Moot Court

Arbeitsrechtlicher Moot Court beim BAG

Arbeitsrechtlich interessierte Studierende des Schwerpunktbereichs 3 (Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht) der Universität des Saarlandes können auch im kommenden Jahr wieder unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Stephan Weth am Moot Court Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts teilnehmen!

Das Bundesarbeitsgericht richtet alle zwei Jahre in Erfurt einen Moot Court Wettbewerb aus. Der Begriff „Moot Court“ kommt dabei aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „fiktives Gericht“. Es handelt sich dabei um einen Wettbewerb, in dem die Studierenden eine Prozesspartei in einem fiktiven Fall vertreten und versuchen, eine aus Richtern bestehende Jury mit Argumenten zu überzeugen. Das Ziel eines Moot Courts im Rahmen der Juristenausbildung ist es, neben dem Verbessern von rhetorischen Fähigkeiten, vor allem den theoretisch erarbeiteten Stoff praktisch umzusetzen.

Der vom BAG veranstaltete Moot Court, bei dem ein arbeitsrechtlicher Fall zur Bearbeitung steht, gliedert sich in drei Runden.

  • Die Eröffnungsrunde beginnt 27. Juli mit dem Zusenden des Sachverhalts durch das BAG und der Aufforderung, entweder die Kläger- oder die Beklagtenseite zu vertreten. Auf Grundlage des Sachverhaltes soll dann in den nächsten Monaten ein etwa fünfseitiger Schriftsatz erarbeitet werden. Der fertige Schriftsatz wird am 11. Dezember beim BAG eingereicht und an die Gegenseite weitergeleitet.
  • Nachdem sich die Teams mit dem Schriftsatz der Gegenseite auseinandersetzen konnten, wird der Fall 21. Januar 2016 in Erfurt vor den Richtern des BAG mündlich verhandelt. Dabei hat zunächst jedes Team zehn Minuten Zeit, seine Argumente zu präsentieren. Anschließend werden jeweils fünf Minuten zur Erwiderung gewährt, wobei auch mit Fragen durch die Richter zu rechnen ist. Bei der anschließenden Bewertung durch die Richter werden sowohl der Schriftsatz, als auch der mündliche Auftritt berücksichtigt. Der Gewinner der jeweiligen Kammer erreicht die Zwischenrunde.Die Zwischenrunde stellt das Halbfinale des Wettbewerbs dar. In dieser müssen die Gewinner der vier Kammern eine Fallvariante bearbeiten und zu dieser vortragen.
  • Die beiden Gewinner der Zwischenrunde treten schließlich in der Finalrunde gegeneinander an, wobei wiederum die Fallvariante behandelt wird. Die letztlichen Sieger des Wettbewerbs erhalten Buchpreise. Allen Teilnehmern wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Die Teams der Universität des Saarlandes werden von Herrn Prof. Dr. Stephan Weth im Rahmen eines vorbereitenden Moot Court Seminars und bei der Verhandlung in Erfurt betreut.

Weitere Informationen zum laufenden Wettbewerb finden Sie unter:

http://www.bundesarbeitsgericht.de/mootcourt/mootcourt.html

Bei Fragen inhaltlicher und organisatorischer Art wenden Sie sich bitte jederzeit an alexander.tuerk(at)uni-saarland.de