Karriereziel Professor*in

Von der Forschung zur Führung

Der klassische Weg zur Lebenszeitprofessur führt in Deutschland nach wie vor über die Habilitation. Während diese lange zwingend erforderlich war, um die Laufbahn als Professor*in bestreiten zu können, haben sich mittlerweile weitere Möglichkeiten etabliert, die als habilitationsäquivalente Leistungen anerkannt werden.
Im Folgenden stellen wir dir die verschiedenen Karrierewege vor – und welche Unterstützung die UdS dabei bietet.

 

Die Berufbarkeit erlangen - Der Klassiker Habilitation sowie alternative Möglichkeiten

Die Habilitation

Die Habilitation ist der höchste akademische Grad, den man an einer wissenschaftlichen Hochschule erlangen kann. Sie symbolisiert die Befähigung, selbstständig in Forschung und Lehre tätig zu sein, und ist traditionell in vielen Ländern, insbesondere im deutschsprachigen Raum, eine Voraussetzung für die Berufung auf eine Professur. Sie stellt somit eine wichtige Stufe in der akademischen Karriere vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar. 

Das Wichtigste zur Habilitation im Überblick:
Im Unterschied zur Promotion, die den ersten akademischen Grad darstellt und vor allem die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit nachweist, zielt die Habilitation auf eine umfassendere Qualifikation ab. Sie umfasst nicht nur die Forschung, sondern auch die Lehre und oft auch die Fähigkeit, wissenschaftliche Projekte zu leiten.
Voraussetzungen und Zulassung zur Habilitation

Zulassung
Um zur Habilitation zugelassen zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel einen herausragenden Doktorgrad vorweisen und oft mehrere Jahre wissenschaftlicher Tätigkeit nach der Promotion. Die genauen Anforderungen können je nach Fachbereich und Institution variieren, umfassen in der Regel jedoch eine Liste wissenschaftlicher Publikationen, die einen signifikanten Beitrag zum Fachgebiet leisten.

Komponenten der Habilitation
Die Habilitation umfasst typischerweise:

  • Habilitationsschrift: Eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit, die neue Erkenntnisse liefert und den Kandidatinnen und Kandidaten als führende Experten auf ihrem Gebiet auszeichnet. Die Habilitationsschrift kann entweder als Monografie oder als kumulative Habilitation aus mehreren Publikationen bestehen.
  • Lehrprobe: Eine Lehrveranstaltung, die von der Kandidatin oder dem Kandidaten gehalten wird, um die Lehrkompetenz zu demonstrieren. Die Lehrprobe wird in der Regel von einer Kommission bewertet.
  • Vortrag mit anschließender wissenschaftlicher Diskussion: Dies dient dazu, das Fachwissen und die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung zu zeigen. 

Begutachtungs- und Bewertungsverfahren
Nach Einreichung der Habilitationsschrift und dem Abschluss der Lehrprobe wird das gesamte Portfolio von einer Kommission begutachtet. Dieses Gremium setzt sich in der Regel aus Professoren des entsprechenden Fachbereichs zusammen. Die Bewertungskriterien umfassen die wissenschaftliche Qualität der Habilitationsschrift, die Lehrkompetenz und die fachliche Diskussion. Der erfolgreiche Abschluss des Habilitationsverfahrens führt zur Verleihung der venia legendi, der Lehrbefugnis, die es den Habilitierten ermöglicht, den Titel "Privatdozent" zu führen und unabhängig in Forschung und Lehre tätig zu sein.

Die Nachwuchsgruppenleitung

Die Nachwuchsgruppenleitung

Der Sprung in die wissenschaftliche Eigenständigkeit
Als Nachwuchsgruppenleiter*in übernehmen Sie Verantwortung für eine eigene Forschungsgruppe und gestalten Ihre Projekte mit hoher Autonomie. Dies ermöglicht die Umsetzung eines eigenen Forschungsprojekts und damit den Ausbau des persönliche Profils sowie der wissenschaftlichen Eigenständigkeit. Die Nachwuchsgruppenleitung gilt als attraktive Alternative zur klassischen Habilitation: Sie schafft Berufbarkeit für eine Professur und vermittelt zugleich wertvolle Führungskompetenzen. 

In der Regel werden Nachwuchsgruppen über Drittmittel finanziert und für etwa fünf Jahre gefördert. Sie können sowohl an Universitäten als auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen angesiedelt sein. Eine Tenure-Track-Option bzw. Verdauerung der Stelle ist bislang  sehr selten (z. B. bei der Max-Planck-Gesellschaft), dennoch sind die Chancen auf eine spätere Professur hervorragend – wie die Evaluationen von Programmen wie dem Emmy-Noether-Programm oder der VolkswagenStiftung zeigen.

Die Juniorprofessur

Die Juniorprofessur

Die Juniorprofessur ist eine befristete Professur für promovierte Wissenschaftler*innen, die den Einstieg in eine eigenständige akademische Karriere ermöglicht. Sie bietet die Chance, eigene Forschungsprojekte umzusetzen, Lehrveranstaltungen zu gestalten und erste Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung zu sammeln. 

Juniorprofessuren sind in der Regel auf sechs Jahre angelegt und können – je nach Ausgestaltung – mit einer Tenure-Track-Option verbunden sein, die den Weg zu einer Lebenszeitprofessur eröffnet.

Die Tenure-Track-Professur

Die Tenure-Track-Professur

Die Tenure-Track-Professur ist eine zunächst befristete Professur, die eine klare Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur bietet. Nach einer erfolgreichen Bewährungsphase – üblicherweise sechs Jahre – folgt in der Regel der unmittelbar Übergang in eine Lebenszeitprofessur.

Dieses Modell ermöglicht Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen, eigenständig zu forschen und zu lehren, während sie sich gleichzeitig für eine langfristige akademische Karriere qualifizieren, die planbar und transparent ist.

Fördermöglichkeiten auf dem Weg zur Professur

Die UdS-Förderung START

Das START Förderprogramm der UdS unterstützt die frühe wissenschaftliche Karriere promovierter WissenschaftlerInnen und umfasst zwei Förderlinien. Beide Förderlinien sind themenoffen und richten sich an promovierte WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen.

Die Förderlinie 1 "Interdisziplinäre Forschung" soll herausragenden WissenschaftlerInnen ermöglichen, an der Schnittstelle zwischen Disziplinen zu forschen und innovative Ansätze für wissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln. Kooperationen mit einer Partnereinrichtung aus der europäischen Hochschulallianz Transform4Europe (T4EU) sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung.

Mehr Infos

Die Förderlinie 2 “Antragsvorbereitung DFG-Emmy Noether oder ERC Starting Grant” bietet herausragenden WissenschaftlerInnen die Möglichkeit, Mittel zur Vorbereitung eines Drittmittelantrags in den renommierten Programmen DFG-Emmy Noether oder ERC Starting Grant zu beantragen, und unterstützt so zielgerichtet das eigenständige Einwerben von Drittmitteln. Mit dem Programm sollen die WissenschaftlerInnen bei der Ausarbeitung ihres Projektantrags finanziell unterstützt werden.

Mehr Infos

Ansprechperson:
Karolina Sturm
0681-302 3848
forschung(at)uni-saarland.de

Das Heisenbergprogramm

Sie sind bereit für eine unbefristete Professur? Dann eröffnet Ihnen die DFG mit dem Heisenberg-Programm die Möglichkeit, Ihre wissenschaftliche Karriere gezielt weiterzuentwickeln. 

Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an Wissenschaftler*innen, die ihre Berufbarkeit bereits nachgewiesen haben – zum Beispiel durch:

  • das Emmy Noether-Programm oder vergleichbare Gruppenleitungsstellen
  • DFG-Projektförderungen
  • Forschungstätigkeit in der Wirtschaft
  • Positionen im akademischen Mittelbau,
  • positiv zwischenevaluierte Juniorprofessor*innen
  • Habilitierte

Zur Zielgruppe gehören ebenfalls Rückkehrende aus dem Ausland oder internationale Forschende, sofern sie in Deutschland tätig werden möchten und noch keine unbefristete Professur innehaben. Eine Antragsberechtigung ist ebenfalls über habilitationsäquivalente Leistungen möglich. Eine Antragsberechtigung entfällt bei Professor*innen inländischer Tenure-Track Programme. Sie entfällt auch bei denjenigen, die eine mit W2/W3 vergleichbare unbefristete Stelle innehaben. Andere unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (z.B. als Akademische Rätin oder Akademischer Rat) schließen nicht von der Antragsberechtigung aus.

Das Heisenberg-Programm eröffnet Ihnen vier flexible Fördervarianten:

  1. Heisenberg-Professur
  2. Heisenberg-Stelle
  3. Heisenberg-Rotationsstelle
  4. Heisenberg-Stipendium

Nach Ihrer Aufnahme in das Programm wählen Sie die Variante, die am besten zu Ihrer Karriereplanung passt – und können diese im Verlauf der bis zu fünfjährigen Förderung sogar miteinander kombinieren.

Umfassende Infos zu Förderumfang, Antragsfristen und Ansprechpersonen innerhalb der DFG finden Sie hier: 

Heisenbergprogramm

Außerdem steht Ihnen die Förderberatung der UdS im Falle einer Antragsstellung gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Zur Förderberatung

Ansprechpersonen:
Denise Kunkel
0681-302 6612
forschung(at)uni-saarland.de

Karolina Sturm
0681-302 3848
forschung(at)uni-saarland.de

 

 

ERC Starting Grant

Sind Sie eine vielversprechende*r Nachwuchswissenschaftler*in, mit bereits hervorragenden Publikationen und Forschungsergebnissen? Sie sind bereit, eigenständig zu forschen und bringen das Potenzial mit, eine führende Rolle in der Forschung zu übernehmen? Dann könnte der ERC Starting Grant, der vom European Research Council vergeben wird, genau das Richtige für Sie sein.

Forscher*innen aller Nationalitäten mit 2 bis 7 Jahren Erfahrung nach Abschluss der Promotion, einem wissenschaftlichen Werdegang mit großem Potenzial und einem exzellenten Forschungsantrag sind antragsberechtigt.

Die Forschung muss an einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung (Host Institution) durchgeführt werden. Das kann Ihre aktuelle Einrichtung sein oder eine andere in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land. 

  • Der Antrag wird von einer Principal Investigator (PI) im Namen der Host Institution eingereicht.
  • Die Host Institution muss Ihnen die Bedingungen bieten, um Ihr Projekt eigenständig zu leiten und die Mittel zu verwalten.
  • Jede juristische Person in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land kann als Host Institution fungieren.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht dort angestellt sein, aber bei Bewilligung ist eine verbindliche Vereinbarung erforderlich.

Mehr Informationen zur Antragsstellung, Umfang der Förderung, Fristen und Ansprechpersonen beim European Research Council finden Sie hier:

ERC-Grant

Außerdem steht Ihnen die Förderberatung der UdS im Falle einer Antragsstellung gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Förderberatung

Ansprechperson
Nina Christmann
0681-302 3892
forschung(at)uni-saarland.de

Das Emmy-Noether-Programm

Das Emmy Noether-Programm bietet herausragend qualifizierten Forscher*innen in frühen Karrierephasen die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Forschungsgruppe über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren für eine Professur an einer Hochschule zu qualifizieren. Das Programm verfolgt das Ziel, hochqualifizierten Forscher*innen den Weg zur Professur ebnen sowie herausragende Wissenschaftler*innen aus dem Ausland (zurück) zu gewinnen und in die deutsche Forschungslandschaft integrieren.

Wer kann sich bewerben?

  • Postdocs sowie befristet beschäftigte Juniorprofessor*innen in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn.
  • Bitte beachten: Juniorprofessor*innen, die bereits eine positive Zwischenevaluation erhalten haben, gehören nicht mehr zur Zielgruppe und sind von Antragstellung und Förderung ausgeschlossen.

Eine Emmy Noether-Gruppe kann an einen thematisch passenden Sonderforschungsbereich (SFB) am Standort angebunden werden. Dadurch profitieren die Gruppen von einem exzellenten wissenschaftlichen Umfeld und intensiver Vernetzung. Die Leiter*innen der Emmy Noether-Gruppen sind als vollwertige Mitglieder des SFB eingebunden und erhalten Zugang zu dessen zentralen Ressourcen und Fördermitteln.

Umfassende Infos zu Förderumfang, Antragsfristen und Ansprechpersonen innerhalb der DFG finden Sie hier: 

Emmy-Noether-Programm

Außerdem steht Ihnen die Förderberatung der UdS im Falle einer Antragsstellung gerne beratend und Unterstützend zur Seite.

Zur Förderberatung

Ansprechpersonen:
Denise Kunkel
0681-302 6612
forschung(at)uni-saarland.de

Karolina Sturm
0681-302 3848
forschung(at)uni-saarland.de

Die Marie‑Skłodowska‑Curie‑Maßnahmen (MSC-Maßnahmen)

Die Marie‑Skłodowska‑Curie‑Maßnahmen (MSC-Maßnahmen) sind eines der zentralen Förderprogramme der Europäischen Kommission zur Unterstützung von wissenschaftlichen Karrieren in Europa. Sie sind Teil von Horizon Europe und fördern Forschung, Qualifizierung und internationale Mobilität über alle Fachrichtungen hinweg. Ziel ist es, Europas Attraktivität als Forschungsstandort zu stärken und Forscher*innen in allen Karrierephasen optimale Bedingungen zu bieten.

Die MSC-Maßnahmen unterstützen Projekte und Programme, die:

  • den internationalen Austausch von Forschenden ermöglichen,
  • die Ausbildung von Promovierenden fördern,
  • die Karriereentwicklung von Postdocs unterstützen,
  • den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken,
  • Aktivitäten zur Wissenschaftskommunikation anstoßen.

Ausschreibungen sind grundsätzlich themenoffen, sodass Projekte aus allen wissenschaftlichen Disziplinen eingereicht werden können.

Die 5 zentralen Förderlinien der MSC-Maßnahmen:

  1. Bereich: Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden:
    Unterstützung der Karriereperspektiven von Doktorandinnen und Doktoranden durch strukturierte Forschungsausbildung in Netzwerken von Einrichtungen
    Mehr Infos: MSC Doctoral Networks
     
  2. Bereich: Individualförderung von Postdocs:
    Unterstützung der Karriereentwicklung von Postdocs durch individuelle, exzellente Forschungsprojekte zur Erweiterung ihrer Fähigkeiten: 
    Mehr Infos: MSCA Postdoctoral Fellowships
     
  3. Bereich: Kofinanzierung für Mobilitätsprogramme:
    Unterstützung von regionalen, nationalen oder internationalen Mobilitätsprogrammen für Doktoranden und Postdocs, die mit den Prinzipien von Charter & Code im Einklang stehen: 
    Mehr Infos: Co-funding of Regional, National and International Programmes (MSCA COFUND)
     
  4. Bereich: Personalaustausch:
    Unterstützung der internationalen und/oder sektorübergreifenden Kooperation und des Wissenstransfers durch Personalaustausch im Rahmen von Kooperationen zwischen Einrichtungen: 
    Mehr Infos: MSC Staff Exchanges
     
  5. Bereich: Europäische Nacht der Wissenschaften:
    Unterstützung der Verständigung zwischen Forschenden und Forschung und der breiten Öffentlichkeit und der Vermittlung von der Rolle, die Forschende für die Gesellschaft und das Alltagsleben haben können: 
    Mehr Infos: MSCA and Citizens.

Förderfähig sind:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen, insbesondere KMU
  • Öffentliche und private Organisationen, die in Forschung und Innovation tätig sind

Alle Infos zum Programm finden Sie hier:

MSC-Maßnahmen

Karriereziel Professur - Ein Leitfaden für eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere.

Akademische Selbstverwaltung

Was bedeutet „Akademische Selbstverwaltung“?
Die akademische Selbstverwaltung umfasst alle gewählten Gremien, Ausschüsse, Kommissionen und Ämter einer Hochschule, die von ihren Mitgliedern besetzt werden. Diese Organe übernehmen zentrale Aufgaben und treffen wichtige Entscheidungen – etwa zur Fachstruktur der Hochschule, zur Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung sowie zur Organisation des Hochschulbetriebs.
Durch die Mitwirkung in der Selbstverwaltung gestalten Studierende, Lehrende und Mitarbeitende aktiv die Entwicklung und Ausrichtung ihrer Hochschule mit.

Engagement in der akademischen Selbstverwaltung – ein wichtiger Schritt zur Professur

Neben dem Forschen und Lehren zählt das aktive Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung zu den Kernaufgaben einer Professur. Wenn Sie eine Karriere als Professorin oder Professor anstreben, empfiehlt es sich, bereits als Promotionsstudent*in oder als fortgeschrittene*r Postdoc Verantwortung in Gremien, Ausschüssen oder Kommissionen zu übernehmen.
Sie gewinnen wertvolle Einblicke in die Entscheidungs- und Organisationsprozesse Ihrer Hochschule, lernen diese besser kennen und stärken gleichzeitig Ihr Profil – denn Engagement in der Selbstverwaltung ist auch ein Pluspunkt im Lebenslauf.

Auf den Seiten der Gremienbetreuung finden Sie alle wichtigen Infos rund um die Gremien sowie weiterführende Links zum Ablauf der Wahlen.

 Gremienbetreuung  

Gremien an der UdS

Die Vertretungsprofessur

Gerade für Wissenschaftler*innen, die noch keine eigene Professur innehaben, bietet eine Vertretungsprofessur eine hervorragende Gelegenheit, erste Erfahrungen in der Rolle einer Professorin oder eines Professors zu sammeln, das eigene wissenschaftliche Profil zu schärfen und sich optimal für zukünftige Berufungsverfahren zu positionieren.

In der Regel wir eine Professurvertretung eingesetzt, wenn ein Lehrstuhl vorübergehend nicht vollständig durch andere Professor*innen, wissenschaftliches Personal oder Lehrbeauftragte abgedeckt werden kann. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein und von Auslandsreisen, Verpflichtungen in anderen Projekten oder Interimslösungen bei Vakanzen reichen. Diese Vertretung kann von aktiven oder emeritierten Professor*innen übernommen werden – oder von berufungsfähigen Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen.

Die Vertretung bleibt im Amt, bis die Stelle regulär besetzt ist. Bei vakanten Professuren läuft in der Regel während dieser Zeit das Berufungsverfahren.

Das Berufungsverfahren

Berufungsverfahren folgen den Vorgaben des Landeshochschulgesetzes sowie der Hochschulordnung und gewährleisten transparente, qualitätsorientierte Prozesse. Das Berufungsmanagement der Universität des Saarlandes ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um diese Verfahren. Auf den Intranetseiten finden Sie ein Ablaufschema sowie umfassende Handreichungen und alle wichtigen Dokumente zum Thema Berufungsverfahren.

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne bei den Ansprechpersonen im Berufungsmanagement.

Intranetseite Berufungsmanagement

Die HAW-Professur - Eine Alternative

Der Weg zur Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschule (FH) unterscheidet sich deutlich von dem an Universitäten. Das zentrale Kriterium lautet hier Berufserfahrung. Im Gegensatz zur Universitätsprofessur ist keine Habilitation, Juniorprofessur oder Leitung einer Nachwuchsgruppe erforderlich. Die praktische Erfahrung steht hier klar im Mittelpunkt.

Laut § 41 “Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren” Absatz 1 Artikel 4b des Saarländischen Hochschulgesetz (SHSG) müssen Bewerber*innen für eine HAW- bzw. FH-Professur vor allem folgende Kriterium erfüllen:

  • mindestens fünf Jahre Berufspraxis nachweisen,
  • davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs,
  • die Tätigkeit muss auf einem Gebiet erfolgt sein, das dem zu vertretenden Fach entspricht

Für Ausnahmefälle gibt es jedoch eine Besonderheit:
In „besonders begründeten“ Situationen kann eine HAW-/FH-Professur auch auf Basis der eher akademisch orientierten Kriterien vergeben werden, wie sie für Universitätsprofessuren üblich sind – also auch ohne umfassende außerhochschulische Berufspraxis.