Informationen

Wer kann zu uns kommen?

Wir behandeln Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Neben Einzelsitzungen finden je nach therapeutischer Zielsetzung auch gemeinsame Sitzungen mit den Sorgeberechtigten und weiteren Bezugspersonen statt. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können sich auch ohne Einverständnis der Eltern anmelden und eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Kosten werden auch dann von den Kostenträgern der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Hinweis zu Wartezeiten

Derzeit muss in unserer Ambulanz mit langen Wartezeiten für Erstgesprächs-Termine gerechnet werden. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis. Zur Vermittlung von Terminen bei Psychotherapeut:innen können Sie sich auch an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wenden.
KBV - Terminservicestellen

Behandlungsablauf

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über unser Kontaktformular. Im Anschluss meldet sich unser Sekretariat bei Ihnen um weitere Fragen zu klären und Ihr Kind auf unsere Warteliste aufzunehmen. Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch ohne Eltern anmelden.

Erstgespräch

Sobald wir wieder freie Therapieplätze haben, werden Sie von uns telefonisch kontaktiert. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zum Erstgespräch und Sie bekommen erste Unterlagen dazu per Mail zugesandt. Im Erstgespräch wird gemeinsam mit Ihnen, als auch mit Ihrem Kind der weitere Behandlungsbedarf geklärt. Liegt ein Behandlungsbedarf vor und Sie möchten eine Behandlung in unserer Ambulanz in Anspruch nehmen, erfolgt nach dem Erstgespräch eine zeitnahe Aufnahme der Therapie. Bitte bringen Sie für das Erstgespräch die Krankenkassenkarte Ihres Kindes sowie (falls vorhanden) Vorbefunde und die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten mit (Vorlage wird vor dem Erstgespräch zugesandt).

Diagnostik

Als universitäre Ambulanz führen wir bei allen Patientinnen und Patienten eine gründliche Diagnostik durch. Die Diagnostik beinhaltet ein Anamnesegespräch, klinische Interviews, das Ausfüllen von allgemeinen und störungsspezifischen Fragebögen und die Überprüfung von kognitiven Ressourcen. Diese diagnostischen Ergebnisse ermöglichen ein umfassendes Bild über die Problematik und einen persönlichen Behandlungsplan.

Termine vor Antragstellung

Die ersten Gesprächsstunden finden als Sprechstunden-Termine und/oder probatorische Sitzungen statt. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit der erweiterten Diagnosestellung und einer gemeinsamen Festlegung der Behandlungsziele.  Abgestimmt auf den individuellen Fall, wird der/die Therapeut/in eine kognitive Verhaltenstherapie im Rahmen von Akutbehandlung (bis 12 Termine), Kurzzeittherapie (bis 24 Termine) oder Langzeittherapie (max. 80 Termine) empfehlen. Die Behandlungen finden in der Regel als Einzeltherapien mit wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten statt. Gespräche mit Eltern oder anderen wichtigen Personen aus dem Umfeld des Kindes können die Einzeltherapie ergänzen.

Kostenübernahme

Gesetzliche Grundlage

Die Universitätsambulanz besitzt eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes. Sie ist eine Hochschulambulanz nach § 17 Abs. 1 SGB V (also eine Ambulanz zur Realisierung von Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Sie ist keine Ausbildungsambulanz nach § 117 Abs. 2 SGB V). Deswegen ist eine Liquidation über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich.

Selbstverständlich kann auch privat (Selbstzahler) und über private Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet werden.

Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)

Sowohl die Kennenlernsitzungen als auch die weitere Behandlung werden – wie in jeder Arztpraxis – über die Versichertenkarte Ihres Kindes abgerechnet. Bringen Sie diese daher zum ersten Beratungs- bzw. Behandlungstermin in jedem Quartal mit. Falls Sie nach den Kennenlernsitzungen die Behandlungsempfehlung für Ihr Kind annehmen möchten, wird Ihr/e Therapeut/in bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen. In aller Regel wird ein solcher Therapieantrag von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt.

Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen (PKV), Beihilfe oder Selbstzahlern

Bei Privatversicherten liegen meist gesonderte Voraussetzungen vor. Bitte setzen Sie sich deswegen noch vor dem ersten Termin bei uns mit Ihrer Krankenversicherung  bzw. Beihilfestelle in Verbindung, um die Konditionen und Modalitäten einer Kostenerstattung zu erfragen. Wenn Sie von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle entsprechende schriftliche Antragsunterlagen erhalten sollten, bitten wir Sie, diese bei Behandlungsbeginn mitzubringen. Falls Sie Selbstzahler sind, berechnen wir die Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und stellen Ihnen eine Rechnung.

Qualitätssicherung

Unsere Behandlungsangebote orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen und therapeutischen Standards. Um die Qualität der Behandlungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese systematisch evaluiert. Hierzu gehört u.a. das Ausfüllen von Fragebögen vor, während und nach der Therapie. Diese Fragebögen werden in einer (digitalen) Patienten/innenakte gesammelt und nach Therapieende wie gesetzlich vorgeschrieben 10 Jahre lang aufbewahrt. Aufgrund der engen Verzahnung mit Forschung und Lehre können Ihre personenbezogenen Daten und Diagnostikergebnisse vollständig anonymisiert zur wissenschaftlichen Auswertung und Veröffentlichung sowie Lehre verwendet werden.
Die Qualitätssicherung umfasst auch das Aufzeichnen von Therapiesitzungen auf Video. Die Videoaufzeichnungen werden zur Supervision, Intervision und Lehr-/Schulungszwecken sowie für die Vor- und Nachbereitung der Psychotherapiesitzungen genutzt. Nach Abschluss der Therapie werden alle Videoaufzeichnungen automatisch gelöscht und sind nicht Teil der Patienten/innenakte.
Damit die angestrebten Veränderungen erreicht werden und in Ihre Lebenswelt passen, ist Ihre aktive Mitarbeit innerhalb der Therapie besonders wichtig.