Aufgaben des Forschungsausschuss
Zu den Aufgaben des Forschungsausschusses gehören:
- Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen, vorbereiten (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums),
- Vorschläge für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung erarbeiten
- Vorschläge zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten erarbeiten.
Förderprogramme des Forschungsausschusses
Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:
- Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
- Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
- Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten
Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.