SPB 1: Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht
Allgemeines
Die Wirtschaft ist der fruchtbare Boden, auf dem jede Gesellschaft steht. Sie wird stetig komplexer, globaler und digitaler; Fachkräfte werden in der Wirtschaft händeringend gesucht. Der Schwerpunkt „Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht“ bereitet Studierende vertieft, interdisziplinär und mit einem internationalen Blick auf die Grundanforderungen der wirtschaftsnahen Berufe vor. Die Veranstaltungen umfassen zusammengefasst das Recht des Unternehmens und behandeln die zentralen Fragen wirtschaftlicher Aktivitäten:
- Kapitalgesellschaftsrecht: Wie entsteht ein Unternehmen und in welchen Rechtsformen kann es betrieben werden?
- Handelsrecht für Fortgeschrittene: Wie vertreibt ein Unternehmen effektiv seine Produkte und welchen Hilfspersonen kann es sich bedienen?
- Gewerblicher Rechtsschutz: Wie kann ein Unternehmen seine Gewerbetätigkeit vor missbräuchlichen Eingriffen schützen?
- Wettbewerbs- und Kartellrecht: Wie muss sich ein Unternehmen in einem wettbewerbsgeprägten Markt verhalten∂ und wie wird Wettbewerbsintegrität im Interesse der Verbraucher sichergestellt?
- Bankrecht: Wie werden Zahlungsströme abgewickelt, welche Dienstleister sind beteiligt und wie wird Geldschöpfung betrieben?
- Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht: Wie kann ein Unternehmen wachsen, den Gang an die Börse schaffen und wie muss es sich dort verhalten?
Der Schwerpunkt ist darauf ausgelegt, den Studierenden die Querbezüge zwischen den jeweiligen Unterdisziplinen aufzuzeigen. Die Vorlesungen stehen also nicht lose nebeneinander, sondern stellen immer wieder Querverbindungen her, damit die Studierenden ein breit fundiertes, grundlegendes Verständnis aufbauen können.
Es werden angesichts der praktischen Anforderungen nicht nur vertiefte juristische Einblicke vermittelt, sondern es wird auch Wert auf ein grundlegendes ökonomisches, geld- und wirtschaftspolitisches Verständnis gelegt. Vor diesem Hintergrund wird es üblich sein, den Kontakt zur Praxis zu pflegen — sei es in Form von Gastvorträgen, sei es in Form von kleinen Exkursionen oder Workshops.
Dass der Blick auf die zukünftige Praxis wichtig ist, spiegelt sich auch bei den Dozierenden wider:
— Prof. Dr. Boris Dostal (Rechtsanwalt)
— Prof. Dr. Jörg W. Britz (Notar a.D.)
— Dr. Florian Jäkel-Gottmann (Syndikusrechtsanwalt)
— Univ.-Prof. Dr. Dimitrios Linardatos
Den Studierenden wird zudem eine Exkursion angeboten, um die Theorie der Vorlesung durch Praxisbezüge zu erweitern.
Vorlesungsmaterialien
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Exkursionen
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