News aus dem Dezernat

Umsetzung des DFG-Kodex an der Universität des Saarlandes

Mit dem 2019 in Kraft getretenen DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (vgl. https://wissenschaftliche-integritaet.de/) soll in den Forschungseinrichtungen Deutschlands „eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität […] verankert werden, die weniger die Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis in den Fokus nimmt, als vielmehr den Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“. Zur rechtsverbindlichen Umsetzung des Kodex wurden alle wissenschaftlichen Einrichtungen Deutschlands dazu verpflichtet, die 19 Leitlinien des Kodex und ihre Erläuterungen in ihren eigenen satzungsförmigen Regelungen zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) sinngemäß zu verankern, um weiterhin das Antragsrecht bei der DFG zu behalten.

Nach einem rund dreijährigen Abstimmungsprozess zwischen der UdS und der DFG ist die neu entwickelte „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität des Saarlandes“ (GWP-Ordnung) von der DFG nun durch den UdS-Senat freigegeben und im Dienstblatt  veröffentlicht worden. Die DFG hat der UdS nun in Hinblick auf die Bearbeitung der laufenden und zukünftigen Anträge die rechtsverbindliche Umsetzung des Kodex bestätigt.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen die Ombuds-Geschäftsstelle der UdS jederzeit zur Verfügung.