Betriebsruhe 2020/2021

Die Universität des Saarlandes wird am 28.12./29./30.12.2020 aufgrund der beschlossenen Betriebsruhe geschlossen sein1). In dieser Zeit ist damit zu rechnen, dass Service- und Versorgungsangebote der Universität nur sehr eingeschränkt verfügbar sein werden. Achten Sie bitte auch selbst darauf, dass die Arbeitsbedingungen im oben genannten Zeitraum für Sie erträglich bleiben.

Für die von der Betriebsruhe betroffenen Tage 28.12./29./30.12.2020 (3 Arbeitstage) wird Ihnen grundsätzlich Urlaub abgebucht. Sollten Sie von den im Präsidiumsprotokoll genannten Alternativen Gebrauch machen oder Ihre Anwesenheit dienstlich notwendig sein, teilen Sie dies bitte dem Dezernat Personal per E-Mail (personal@uni-saarland.de) mit, damit Ihr Urlaub zurück gebucht werden kann.                   

1)
Präsidiumsbeschluss vom 27.08.2020:

"Das Präsidium beschließt für die Tage 28.12./29.12./30.12.2020 Betriebsruhe. Grund­sätzlich wird diese Zeit auf den Erholungsurlaub angerechnet. Alternativ ist Freizeitausgleich für angeordnete/genehmigte Mehrarbeit/ Überstunden möglich. In Bereichen mit Arbeitszeiterfassung kann Zeitguthaben im Rahmen der Dienstvereinbarung über die Einteilung der täglichen Arbeitszeit an der UdS, eingesetzt werden. Für alle besteht auch die Möglichkeit, in Einvernehmen mit den Vorgesetzten die Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten. Die Vor- oder Nacharbeit wird von der oder dem Vorgesetzten protokolliert (gem. § 16 Abs. 2 ArbZG bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Std. Aufbewahrung von min. 2 Jahren)."