Ständige Kommission
Was sind die Aufgaben der Ständigen Kommission?
Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden von den Ombudspersonen der UdS im Bedarfsfall zur weiteren Prüfung an Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens weitergeleitet – unter Wahrung der strikten Vertraulichkeit zum Schutz der/s Hinweisgebenden und der/des Betroffenen. Auch eine anonyme Anzeige wird in einem Verfahren überprüft, sofern die/der anonyme Hinweisgebende belastbare und hinreichend konkrete Tatsachen vorlegt.
Wie läuft das Untersuchungsverfahren ab?
Wenn sich nach einer Vorprüfung der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten erhärtet, wird ein förmliches Untersuchungsverfahren der Ständigen Kommission eröffnet. Die Kommission berät in nichtöffentlicher, mündlicher Verhandlung und prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.
Danach kann es in zwei Richtungen weitergehen: Zum einen kann das Verfahren enden, wenn die Kommission ein Fehlverhalten für nicht erwiesen hält. Zum anderen kann ein Vorlagebeschluss für die Universitätsleitung erarbeitet werden, wenn die Kommission ein Fehlverhalten für erwiesen erachtet. Der Vorlagebeschluss bezeichnet das konkrete Fehlverhalten und enthält Vorschläge an die Universitätsleitung über die möglichen akademischen, arbeits- oder beamtenrechtlichen, disziplinarrechtlichen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen – je nach Grad des Fehlverhaltens.