Wegfall der Abrechnungsgutschrift ab 1.10.2020

Korrekte Rechnungsstellung (also available in english and french language)

An der Universität des Saarlandes können Gastvorträge und „sonstige Leistungen“ (z.B. Kinderbetreuung, Servicepersonal für Veranstaltungen, Projekt-Mitarbeit, Aufwandsentschädigungen für Versuchspersonen oder Simulationspatienten, Reisekosten, Fahrtkosten) ab 1. Oktober 2020 nur noch abgerechnet werden, wenn der/die Leistungserbringer*in eine korrekte Rechnung an die UdS stellt. Die Möglichkeit der Abrechnungsgutschrift entfällt. Bei Hilfswissenschaftler*innen und studentischen Angestellten, die sonstige Dienstleistungen über ihre vertraglichen Aufgaben hinaus erbringen, muss entweder die Stundenzahl eines bestehenden Vertrags erhöht oder falls dies nicht möglich ist, die Laufzeit des Vertrags verlängert werden. Sofern Studierende nicht an der UdS beschäftigt sind, muss in diesem Fall über eine Rechnungsstellung abgerechnet werden. Hinweise zur korrekten Rechnungsstellung haben wir Ihnen in unserer Übersicht zusammengestellt.

Achtung: Formulierungsvorschläge bzw. Rechnungsvorlagen dürfen aus haftungsrechtlichen Gründen von der Universität nicht zur Verfügung gestellt werden! Bei Fragen hinsichtlich der rechtssicheren Gestaltung einer Rechnung bitten wir den/die Leistungserbringer/in, sich an das für ihn/sie zuständige Finanzamt bzw. an seinen/ihren Steuerberater zu wenden. Muster-Rechnungen sind zudem unter Zuhilfenahme von Online-Suchmaschinen auffindbar.

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