Vortrag: Terrorismusbekämpfung im Internet

Vortrag: Terrorismusbekämpfung im Internet

Die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der internetbasierten Bekämpfung des Terrorismus waren Gegenstand einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken (IMK) am 22. November 2017.    

Der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Ernst Stehl, und Privatdozent Dr. Gregor Heißl, E.MA, von der Universität Innsbruck diskutierten auf Einladung von Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und des Instituts für Europäisches Medienrecht kontrovers über eine lange rechtspolitische Wunschliste der Sicherheitsbehörden für eine Erweiterung ihrer Kompetenzen. Professor Jan Henrik Klement (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht) konnte hierzu rund 70 Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen, darunter viele Studierende der Universität des Saarlandes und in der Praxis tätige Juristinnen und Juristen.

Heißl, der auch Richter am Landesverwaltungsgericht Salzburg ist, behandelte in seinem Vortrag die Terrorabwehr als Thema der Grundrechte. Er zeigte dabei, dass der Staat die Grundrechte sowohl durch zu viel als auch durch zu wenig Anstrengungen bei der Gewährleistung der Sicherheit verletzen kann. Als Folge des staatlichen Gewaltmonopols treffe den Staat die Verpflichtung zum effektiven Schutz seiner Bürger. Diese Pflicht, dem entsprechende subjektive Rechte der Bürger korrespondierten, lasse sich sowohl aus dem europäischen Recht (Art. 6 GR-Charta, Art. 5 EMRK) als auch aus dem nationalen Recht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) herleiten. Zugleich seien Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen aber regelmäßig auch unmittelbare Eingriffe in die Grundrechte der davon Betroffenen. Eindrücklich machte Heißl auf die Breitenwirkung etwa der Vorratsdatenspeicherung aufmerksam, von der nicht nur Terroristen, sondern alle Bürger betroffen seien. Zudem sei zu zu beachten, dass Handlungen des Verfassungsschutzes regelmäßig verdeckt vorgenommen würden und den Betroffenen schon deshalb kein adäquater Rechtsschutz offenstehe.

Stehl hielt die den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Instrumente demgegenüber für nicht ausreichend. Nachrichtendienste seien ein unverzichtbarer Bestandteil der wehrhaften Demokratie. Der Staat müsse „Mut zur Intoleranz“ gegenüber den Feinden der Verfassung beweisen. Anders als in den Zeiten der RAF seien die heutigen Bedrohungen dynamisch, uferlos, international und hochgradig organisiert. Es sei auf Dauer nicht hinnehmbar, dass Deutschland bei der Terrorabwehr mangels eigener Kapazitäten auf auf Hinweise ausländischer Nachrichtendienste angewiesen sei. Stehl räumte allerdings ein, dass die Geheimdienste ein Imageproblem hätten, weil ihre Methoden der Öffentlichkeit größtenteils verborgen seien und damit Anlass zur Spekulation gäben. Nachdrücklich trat Stehl dem Eindruck entgegen, der Verfassungsschutz operiere im rechtsfreien Raum. Wer heute einen Blick in die gesetzlichen Grundlagen werfe, werde feststellen, dass die Ermächtigungsgrundlagen erheblich detaillierter ausgestaltet seien als etwa im Polizeirecht. Zudem sei das Netz der parlamentarischen Kontrolle heute so dicht, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes zum Teil beeinträchtigt werde. Durch die Digitalisierung würden die Nachrichtendienste, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, nun vor neue Herausforderungen gestellt. Der technische Fortschritt führe dazu, dass viele bislang ausreichende Überwachungsmöglichkeiten wie das Abhören von Festnetztelefonen, nicht mehr ausreichend sind, um eine komplette Überwachung sicherzustellen. Die Befugnisse müssten an die neuen technischen Bedingungen angepasst werden. Stehl schloss mit der Vorstellung einer Liste von Maßnahmen und Mitteln, die er jedoch nur als Denkanstöße und nicht als Forderungen verstanden haben wollte. Dabei sparte er auch kontroverse Mittel wie eine Hinterlegungspflicht für kryptographische Schlüssel und die Regulierung (Schwächung/Verbot) von starker Kryptographie nicht aus. Im Kern gehe es ihm darum, die Waffengleichheit aus der Zeit vor der fortschreitenden Digitalisierung wieder herzustellen.

Weitere Infos zum IMK finden sich unter folgendem Link:

http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/klement/kolloquium.html