Ständige Kommission

What are the responsibilities of the Standing Commission?

Suspected cases of scientific misconduct are forwarded by the ombudspersons of Saarland University to the Standing Commission for the Investigation of Allegations of Scientific Misconduct for further examination if required - while maintaining strict confidentiality for the protection of the whistleblower and the persons concerned. Also an anonymous report will be reviewed in a procedure, as long as the anonymous whistleblower presents reliable and sufficiently tangible facts.

Wie läuft das Untersuchungsverfahren ab?

Wenn sich nach einer Vorprüfung der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten erhärtet, wird ein förmliches Untersuchungsverfahren der Ständigen Kommission eröffnet. Die Kommission berät in nichtöffentlicher, mündlicher Verhandlung und prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.

Danach kann es in zwei Richtungen weitergehen: Zum einen kann das Verfahren enden, wenn die Kommission ein Fehlverhalten für nicht erwiesen hält. Zum anderen kann ein Vorlagebeschluss für die Universitätsleitung erarbeitet werden, wenn die Kommission ein Fehlverhalten für erwiesen erachtet. Der Vorlagebeschluss bezeichnet das konkrete Fehlverhalten und enthält Vorschläge an die Universitätsleitung über die möglichen akademischen, arbeits- oder beamtenrechtlichen, disziplinarrechtlichen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen – je nach Grad des Fehlverhaltens.