Vorlesung: Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
wöchentlich, dienstags, 16-18 Uhr
Gebäude B4 1, Saal 0.23
Die Vorlesung beginnt am 26.04.2016.
Hinweise zur Leistungskontrollklausur im Gesellschaftsrecht
Die Teilnehmer der Leistungskontrollklausur der Veranstaltung "Gesellschaftsrecht" am 1.8.2016 um 14:00 Uhr s.t. werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
- Studierende, die aus Krankheitsgründen nicht an Leistungskontrollen teilnehmen können, müssen ein amtsärztliches Attest vorlegen, damit sie zu den Wiederholungskontrollen zugelassen
werden können. - Die Zulassung zu den Wiederholungsklausuren ist zudem nur möglich, wenn zuvor ein gescheiterter Versuch unternommen wurde.
- Zu allen Klausuren müssen die Teilnehmer eigenes Klausurpapier (mind. 1/3-Rand) mitbringen.
- Zu der Klausur sind die Studierendenausweise mitzuführen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.