Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Liebe Studierende,
die Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene wird im Wintersemester 2023/2024 von Professor Linardatos angeboten. Der Sachverhalt für die Hausarbeit ist ab Montag, den 31.07.2023 über Moodle abrufbar. 

Zulassungsvoraussetzungen für die Übung sind:

  • die fristgerechte Anmeldung über ELAS. Die Anmeldefrist beginnt am 16.08.2023 (!) und endet am 05.10.2023 und
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer propädeutischen Übung. Der Schein über das Bestehen ist in Kopie mit der Hausarbeit vorzulegen.

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ZeitMi., 10–12 Uhr
OrtB 4.1., Hörsaal 0.19
Beginn25.10.2023

 

Anträge auf Nachkorrektur (Remonstrationen)

Hinweise zu Anträgen auf Nachkorrektur (Remonstrationen) gegen die Bewertung der 1. Klausur im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

1. Die Remonstration ist mit der Klausur im Original schriftlich und eigenhändig unterschrieben am Lehrstuhl einzureichen. Dabei sind insbesondere die Anschrift und die Matrikelnummer des Remonstranten anzugeben. Die Remonstration kann nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Rückgabetermin der Klausur (13.12.2023) eingereicht werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Remonstrationsantrag mitsamt Original-Klausur auf postalischem Wege beim Lehrstuhl eingeht. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Verfristete Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. 

2. In der Remonstration sind die Einwände gegen die Prüfungsbemerkungen und  bewertungen konkret und nachvollziehbar zu begründen. Im Antrag sind die Gründe für die Remonstration darzulegen. Inhaltlich nicht hinreichend substantiierte Anträge, wie etwa der Verweis auf besser bzw. schlechter bewertete Klausuren anderer Bearbeiter, genügt nicht.

3.  Eine erfolgreiche Remonstration führt zu einer Neubewertung der Klausur. Dies kann in Einzelfällen auch zu einer Verschlechterung führen. (Reformatio in peius, BVerwGE 109, 211). 


 

Zeitplan (Änderungen vorbehalten)

Mi., 31.07.2023  Ausgabe des Sachverhalts für die Hausarbeit
Mi., 05.10.2023  Abgabe der Hausarbeit (bis 13 Uhr)
Mi., 25.10.2023  1. Fallbesprechung
Mi., 08.11.2023  2. Fallbesprechung
Mi., 15.11.2023  3. Fallbesprechung
Mi., 22.11.2023  4. Fallbesprechung
Fr., 24.11.2023  1. Klausur  >> Beginn: 14:15 Uhr
Mi., 29.11.2023  5. Fallbesprechung
Mi., 06.12.2023  6. Fallbesprechung
Mi., 13.12.2023  Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur
Fr., 15.12.2023  2. Klausur >> Beginn: 14:15 Uhr
Mi., 20.12.2023  7. Besprechungsfall
Mi., 03.01.2023  Besprechung und Rückgabe der Hausarbeit
Mi., 10.01.2023  Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur
Mi., 17.01.2023  8. Besprechungsfall
Fr., 19.01.2023  3. Klausur >> Beginn: 14:15 Uhr
Mi., 24.01.2023  – keine Veranstaltung –
Mi., 31.01.2023  Besprechung der 3. Klausur
Mi., 07.02.2023  Rückgabe der 3. Klausur und Scheinausgabe

 

Hinweis zu den Klausuren

Die Klausuren finden an den angekündigten Tagen im Gebäude B4 1 - Auditorium Maximum (0.01) statt. Einlass ist um 13:45 Uhr, die Bearbeitungszeit beginnt gegen 14:15 Uhr und beträgt drei Zeitstunden.

1. Die verwendeten Gesetzestexte müssen insbesondere frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, o.Ä.) sowie von Einlagen sein. Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Textpassagen des Gesetzestextes sind zulässig. Jedoch dürfen sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzes darstellen. Haftstreifen sind zulässig, dürfen aber nur auf ein Gesetz als solches verweisen und sind insofern am Anfang eines Gesetzes anzubringen. Sie dürfen nicht auf einzelne Paragrafen eines Gesetzes verweisen.

2. Die Arbeitsblätter müssen auf der linken Seite einen Korrekturrand von 7 cm aufweisen und sind durchzunummerieren. Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.

3. Smartphones und andere elektrischen Geräte sind auszuschalten.

4. Das Verlassen des Prüfungssaals ist grundsätzlich nicht erlaubt. Beim notwendigen Gang zur Toilette ist die Erlaubnis der Aufsichtskräfte mittels Handzeichens einzuholen. In den letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit ist eine vorzeitige Abgabe der Klausur nicht gestattet.
Bei Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben unverzüglich einzustellen. Verstöße dagegen haben die Bewertung der Klausur mit 0 Punkten zur Folge.

5. Das Umdrehen oder Aufdecken des Klausursachverhalts vor Beginn der Bearbeitungszeit stellt einen Täuschungsversuch dar und führt ohne vorherige Verwarnung zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten.

Das Lehrstuhl-Team wünscht Ihnen viel Erfolg!