Monate dauern.
  • muss ein Vollzeitpraktikum (mind. 35h/Woche) sein.

Sie:

  • sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben und befinden sich mindestens im zweiten Studienjahr des Bachelors. Masterstudierende und Promovierende können ab dem ersten Semester des Studienzyklus ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
  • Studierende, die ein Graduierten-Praktikum machen möchten, müssen während sie eingeschrieben sind das Praktikumsvorhaben anmelden. Während des Praktikums müssen sie jedoch nicht mehr eingeschrieben sein.
  • müssen über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- oder Landessprache verfügen.
  • müssen ausreichend versichert sein (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, z.B. Kombiversicherung des DAADs).
  • müssen die Erasmus+ Studierendencharta zur Kenntnis nehmen.

 

 

Förderung nach Ländergruppen

Für Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+ Langzeitmobilitäten erhalten Studierende eine finanzielle Förderung. Diese setzt sich aus einer monatlichen Förderung, falls zutreffend Förderung der Reisetage sowie falls zutreffend Top Ups zusammen. 

Monatliche Fördersätze (Achtung: Die angegebenen Informationen beziehen sich auf den Aufruf 2025 und können sich für die Folgejahre ändern)

Die monatliche Förderung für Erasmus+ Langzeitmobilitäten (von 60 Tagen bis zu 12 Monaten) ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten.

  • Ländergruppe 1
    • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
    • Erasmus+ international - Förderung begrenzt auf drei Monate: Schweiz und Vereinigtes Königreich
    • Sie erhalten 750 Euro pro Monat bzw. 25 Euro pro Tag
  • Ländergruppe 2
    • Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
    • Sie erhalten 690 Euro pro Monat bzw. 23 Euro pro Tag
  • Ländergruppe 3
    • Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
    • Sie erhalten 690 Euro pro Monat bzw. 23 Euro pro Tag

Mit einem Erasmus+ Status können Sie pro Studienzyklus 12 Monate (Staatsexamen 24 Monate) im Ausland verbringen. Die finanzielle Unterstützung beträgt

  • tagesgenaue Förderung, wenn Ihr Aufenthalt zwischen 2 und 4 Monaten dauert
  • maximal 4 Monate, wenn Ihr Aufenthalt zwischen 4 und 8 Monaten dauert
  • maximal 8 Monate, wenn Ihr Aufenthalt zwischen 8 und 12 Monaten dauert

Förderung von Reisetagen

  • Die Förderung von Reisetagen erfolgt nach dem gewählten Verkehrsmittel, nach der  Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator
  • Nicht-umweltfreundliche Verkehrsmittel (nach Genehmigung): bis zu 2 geförderte Reisetage
  • „Green Travel“ mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Fahrrad, Fahrgemeinschaften): bis zu 6 geförderte Reisetage.

Reisekostenpauschale
Sie erhalten eine Reisekostenpauschale, die auf der Grundlage des Erasmus+ Distance Calculator berechnet wird. Die Höhe richtet sich nach dem folgenden Entfernungsband und hängt von dem gewähltem Verkehrsmittel ab: 

Distanzband StandardreiseGreen Travel
10 bis 100 Kilometer28 EUR56 EUR
100 bis 499 Kilometer211 EUR285 EUR
500 bis 1999 Kilometer309 EUR417 EUR
2000 bis 2999 Kilometer395 EUR535 EUR
3000 bis 3999 Kilometer580 EUR785 EUR
4000 bis 7999 Kilometer1188 EUR1188 EUR
8000 oder mehr1735 EUR1735 EUR

 

Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)
Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie

  • Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
  • Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
  • Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
  • einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
  • mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen

Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .

Alle Top-Up-Anträge (Green Travel, Aufstockungsbeträge) müssen mindestens vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn eingereicht werden. Nachträglich gestellte Anträge können nicht für die Förderung berücksichtigt werden. 

Erasmus+ Förderung und Auslands-BAföG: 

Auf das Auslands-BAföG angerechnet wird 

  • monatliche Fördersätze
  • Top Up für Erstakademiker*innen
  • Top Up für Erwerbstätige 

Nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet werden 

  • Top Up für chronisch Erkrankte
  • Top Up für Personen mit Grad der Behinderung (mind. 20%)
  • Top Up für Personen, die mit Kind ins Ausland gehen 

Mögliche BAföG-Ansprüche lassen sich unverbindlich mit dem digitalen BAföG-Rechner ermitteln.

Erasmus+ für Graduierte
  • Praktika können auch nach Abschluss des Studiums noch gefördert werden. Allerdings muss das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss beendet sein.
  • Die Bewerbung muss innerhalb des letzten Jahres vor Studienabschluss erfolgen. Sie müssen sich also bewerben, solange Sie noch immatrikuliert sind.
  • Die Voraussetzungen und Fördersummen entsprechen Erasmus+ Praktikum.

Information und Beratung

Noch unsicher, wie Sie ein Erasmus+ Praktikum organisieren können? Sie können jederzeit einen Beratungstermin über unser Kontaktformular vereinbaren.

GoOut! Service Center

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Tel.: +49 681 302-71126
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