DAAD-Programm (PROMOS) zur Steigerung der internationalen Mobilität von Studierenden der Saar Uni

Die Universität des Saarlandes schreibt zweimal jährlich Stipendien des Deutschen Akademischen AustauschDienstes (DAAD) für Auslandsaufenthalte weltweit von bis zu sechs Monaten Dauer aus. Darüber können Studierende gefördert werden, deren Vorhaben durch keines der anderen DAAD-Programme abgedeckt wird. Innerhalb Europas können Auslandsaufenthalte nur dann unterstützt werden, wenn sie nicht durch Erasmus+ gefördert werden können. Die Stipendien werden in einem offenen Wettbewerb vergeben, Mittelbewilligung durch den DAAD vorausgesetzt. Da es leider keine Fördergarantie gibt, muss bereits bei der Planung des Auslandsaufenthalts eine ausreichende Finanzierung sichergestellt sein. Hier einige Erfahrungsberichte von Geförderten.

Das Programm fördert Studienaufenthalte, Auslandspraktika, Fach- und Sprachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen. Die Einzelheiten zur jeweiligen Bewerbung (Vorgaben, Formblätter, Frist) finden Sie unter "Was wird gefördert?". Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Voraussetzungen, die für eine Bewerbung zu erfüllen sind. Eine Auswahlkommission entscheidet dann anhand der Auswahlkriterien des DAAD über eine Förderung.

Eine Übersicht über die bisherige Anzahl an Bewerbungen soiwe die durchschnittlichen Fördersummen finden Sie in unserer Förderbilanz. Die Höhe der möglichen Stipendienleistungen des DAAD (Reisekostenpauschale, Teilstipendium und Kursgebühren) sowie eine eventuelle Kombination mit anderen Förderprogrammen finden Sie auf dieser Seite. Es können auf Antrag zusätzliche Mittel für chronisch Kranke bzw. Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 50) gewährt werden, wenn keine andere zuständige Stelle für die Zeit des Auslandsaufenthalts Mittel bereitstellt. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen muss über den Ansprechpartner für UdS-Mobil gestellt werden.

Präsentation des DAAD-Stipendienprogramms PROMOS (UdS-Mobil) anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums.

Damit Sie bei allen Reisen immer die wichtigsten Hinweise und aktuellen Informationen erhalten, sollten Sie die kostenlose Reise-App des Auswärtigen Amts herunterladen.

Aktuelles

Die Bewerbungsfrist für Aufenthalte ab dem 1. August 2024 endet am 15. Mai 2024.

Derzeit besteht aufgrund der COVID-19 Pandemie für kein Land eine pandemiebedingte Reisewarnung, was sich allerdings relativ kurzfristig wieder ändern kann. Sie sollten deshalb dringend auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz inklusive einer Option zum Rücktransport achten. Ausreichender Impfschutz gegen das Corona-Virus wird ebenfalls dringend empfohlen bzw. ist von den meisten Ländern zur Einreise vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen Hinweise des DAAD

Da es in Ihrem Zielland relativ kurzfristig zu Konflikt- oder Krisensituationen kommen kann, sollten Sie unbedingt die länderspezifischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts beachten. Zur bestmöglichen Betreuung durch die deutschen Behörden vor Ort sollten Sie sich auf jeden Fall in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) eintragen.

 

Bewerbungsfristen

Für Aufenthalte von Januar bis Juli

15. November

Für Aufenthalte von August bis Dezember

15. Mai