Erasmus+ Praktikum

Mit Erasmus+  können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, etc.) ein freiwilliges oder im Rahmen des Studiums obligatorischen Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Sie erhalten eine monatliche Förderung und werden vom International Office der Universität des Saarlandes vor, während und nach dem Aufenthalt betreut.

Praktika im Ausland mit Erasmus+

Was sind die Vorteile eines Praktikums mit Erasmus+?
  • Sie schließen einen EU-Praktikumsvertrag mit der Universität des Saarlandes und dem Unternehmen ab.
  • Ihre während des Praktikums im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt (z.B. Eintrag in das Diploma Supplement, EURO-PASS, ECTS).
  • Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Praktikums.
  • Sie werden während des Praktikums durch Ansprechpartner an der Saar-Uni und im Unternehmen begleitet.
  • Studierende aller Nationalitäten können sich für ein Stipendium bewerben.
Was muss ich noch wissen?
  • Das Programm beinhaltet keine Vermittlung von Praktikumsplätzen. Sie müssen Ihren Praktikumsplatz selbst suchen und organisieren.
  • Bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von 12 Monaten (Bachelor, Master) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom), können Sie mehrere Erasmus+ Aufenthalte, egal ob Studium oder Praktikum, machen (z.B. 5 Monate Erasmus+ Studium und anschließend 7 Monate Erasmus+ Praktikum).
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert.
  • Sie müssen für Ihren Aufenthalt eine im Ausland gültige Private Haftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung nachweisen.
  • Bis zu einem Jahr nach dem Abschluss können Sie noch ein Erasmus+ Praktikum absolvieren (s.u. "Erasmus+ für Graduierte")
Voraussetzungen

Ihr Praktikum:

  • muss in einem Programmland von Erasmus+ stattfinden.
  • darf nicht in dem Land Ihres Hauptwohnsitzes stattfinden.
  • darf nicht in einer europäischen Institution oder in einer Organisationen, die EU-Programme verwaltet, absolviert werden. Mögliche aufnehmende Einrichtungen sind z.B. Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und andere Organisationen.
  • muss studienrelevant sein, es muss aber kein Pflichtbestandteil des Studiums sein.
  • muss mindestens 60 Tage und darf höchstens zwölf Monate dauern.
  • muss ein Vollzeitpraktikum (mind. 35h/Woche) sein.

Sie:

  • müssen an der Universität des Saarlandes in einen Studiengang eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss führt und dies mit einer Immatrikulationsbescheinigung nachweisen. Studierende, die ein Graduierten Praktikum machen möchten, müssen während Sie eingeschrieben sind das Praktikumsvorhaben anmelden. Während des Praktikums müssen sie jedoch nicht mehr eingeschrieben sein.
  • müssen über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- oder Landessprache verfügen.
  • müssen ausreichenden versichert sein (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).
  • müssen die Erasmus+ Studierendencharta zur Kenntnis nehmen.

 

 

Förderung nach Ländergruppen

Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) je 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) ist eine Förderung bis zu 24 Monate möglich. Bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von 12 bzw. 24 Monaten pro Studienzyklus ist eine mehrfache Förderung möglich.

Monatliche Fördersätze (Stand: Aufruf 2023)
Die monatliche Förderung für Erasmus+ Praktikum (von 60 Tagen bis zu 12 Monaten) ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten.

  • Ländergruppe 1 
    • Dänemark, Finnland, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Island
    • Erasmus+ international - Förderung begrenzt auf drei Monate: Schweiz und Großbritanien
    • Sie erhalten 750 Euro pro Monat bzw. 25 Euro pro Tag
  • Ländergruppe 2 
    • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • Sie erhalten 690 Euro pro Monat bzw. 23 Euro pro Tag
  • Ländergruppe 3
    • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    • Sie erhalten 640 Euro pro Monat bzw. 21 Euro pro Tag

Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)

  • Social-Top-Ups
    Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie
    • Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
    • Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
    • Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
    • einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
    • mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
  • Green Travel Top-Up
    • wenn der gesamte Hin- oder Rückweg grün gereist wird und Sie entsprechenden Belege (z.B. Zug) einreichen, erhalten sie einen Green Travel Zuschuss von einmalig 50 Euro. Darüber hinaus können ab einer bestimmten Reisedauer die Reisetage zusätzlich gefördert werden.

Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .

Erasmus+ für Graduierte
  • Praktika können auch nach Abschluss des Studiums noch gefördert werden. Allerdings muss das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss beendet sein.
  • Die Bewerbung muss innerhalb des letzten Jahres vor Studienabschluss erfolgen. Sie müssen sich also bewerben, solange Sie noch immatrikuliert sind.
  • Einzelheiten zur Förderdauer finden Sie unter Finanzielle Förderung.

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