Erasmus+ Studium mit Partnerländern
Mit Erasmus+ können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master & Promotion) an einer Partneruniversität in einem der Programm- oder Partnerländer studieren. Im Rahmen des Austauschprogramms erhalten Sie eine monatliche Förderung, Studiengebühren an der Gasthoschule entfallen und sie werden sowohl von uns als Ihrer Heimatuniveristät als auch von der Gastuniversität bei Ihrem Auslandsaufenthalt unterstützt. Auf dieser Seite finden Sie alles zum Thema Erasmus+ in Partnerländern.
Erasmus+ Langzeitmobilitäten
- Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
- Sie sind von den teilweise recht hohen Studiengebühren der Gastuniversität befreit.
- Sie können sich die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen für Ihr Studium anerkennen lassen.
- Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
- Für Studierende mit Behinderung stehen Sondermittel zur Verfügung, ebenso für Studierende mit Kind.
Zur förderfähigen Teilnahme am Erasmus+ Programm müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
- eine der folgenden Voraussetzungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsrecht
- Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
- Sie haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land
- Sie wurden offiziell als geflüchtete oder staatszugehörigkeitslose Person anerkannt und haben einen entsprechenden Nachweis
- Sie sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben und befinden sich mindestens im zweiten Studienjahr des Bachelors. Masterstudierende und Promovierende können ab dem ersten Semester des Studienzyklus ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
- Sie verfügen über ausreichende bis gute Kenntnnisse der Landes- bzw. Unterrischtssprache der Gasthochschule
- Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums beträgt mindestens 60 Tage und maximal zwölf Monate (360 Tage)
- Die ausgewählte Partnerhochschule hat einen Kooperationsvertrag mit der Universität des Saarlandes abgeschlossen und verfügt über eine Erasmus-Charta
- Sie belegen an der Gastuniversität mindestens 15 ECTS Punkte in ihrem Fach oder anderen Studienfächern
Sofern keine fachspezifischen Auswahlkriterien durch die Fachkoordination genannt werden, erfolgt die Auswahl nach diesen Kriterien:
- Erfolgreichen Studienleistungen (Notenspiegel)
- Sprachkenntnissen
- Motivation (Nachweis durch Motivationsschreiben
Studierende und Doktorand*innen können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) je 12 Monate gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) können Studierende 24 Monate gefördert werden. Bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von 12 bzw. 24 Monaten pro Studienzyklus ist eine mehrfache Förderung möglich.
Monatliche Fördersätze (Achtung: Die angegebenen Informationen beziehen sich auf den Aufruf 2025 und können sich für die Folgejahre ändern)
Die Förderung im Rahmen von Erasmus+ mit Partnerländern beträgt 700 Euro/Monat. Zusätzlich erhalten Sie eine Reisekostenpauschale, die je nach Entfernung zum Zielland festgelegt ist.
Förderung von Reisetagen
Die Förderung von Reisetagen erfolgt in Abhängigkeit von der Distanz des Zielortes und dem gewählten Verkehrsmittel. Bei Reisen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften) werden bis zu sechs Reisetage gewährt, bei Reisen mit nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln bis zu zwei. Die Reisetage lassen sich anhand der nachfolgenden Distanztabelle und dem Erasmus+ Distance Calculator kalkulieren.
Bei nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln:
| Distanzband | Wie viele Reisetage? |
|---|---|
| 10 bis 500 km | 1 |
| 501 km oder mehr | 2 |
Bei umweltfreundlichen Verkehrsmitteln:
| Distanzband | Wie viele Reisetage? |
|---|---|
| 10 bis 100 km | 2 |
| 101 bis 1500 km | 4 |
| 1501 bis 2200 km | 5 |
| 2201 oder mehr km | 6 |
Reisekostenpauschale
Die Reisekostenpauschale wird auf der Grundlage des Erasmus+ Distance Calculator berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem folgenden Entfernungsband und hängt von dem gewähltem Verkehrsmittel ab:
| Distanzband | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
| 10 bis 100 Kilometer | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 bis 499 Kilometer | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 bis 1999 Kilometer | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 bis 2999 Kilometer | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 bis 3999 Kilometer | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 bis 7999 Kilometer | 1188 EUR | 1188 EUR |
| 8000 oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)
- Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie
- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
- Green Travel Top-Up
- wenn der gesamte Hin- oder Rückweg grün gereist wird und Sie entsprechenden Belege (z.B. Zug) einreichen, erhalten sie einen Green Travel Zuschuss von einmalig 50 Euro. Darüber hinaus können ab einer bestimmten Reisedauer die Reisetage zusätzlich gefördert werden.
Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .
Alle Top-Up-Anträge (Green Travel, Aufstockungsbeträge) müssen mindestens vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn eingereicht werden. Nachträglich gestellte Anträge können nicht für die Förderung berücksichtigt werden.
Ausnahme: Aufenthalte, die zwischen dem 01. August und 15. September beginnen
Erasmus+ Förderung und Auslands-BAföG:
Auf das Auslands-BAföG angerechnet wird
- monatliche Fördersätze
- Top Up für Erstakademiker*innen
- Top Up für Erwerbstätige
Nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet werden
- Top Up für chronisch Erkrankte
- Top Up für Personen mit Grad der Behinderung (mind. 20%)
- Top Up für Personen, die mit Kind ins Ausland gehen
Mögliche BAföG-Ansprüche lassen sich unverbindlich mit dem digitalen BAföG-Rechner ermitteln.
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat oder den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung darüber, welche Leistungen für Ihre Studium anerkannt werden können.
Diese werden im sogenannten Learning Agreement (Studienvertrag) festgehalten. Das Learning Agreement wird von Ihnen, Ihrer Fachkoordination an der Universität des Saarlandes und der Fachkoordination der Gastuniversität unterzeichnet.
Für Leistungen, die nicht direkt im Rahmen Ihres Studienplans anerkannt werden, können Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dies dokumentiert, dass Sie über Ihren Studienplan hinaus Leistungen erbracht haben und kann beispielsweise bei Bewerbungen als Nachweis für Zusatzqualifikationen beigelegt werden.
Bewerber*innen mit Interessen an einem Aufenthalt in Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Montenegro, Republik Moldau oder Usbekistan wenden sich an Frau Dr. Ekaterina Klüh ekaterina.klueh(at)uni-saarland.de
Bewerber*innen, die einen Auslandsaufenthalt in Ägypten, Israel, Marokko oder Namibia planen, richten sich an Frau Bettina Jochum bettina.jochum(at)uni-saarland.de
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für alle Amtssprachen der EU zu Verfügung. Der Test ist freiwillig und dient der Einschätzung der Sprachkenntnisse in der für den Auslandsaufenthalt relevanten Sprache(n). Sie haben die Möglichkeit über die von der EU bereitgestellten online-Plattform (OLS) OLS einen kostenlosen online-Sprachkurs zu machen. In der Anleitung zur Durchführung des OLS-Sprachtests finden Sie Informationen zur Registrierung und zum Erwerb eines Sprachzertifikats.
Erasmus+ Kurzzeitaufenthalte
- Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
- Sie sind von den teilweise recht hohen Studiengebühren der Gastuniversität befreit.
- Sie können sich die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen für Ihr Studium anerkennen lassen.
- Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
- Für Studierende mit fewer opportunities stehen Sondermittel zur Verfügung.
Zur förderfähigen Teilnahme am Erasmus+ Programm für Kurzzeitmobilitäten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen
- eine der folgenden Voraussetzungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsrecht
- Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
- Sie haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land
- Sie wurden offiziell als geflüchtete oder staatszugehörigkeitslose Person anerkannt und haben einen entsprechenden Nachweis
- Sie sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben
- Sie verfügen über ausreichende bis gute Kenntnnisse der Landes- bzw. Unterrischtssprache der Gasthochschule
- Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums beträgt mindestens 5 Tage und maximal 30 Tage
- Die ausgewählte Partnerhochschule hat einen Kooperationsvertrag mit der Universität des Saarlandes abgeschlossen und verfügt über eine Erasmus-Charta
- Sie belegen an der Gastuniversität mindestens 3 ECTS Punkte in ihrem Fach oder anderen Studienfächern und ihr Aufenthalt enthält einen virtuellen Anteil vor, während oder nach der physischen Mobilität.
Für den physischen Aufenthalt im Rahmen der Erasmus+ Kurzzeitmobilität und von Blended Intensive Programmes (BIP) erhalten Studierende eine finanzielle Förderung. Diese setzt sich aus einer Aufenthaltsförderung, Förderung der Reisetage, Reisekostenpauschale sowie falls zutreffend Top Ups zusammen.
Aufenthaltsförderung (Stand: Aufruf 2024)
Sie ist unabhängig vom Zielland und beträgt
- bis zum 14. Tag 79 Euro pro Tag
- ab dem 15. Tag sind es 56 Euro pro Tag
Förderung von Reisetagen
Bei Kurzzeitmobilitäten und BIPs werden 2 Reisetage gefördert.
Reisekostenpauschale
Die Reisekostenpauschale wird auf der Grundlage des Erasmus+ Distance Calculator berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem folgenden Entfernungsband und hängt von dem gewähltem Verkehrsmittel ab:
| Distanzband | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
| 10 bis 100 Kilometer | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 bis 499 Kilometer | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 bis 1999 Kilometer | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 bis 2999 Kilometer | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 bis 3999 Kilometer | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 bis 7999 Kilometer | 1188 EUR | 1188 EUR |
| 8000 oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)
- einmalig 100 Euro bei Mobilitäten bis zu 14 Tagen
- einmalig 150 Euro bei Mobilitäten zwischen 15 und 30 Tagen
Top Up Förderung erhalten Sie, wenn Sie:
- Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
- Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro bis maximal 850 Euro netto im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten fortlaufenden 6 Monate nachweisen können
- Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
- einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
- mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat oder den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung darüber, welche Leistungen für Ihre Studium anerkannt werden können.
Diese werden im sogenannten Learning Agreement (Studienvertrag) festgehalten. Das Learning Agreement wird von Ihnen, Ihrer Fachkoordination an der Universität des Saarlandes und der Fachkoordination der Gastuniversität unterzeichnet.
Für Leistungen, die nicht direkt im Rahmen Ihres Studienplans anerkannt werden, können Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dies dokumentiert, dass Sie über Ihren Studienplan hinaus Leistungen erbracht haben und kann beispielsweise bei Bewerbungen als Nachweis für Zusatzqualifikationen beigelegt werden.
Information und Beratung
Ihr*e Ansprechpartner*in für das ERASMUS+ Programm mit Partneruniversitäten sind Dr. Ekaterina Klüh und Bettina Jochum und das GoOut! Service Center Team. Sie können jederzeit einen Beratungstermin über unser Kontaktformular vereinbaren.
GoOut! Service Center
Geb. A4 4 (Campus Center), Erdgeschoss
Tel.: +49 681 302-71126
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