Aufgaben des Forschungsausschuss

Zu den Aufgaben des Forschungsausschusses gehören:

  • Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen, vorbereiten (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums),
  • Vorschläge für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung erarbeiten
  • Vorschläge zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten erarbeiten. 

Förderprogramme des Forschungsausschusses

Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:

  • Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
  • Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
  • Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten


Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.