Remonstration LKK Rechtsphilosophie
Zur Behebung von Korrekturmängeln bei Prüfungsarbeiten findet ein Remonstrationsverfahren nach Maßgabe folgender Regeln statt:
- Zur Remonstration wird nur zugelassen, wer Einsicht in die Prüfungsarbeit genommen hat.
- Die Remonstration muss binnen einer Woche beginnend ab 01.09.2026 am Lehrstuhl eingegangen sein (Briefkasten im Gebäude C3 1, Erdgeschoss). Unentschuldigt verspätet eingegangene Remonstrationen werden nicht zugelassen.
- Die Remonstration ist schriftlich zu begründen. Es sind bestimmte, nach Maßgabe prüfungsrechtlicher Grundsätze beachtliche Korrekturfehler zu rügen. Nicht oder unzureichend begründete Remonstrationen werden nicht zugelassen.
- Die Remonstrationen werden schriftlich beschieden und in bekannt zu gebender Weise zurückgegeben. Gegen den Bescheid findet eine weitere Remonstration nicht statt.