Remonstration LKK Rechtsphilosophie

Zur Behebung von Korrekturmängeln bei Prüfungsarbeiten findet ein Remonstrationsverfahren nach Maßgabe folgender Regeln statt:

  1. Zur Remonstration wird nur zugelassen, wer Einsicht in die Prüfungsarbeit genommen hat.
  2. Die Remonstration muss binnen einer Woche beginnend ab 01.09.2026 am Lehrstuhl eingegangen sein (Briefkasten im Gebäude C3 1, Erdgeschoss). Unentschuldigt verspätet eingegangene Remonstrationen werden nicht zugelassen.
  3. Die Remonstration ist schriftlich zu begründen. Es sind bestimmte, nach Maßgabe prüfungsrechtlicher Grundsätze beachtliche Korrekturfehler zu rügen. Nicht oder unzureichend begründete Remonstrationen werden nicht zugelassen.
  4. Die Remonstrationen werden schriftlich beschieden und in bekannt zu gebender Weise zurückgegeben. Gegen den Bescheid findet eine weitere Remonstration nicht statt.