Aktuelles
Klausurcoaching zum EKK am 25.11.2023
Für die EKK-Klausur am 25.11. bietet der Lehrstuhl von Prof. Dr. Marsch erneut Klausurcoachings an. Ziel ist dabei, die Soft Skills für die Examensklausur zu schulen (insbesondere Formulierungstechnik, Zeiteinteilung, Klausurtaktik und juristische Improvisation). Anmelden kann sich jeder, der zur Teilnahme am EKK berechtigt ist. Alle Informationen zum Klausurcoaching.
Seminar beim SaarIändischen Rundfunk (SR)
Im Wintersemester 2023/2024 bietet Herr Prof. Dr. Marsch ein Seminar in Kooperation mit der Justitiarin des Saarländischen Rundfunks, Frau Sonnia Wüst, an, das beim SR auf dem Halberg stattfinden wird. Gegenstand des Seminars werden rundfunk- und medienrechtliche Themen sein, wobei die Studierenden auch eigene Themenvorschläge unterbreiten können. Studierende, die Interesse an einer Teilnahme am Seminar haben, melden sich bitte bis zum 8.11. per Mail für das Seminar an (a.dakhil[at]mx.uni-saarland.de). Weitere Informationen finden Sie hier.
Wintersemester 2023 / 2024
Im Wintersemester bietet Herr Prof. Dr. Marsch die nachfolgenden Veranstaltungen an:
Vorlesung Presse- und Rundfunkrecht
Medienrechtliches Seminar in Kooperation mit dem Saarländischen Rundfunk
Verwaltungsprozessrecht Dr. Şirin Özfirat (Lehrbeauftragte VwGO)
Kompensationsmittel für weitere Klausurcoachings bewilligt
Die rechtswissenschaftliche Fakultät hat für das kommende Wintersemester 2023/24 erfreulicherweise erneut Kompensationsmittel für die Durchführung weiterer Klausurcoachings in der Examensvorbereitung bewilligt. Das erstmalige Angebot der Examens-Klausurcoachings im öffentlichen Recht im August 2023 stieß auf sehr positive Resonanz bei den Teilnehmern. Aktuelle und weitere Informationen auch zu den Modalitäten des Durchgangs im August 2023 finden Sie hier.
Besuch einer Studierendengruppe beim Saarländischen Rundfunk (SR)
Auf Einladung des SR-Intendanten Martin Grasmück besuchte am 28.6. ein Studierendengruppe unter Leitung von Prof. Dr. Nikolaus Marsch den Saarländischen Rundfunk. Viele der Studierenden hatten bereits im vergangenen Wintersemester an einem Austausch zu medienrechtlichen und medienpolitischen Fragen mit dem Intendanten und der SR-Justitiarin Sonnia Wüst auf dem Halberg teilgenommen. Da damals die Corona-Beschränkungen eine Führung nicht zuließen, hatte der Intendant die Gruppe zu einem zweiten Treffen im Sommer eingeladen und er ließ es sich nun nicht nehmen, die Gruppe persönlich durch die SR-Studios zu führen. Die Studierenden erhielten spannende Einblicke in die tägliche Arbeitsweise der Journalistinnen und Journalisten und dankten Herrn Grasmück mit einem herzlichen Applaus.
Sekretariatsöffnungszeiten
Das Sekretariat ist telefonisch (montags bis donnerstags 8.30 bis 12 Uhr) und per E-Mail (a.dakhil@mx.uni-saarland.de) zu erreichen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Scheine und Klausuren persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls abzuholen. Die Herausgabe erfolgt dienstags und donnerstags von 8.30 bis 11.30 Uhr (B4 1, 2. OG, Raum 2.80.2). Gerne erfolgt weiterhin auch die Herausgabe per Post: Für Klausuren und Hausarbeiten senden Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten (1,60 Euro) DIN A 4 Rückumschlag an den Lehrstuhl (Universität des Saarlandes, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Nikolaus Marsch, Campus, Gebäude B4 1, Raum 2.80.2, 66123 Saarbrücken). Bitte vermerken Sie kurz welche Klausuren zugeschickt werden sollen.
Seit dem 1. Oktober 2019 ist Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung (bis 2021: Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht) an der Universität des Saarlandes. Er war bis dahin Direktor des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und hatte dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Informationsrecht, Datenschutzrecht und Regulierungsrecht inne. Einen im Frühjahr 2019 an ihn ergangenen Ruf an die Universität Passau auf einen Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht hat er zugunsten des Rufes an die Universität des Saarlandes abgelehnt.
Aktuelle Veröffentlichungen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Kommentare von Nutzern löschen, die diese auf der Facebook-Seite einer Rundfunkanstalt gepostet haben, wenn der Kommentar sich nicht auf eine konkrete Sendung der Rundfunkanstalt bezieht. Nikolaus Marsch ordnet die Entscheidung in Heft 14/2023 der JZ als Ausweichbewegung des Bundesverwaltungsgerichts ein.
In dem von Franz Hofmann und Benjamin Raue herausgegebenen Kommentar zum Digital Services Act hat Nikolaus Marsch, teilweise in Ko-Autorenschaft mit Timo Rademacher, unter anderem die Normen über den Krisenreaktionsmechanismus und die Krisenprotokolle sowie die Zusammenarbeit im behördlichen Aufsichtssystem kommentiert.
Für die 3. Auflage der nunmehr von Andreas Voßkuhle, Martin Eifert und Christoph Möllers herausgegebenen „Grundlagen des Verwaltungsrechts“ hat Nikolaus Marsch ein neues Kapitel zur Rechtsvergleichung verfasst.
Bei Nomos ist unter der gemeinsamen Herausgeberschaft von Gernot Sydow und Nikolaus Marsch die 3. Auflage des „Handkommentar Datenschutz-Grundverordnung/Bundesdatenschutzgesetz“ erschienen, mit der die beiden, ursprünglich allein von Gernot Sydow herausgegebenen Kommentare zur DS-GVO und zum BDSG fusioniert wurden. Nikolaus Marsch kommentiert als Autor die Regelungen betreffend die Videoüberwachung (§ 4 BDSG), die Zweckänderung (§§ 23-24 BDSG) und die Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen (§ 25 BDSG) sowie die Begriffsbestimmungen (§ 46 BDSG).
Für den 21. Kongress der International Academy of Comparative Law haben Nikolaus Marsch und Sofía María Fölsch Schroh den deutschen Länderbericht zum Thema „Artificial Intelligence Accountability of Public Administration“ erstellt. Dieser ist – gemeinsam mit den anderen deutschen Länderberichten – bei Mohr Siebeck (Hrsg.: Martin Schmidt-Kessel) erschienen„German National Reports on the 21st International Congress of Comparative Law“.
Anlässlich eines Workshops am Center for Advanced Studies der LMU München unter der Leitung von Jens Kersten und Antoinette Maget Dominicé hat sich Nikolaus Marsch über den Zweck der Kunstfreiheit und ihre Reichweite gerade in der Drittwirkungsdimension Gedanken gemacht und in Heft 23/2021 der JZ veröffentlicht.
Generalklauseln sind ein unverzichtbares Element des Verwaltungsdatenschutzrechts – diese These vertreten Timo Rademacher und Nikolaus Marsch in einem Beitrag mit dem Titel „Generalklauseln im Datenschutzrecht – Zur Rehabilitierung eines zentralen Bausteins des allgemeinen Informationsverwaltungsrechts“, der in Heft 1/2021 von „Die Verwaltung“ erschienen ist.
Im jurisPraxiskommentar Elektronischer Rechtsverkehr Hrsg.: (S. Ory/S. Weth) kommentieren Matthias Laas und Nikolaus Marsch die §§ 56-58 und 74 VwGO.
Im regelmäßig aktualisierten BeckOK Datenschutzrecht (Hrsg.: H. A. Wolff/S. Brink) kommentiert Nikolaus Marsch die Artikel 63 - 67 DSGVO über das Kohärenzverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden. Der Kommentar ist im Sommer 2022 auch als Druckausgabe (2. Auflage) erschienen.