Aktuelles
Rückgabe der Leistungskontrollklausuren / Remonstrationen
Die Rückgabe der Leistungskontrollklausuren erfolgt ab dem 20.03.2023 durch Übersendung per Post (Bitte hierfür einen adressierten und ausreichend frankierten DIN A 4 Rückumschlag an den Lehrstuhl senden) oder persönlich am Lehrstuhl dienstags und donnerstags von 8.30 bis 11.30 Uhr. Die Teilnehmer am Direkteinsteigerprogramm wenden sich bitte wegen der Einsichtnahme an michael.rauber@uni-saarland.de.
Remonstrationen gegen die Bewertung der Klausuren sind bis zum 03.04.23 (Datum des Poststempels) schriftlich und eigenhändig unterschrieben gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie der Klausur inklusive der Korrekturhinweise per Post an den Lehrstuhl zu senden. Die Remonstration muss eine Postadresse, die Matrikelnummer sowie das Datum der Remonstration enthalten. Vor allem ist die Remonstration zu begründen, das heißt es ist darzulegen, gegen welche konkrete Beanstandung des Korrektors sich die Remonstration richtet, warum diese Beanstandung als fehlerhaft erachtet wird und woraus sich die Fehlerhaftigkeit der Beanstandung ergibt (unter Angaben von einschlägigen Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur). Über Remonstrationen, die keine hinreichende Begründung enthalten, wird nicht in der Sache entschieden.
Sommersemester 2023
Im Sommersemester 2023 bietet Herr Prof. Dr. Marsch die nachfolgenden Veranstaltungen an:
Vorlesung Öffentliches Informationsrecht
Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)
Sekretariatsöffnungszeiten
Das Sekretariat ist telefonisch (montags bis donnerstags 8.30 bis 12 Uhr) und per E-Mail (a.dakhil@mx.uni-saarland.de) zu erreichen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Scheine und Klausuren persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls abzuholen. Die Herausgabe erfolgt dienstags von 9 bis 11.30 Uhr (B4 1, 2. OG, Raum 2.80.2). Gerne erfolgt weiterhin auch die Herausgabe per Post: Für Klausuren und Hausarbeiten senden Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten (1,60 Euro) DIN A 4 Rückumschlag an den Lehrstuhl (Universität des Saarlandes, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Nikolaus Marsch, Campus, Gebäude B4 1, Raum 2.80.2, 66123 Saarbrücken). Bitte vermerken Sie kurz welche Klausuren zugeschickt werden sollen.
Seit dem 1. Oktober 2019 ist Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung (bis 2021: Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht) an der Universität des Saarlandes. Er war bis dahin Direktor des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und hatte dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Informationsrecht, Datenschutzrecht und Regulierungsrecht inne. Einen im Frühjahr 2019 an ihn ergangenen Ruf an die Universität Passau auf einen Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht hat er zugunsten des Rufes an die Universität des Saarlandes abgelehnt.
Aktuelle Veröffentlichungen
Für die 3. Auflage der nunmehr von Andreas Voßkuhle, Martin Eifert und Christoph Möllers herausgegebenen „Grundlagen des Verwaltungsrechts“ hat Nikolaus Marsch ein neues Kapitel zur Rechtsvergleichung verfasst.
Bei Nomos ist unter der gemeinsamen Herausgeberschaft von Gernot Sydow und Nikolaus Marsch die 3. Auflage des „Handkommentar Datenschutz-Grundverordnung/Bundesdatenschutzgesetz“ erschienen, mit der die beiden, ursprünglich allein von Gernot Sydow herausgegebenen Kommentare zur DS-GVO und zum BDSG fusioniert wurden. Nikolaus Marsch kommentiert als Autor die Regelungen betreffend die Videoüberwachung (§ 4 BDSG), die Zweckänderung (§§ 23-24 BDSG) und die Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen (§ 25 BDSG) sowie die Begriffsbestimmungen (§ 46 BDSG).
Für den 21. Kongress der International Academy of Comparative Law haben Nikolaus Marsch und Sofía María Fölsch Schroh den deutschen Länderbericht zum Thema „Artificial Intelligence Accountability of Public Administration“ erstellt. Dieser ist – gemeinsam mit den anderen deutschen Länderberichten – bei Mohr Siebeck (Hrsg.: Martin Schmidt-Kessel) erschienen„German National Reports on the 21st International Congress of Comparative Law“.
Anlässlich eines Workshops am Center for Advanced Studies der LMU München unter der Leitung von Jens Kersten und Antoinette Maget Dominicé hat sich Nikolaus Marsch über den Zweck der Kunstfreiheit und ihre Reichweite gerade in der Drittwirkungsdimension Gedanken gemacht und in Heft 23/2021 der JZ veröffentlicht.
Generalklauseln sind ein unverzichtbares Element des Verwaltungsdatenschutzrechts – diese These vertreten Timo Rademacher und Nikolaus Marsch in einem Beitrag mit dem Titel „Generalklauseln im Datenschutzrecht – Zur Rehabilitierung eines zentralen Bausteins des allgemeinen Informationsverwaltungsrechts“, der in Heft 1/2021 von „Die Verwaltung“ erschienen ist.
Im Beitrag „Kontrafakturen und Cover-Versionen aus Karlsruhe“ , der in Heft 4/2020 der ZEuS erschienen ist, analysiert Nikolaus Marsch die Fortentwicklung des europäischen Grundrechtsverbunds durch die beiden „Recht auf Vergessen“-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und ordnet diese u.a. aus der Perspektive des Datenschutzrechts ein.
In der 37. und 38. Ergänzungslieferung des von Friedrich Schoch, Jens-Peter Schneider und Wolfgang Bier herausgegebenen VwGO-Großkommentars ist die von Nikolaus Marsch aktualisierte und überarbeitete Kommentierung des § 42 Abs. 1 (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) inklusive der Vorbemerkungen zu dieser Norm erschienen.
Im Band "Regulating Artificial Intelligence" (Hrsg.: T. Wischmeyer/T. Rademacher) geht Nikolaus Marsch der Frage nach, welche grundrechtlichen Grenzen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sich aus dem europäischen Datenschutzgrundrecht in Art. 8 EU-Grundrechtecharta ergeben (Titel des Beitrags "Artificial Intelligence and the Fundamental Right to Data Protection: Opening the Door for Technological Innovation and Innovative Protection"); eine deutsche Übersetzung des Beitrags ist im DGRI-Jahrbuch 2018 erschienen.
Mit finanzieller Unterstützung des Deutschen Bundestags ist bei L.G.D.J. das rechtsvergleichende Lehrbuch zum französischen und deutschen Verfassungsrecht "Droit constitutionnels français et allemand — Perspective comparée" erschienen, das Nikolaus Marsch gemeinsam mit französischen und deutschen Kolleginnen herausgibt und zu dem er Kapitel zur Rechtsetzung und zur Verfassungsgerichtsbarkeit beigesteuert hat. Es handelt sich um eine aktualisierte und überarbeitete französische Fassung des bei Springer erschienenen Lehrbuchs "Französisches und Deutsches Verfassungsrecht — Ein Rechtsvergleich", für den die Herausgeber 2017 mit dem Deutsch-Französischen Parlamentspreis des Bundestags und der Nationalversammlung ausgezeichnet wurden.
Im Editorial des Hefts 21/2019 der NJW kritisiert Nikolaus Marsch einen Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden, in dem sich das Gericht selbst attestiert, kein unabhängiges Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV zu sein.
Im juris Praxiskommentar Elektronischer Rechtsverkehr (Hrsg.: S. Ory/S. Weth) kommentieren Matthias Laas und Nikolaus Marsch die §§ 56-58 und 74 VwGO.
Im regelmäßig aktualisierten BeckOK Datenschutzrecht (Hrsg.: H. A. Wolff/S. Brink) kommentiert Nikolaus Marsch die Artikel 63 - 67 DSGVO über das Kohärenzverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden. Der Kommentar ist im Sommer 2022 auch als Druckausgabe (2. Auflage) erschienen.