Questions and answers (FAQs)

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Bewerbung & Vorstellungsgespräch

Questions about the job application process

In which language should I write my application?

In principle, if the vacancy is in German, write your CV and covering letter in German. If the vacancy is in English, your application will be in English, etc. If in doubt, please contact the person mentioned in the advert to ask the question.

What documents should I enclose with my application?

Your application should comprise a cover letter, your CV and all certificates and other supporting documents that are relevant to the role you are applying for. For more information on the documents you should submit, please refer to our job application tips.

 

Who should I contact if I have questions about my job application?

The name and contact details of the responsible person are specified in the job advertisement. Please contact them directly if you have any questions about the advertised post, your application or the recruitment procedure. 

 

The job advertisement does not specify a contact person. Who should I address my application to?

Wherever possible, personalize your cover letter by addressing it to a named individual. If no name is provided in the job posting, you can use 'Dear members of the selection committee' or 'Dear recruitment team'. 

 

I missed the application deadline. Can I still apply?

Only with the consent of the contact person named in the job advertisement. 

 

Can I withdraw my job application?

(Kopie 5)

Yes, you can withdraw your application at any time. If you have decided not to continue with your application, please contact the person named in the job advertisement.  If you no longer have the relevant contact information, please contact the Human Resources Division at personal(at)uni-saarland.de and state the name and reference number of the position that you no longer wish to be considered for. 

 

I can't find a current job offer that matches my profile. Can I submit an unsolicited application?

For organizational reasons, the university is unable to accept unsolicited applications. Please only apply for advertised positions. If you can't find anything suitable at the present time, we would encourage you to visit the website again in two or three weeks time. We are always looking for people who are enthusiastic about taking Saarland University forward. 

 

Where can I find information on data protection and privacy?

A link to the relevant privacy notice and data protection information is provided in every job advertisement we publish. By submitting your application you confirm that you have taken note of the information in the Saarland University privacy notice. 

 

Questions about the job interview

Will my travel expenses to the interview be reimbursed?

Unfortunately, Saarland University is unable to reimburse your travel expenses. We can, however, offer you the option of an online video interview. Please let us know if you would like to make use of this alternative format. 

 

How can I best prepare for my job interview?

Before you attend your interview, we recommend that you carefully review the details of the advertised position and that you try to find out more about Saarland University as an employer. The purpose of the interview is to find out more about your skills and experience, to become better acquainted with you as an individual and to give you better insight into the activities associated with the advertised position. And of course the interview is your opportunity to ask us questions about the university and the role you have applied for. To help make the recruitment interview less daunting, take a look at our useful tips on interview preparation

 

How should I prepare for an online job interview?

(Kopie 3)

We conduct our online interviews using Microsoft Teams. We will set up the online meeting in MS Teams and send you an email invitation with an access link for the relevant date and time. To help you prepare for your remote job interview, take a look at our job application tips. 

 

Allgemeine Fragen

Arbeiten im öffentlichen Dienst

Was bedeutet "Vergütung nach TV-L"?

Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Vergütung TV-L ist also entsprechend das Gehalt nach der Entgelttabelle des TV-L. Über den TV-L werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert.

Wie werde ich im TV-L eingruppiert?

Die Eingruppierung in eine der insgesamt 15 Entgeltgruppen erfolgt auf Basis der Tätigkeiten, die die ausgeschriebene Stelle umfasst. Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgehalten. Vereinfacht lässt sich sagen: Je schwieriger und umfangreicher die Aufgaben, desto höher die Entgeltgruppe. Auch zur Eingruppierung sind Informationen im Tarifvertrag zu finden.

Was bedeuten die Stufen in der Entgelttabelle?

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. Bei der Einstellung werden die Beschäftigten grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Wenn einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann ist es möglich, die Beschäftigten einer höheren Stufe zuzuordnen. Weiterführende Informationen zu den Stufen der Entgelttabelle finden sich im Tarifvertrag.

Behinderung, Schwerbehinderung und Krankheit

Ich bin (schwer)behindert oder chronisch krank. Muss ich der Uni dies mitteilen?

Eine vorliegende körperliche oder psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz offenzulegen ist nicht immer leicht. Soll ich darüber sprechen oder nicht? Wie sage ich es am besten? Und wem?

Bei diesen und weiteren Fragen rund um den Umgang mit dem Thema (Schwer)Behinderung oder chronische Erkrankung am Arbeitsplatz stehen Ihnen an unserer Universität mehrere Ansprechpersonen zur Verfügung. Zu Beginn Ihrer Anstellung beraten Sie gerne unsere Inklusionsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung.

Diese evaluieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und beraten Sie im Hinblick auf den Umgang und die Kommunikation Ihrer Beeinträchtigung. Die Gespräche mit diesen Personen sind stets vertraulich, d. h. niemand wird von Ihrem Gegenüber von dem Gespräch oder Ihrem Gesundheitsstand erfahren. Weitere Aktionen werden nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung unternommen.

Selbstverständlich unterstützen Sie auch die Kolleginnen und Kollegen des Personalrats des wissenschaftlichen Personals bzw. des Personalrats des Verwaltungs- und technischen Personals gerne. 

Auf unserem Saarbrücker Campus finden Sie im Diversity Room Arbeitsplätze sowie Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Der Lageplan mit barrierearmen Routen und Behindertenparkplätzen begleitet Sie auf Ihrem Weg über das Campusgelände. 

Wenn Sie sich gerne mit Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung austauschen möchten, besuchen Sie einfach die „Mittagspause mit uns“: Einmal im Monat organisieren Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte dieses informelle Treffen abwechselnd auf dem Saarbrücker oder Homburger Campus bzw. online. Bei Interesse melden Sie sich unter sbv(at)uni-saarland.de.

Soll ich die Universität über meine (Schwer)Behinderung oder chronische Erkrankung informieren?

Sie möchten sich lieber erstmal selbst ein Bild davon machen, ob Sie Ihre gesundheitliche Situation überhaupt thematisieren sollen? Auf der Website „Sag ich’s?“ der Universität zu Köln können Sie anonym einen Selbsttest durchführen, welcher anhand Ihrer Situation bewertet, welche Gründe für oder gegen einen offenen Umgang mit Ihrer (Schwer)behinderung am Arbeitsplatz sprechen könnten.

www.sag-ichs.de

Questions about our vocational education and training (VET) programmes

How much will I earn on a VET programme?

The amount you earn is determined by Germany's Public Sector Vocational Education and Training Act (TVA-L BBiG). 

Monthly remuneration from 1 December 2022:

First Year: 1.086,82 Euro,
Second Year: 1.140,96 Euro,
Third Year: 1.190,61 Euro,
Fourth Year: 1.259,51 Euro.

Payments are made monthly on the same date that other university employees receive their salaries (Sec. 8 TVA-L BBiG). 

Each year you will also receive an additional annual payment equal to 95 percent of your monthly salary, which will be paid in November. If you did not join the VET programme at the beginning of the first year, the additional annual payment will be paid to you pro rata for the months worked. For example, if you started on 1 August, the additional annual payment will not be 95% of your monthly salary, but 5/12 of that amount, as you worked for five months rather than the full year (Sec. 16 TVA-L-BBiG). 

Is it possible to shorten the duration of my VET programme?

(Kopie 15)

If you have a general or subject-specific higher education entrance qualification, you can shorten the duration of the programme by 12 months. In this case, you will be placed in a class at your vocational secondary school or technical college in which the subject matter is taught in an accelerated format. 

You can also shorten the duration of your apprenticeship or training programme after you have started the programme by applying for early admission to the final examination phase (see Sec. 45(1) of the Vocational Training Act (BBiG)). However, if you want to apply to take the final examinations early, you will need to meet the following requirements: 

  • If the average grade of your school work at the vocational secondary school or technical college is 2.50 or better, you can apply to take the final examination six months earlier. 
  • If your average grade is 2.00 or better, you can apply to take the final examination one year earlier. 
  • In subjects of direct relevance to the final examination, no individual grade shall be less than 'satisfactory'. 

If you are interested in shortening your VET programme before you have started the programme, please discuss this with the university unit or department where you intend to undertake your vocational training. 

How many days of annual leave am I entitled to?

Apprentices and trainees on a VET programme at Saarland University are entitled to 30 days of leave per year (Sec. 9 TVA-L BBiG). If possible, holiday periods should be taken in blocks during the non-teaching period. 

 

Does the university make VL contributions, i.e. pay into a capital accumulation scheme for employees?

Trainees and apprentices at Saarland University receive a monthly capital accumulation contribution of €13.29 in accordance with the provisions of Germany's Fifth Asset Formation Act (VermBG) (see Sec. 15 TVA-L BBiG). These contributions can be invested in different ways, such as into a home savings plan. 

If you have any questions, please contact the university's payroll department. 

Für Auszubildende der Universität:

Wie lange ist meine Probezeit?

Die Probezeit für Azubis beträgt drei Monate (§ 3 TVA-L BBiG). Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Was ist bei Krankheit zu beachten?

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeitsfähig sind, müssen Sie die oder den direkte*n Vorgesetzte*n bzw. Ausbilder*in vor Ort darüber in Kenntnis setzen, dass Sie erkrankt sind und nicht zur Arbeit erscheinen können (E-Mail oder Telefonanruf). Die ausgefüllte Abwesenheitsanzeige können Sie nach Unterschrift Ihres  Vorgesetzten an das Dezernat Personal senden.

Ein ärztliches Attest ist spätestens ab dem dritten Tag in Krankheit dem Dezernat Personal vorzulegen.

Sollten Sie an einem Schultag erkranken, melden Sie sich bitte direkt an diesem Morgen zusätzlich in der Schule krank. Die Berufsschulen haben auf ihren Homepages entsprechende Formulare zur Entschuldigung eingestellt.

Was bedeutet die Schweigepflicht für Auszubildende?

Für alle Beschäftigten, auch für Auszubildende bzw. duale Studierende gilt: Es dürfen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden, weder mündlich noch schriftlich (z.B. Studentendaten oder Daten über Mitarbeiter*innen). Auszubildende bzw. duale Studierende haben in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten der Universität des Saarlandes (§ 5 TVA-L BBiG).

Muss ich vor bzw. nach der Berufsschule arbeiten?
  • Keine Auszubildenden dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht an der Universität des Saarlandes beschäftigt werden.
  • Auszubildende an der Universität des Saarlandes erhalten einen arbeitsfreien Nachmittag, dieser ist an dem Schultag mit den meisten Unterrichtsstunden zu nehmen. Dabei gilt: Pausen in der Schule und die Zeit von der Berufsschule zum Arbeitsplatz (direkter Weg), sogenannte Wegezeiten, zählen zur Arbeitszeit!
  • Auszubildende, die im Blockunterricht beschult werden, müssen nach der Schule nicht arbeiten.
Wie ist mein Berichtsheft zu führen?

Die IHK des Saarlandes schreibt das Führen eines Berichtsheftes vor, während der Arbeitszeit erhalten Sie Gelegenheit dieses zu führen. Auszubildende in den verschiedenen Ausbildungsbereichen sollten zu Beginn ihrer Ausbildung mit ihren Ausbildern klären, auf welche Art und Weise der Berichtsheft zu führen ist.

Alle Informationen und eine Vorlage für das Führen des Berichtsheftes finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage der IHK des Saarlandes:
https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1354&Media.Object.ObjectType=full

Muss ich Schutzkleidung selbst anschaffen und bezahlen?

Soweit Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie unentgeltlich von der Universität des Saarlandes zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Auszubildenden.

Sind Nebentätigkeiten erlaubt?

Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Auszubildende oder duale Studierende rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der oder die Ausbilder*in kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen (§ 5 TVA-L BBiG).

Das auszufüllende Formular und alle weiteren Informationen zu Nebentätigkeiten an der Universität des Saarlandes finden Sie hier.

Darf ich vor der Prüfung am Arbeitsplatz lernen, oder kann ich freigestellt werden?
  1. Vor der letzten schriftlichen und mündlichen Prüfung dürfen Sie fünf Tage vor Prüfungstermin an Ihrem Arbeitsplatz lernen. (§ 14 TVA-L)
    Die Tage können Sie selbstverständlich auch auf die Prüfungen splitten (z.B. 2 Tage für die mündliche und 3 Tage für die schriftliche Prüfung).
     
  2. Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. (§ 15 BBiG) 
    Als Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz zählt bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfungen Teil 1 sowie der Teil 2 einer Abschlussprüfung.
Muss ich einen Betriebsarzt aufsuchen?

Auf Wunsch der Ausbilder kann bei Einstellung eine betriebsärztliche Untersuchung angeordnet werden. Im plötzlichen Krankheitsfall am Arbeitsplatz können Sie sich ebenfalls an den universitätsinternen Arzt wenden.

Die aktuellsten Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf  der Homepage des betriebsärztlichen Dienstes.

Wer übernimmt meine Reisekosten?

Bei Auszubildenden zur Tierpfleger/in oder Mediengestalter/in befindet sich die Berufsschule in der Regel außerhalb Ihres Wohnortes (Blockunterricht an einem entfernten Ort).  Die Reisekosten und Kosten für Familienheimfahrten vom Ausbildungsort nach Hause (an den Wochenenden) haben Sie nach dem saarländischen Reisekostengesetz Anspruch auf eine entweder 

  • vollständige Kostenerstattung bei Nutzung des ÖPNV Kl. 2, oder
  • anteilige Kostenerstattung bei den Fahrten mit einem PKW: 0,25 Euro / km 

Ebenso haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung für die Unterkunft am jeweiligen entfernten Ausbildungsort bis zu einer bestimmten Grenze i.d.R. 64,00 Euro inkl. Frühstück pro Tag (§ 11 TVA-L, Saarländisches Reisekostengesetz).

Fragen zum Reisekostenantrag und alle weiteren Informationen zu Ihren Reisekosten können Sie an die Reisekostenstelle der Zentralen Verwaltung der UdS richten.

Wird meine Arbeitszeit erfasst?

Im Bürogebäude Meerwiesertalweg ist Zeiterfassung Pflicht. Vor der Eingangstür befinden sich Zeiterfassungsgeräte, an denen man sich mit einer Mitarbeiterkarte an- und abmelden muss. 

In den Büros auf dem Uni-Campus gibt es teilweise keine Zeiterfassung, hier ist mit Ihrem direkten Vorgesetzten zu Beginn der Ausbildung zu klären, wie Ihre Arbeitszeit zukünftig erfasst wird.

Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen möchten, übermitteln Sie bitte das Informationsschreiben zu Ihrem Sparvertrag von Ihrer Bank, Bausparkasse o. ä. an Ihre zuständige Ansprechperson in der Lohnbuchhaltung. Sollten Sie diese noch nicht kennen, finden Sie sie hier.

Wie kann ich einen Zuschuss vom Land für die Berufsschule außerhalb des Saarlandes beantragen?

Wenn Sie eine Berufsschule außerhalb des Saarlandes besuchen, können Sie für jeden Schul-Block einzeln vom zuständigen Ministerium für Bildung und Kultur einen Zuschuss beantragen.

Für diesen Zuschuss kann auch ein Antrag auf gestellt werden, wenn die Universtität des Saarlandes einen Teil der Reisekosten übernimmt. Sie bekommen dann nur einen Teil von den Kosten erstattet, die die UdS nicht übernimmt.

Hinweis: Der Zuschuss vom Land für die Kosten der Unterbringung und Verpflegung während des Blockunterrichts außerhalb des Saarlandes beträgt höchstens 7,00 € am Tag. Hinsichtlich einer Bezuschussung nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei Blockunterricht außerhalb des Saarlandes“ gilt, dass Auszubildende, die bei der Begründung dieses Ausbildungsverhältnisses das 21. Lebensjahr schon vollendet haben und damit bei der Begründung des Ausbildungsverhältnisses schon nicht mehr berufsschulpflichtig waren, nicht mehr gefördert werden können.

Formular

Wie und unter welchen Bedingungen kann ich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Berufsausbildung mit einem Zuschuss. Weitere Informationen finden Sie hier.