Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS)

Bewerberinnen und Bewerber aus bestimmten Herkunftsländern müssen für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) vorlegen.

Die APS ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie besteht derzeit in China, Vietnam und Indien.

Die APS prüft die Echtheit eingereichter Schul- und Hochschulzeugnisse sowie, ob die formalen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllt sind. Bei positivem Prüfergebnis stellt sie ein APS-Zertifikat aus. Dieses ist erforderlich, wenn Sie sich mit Bildungsnachweisen aus einem Land mit APS für ein Studium in Deutschland bewerben.

Das APS Zertifikat muss spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen.

Ausführliche und verbindliche Informationen zum Verfahren, zu Ausnahmen sowie zu den zuständigen Prüfstellen finden Sie auf den Webseiten der Akademischen Prüfstellen: