Hinweise zu den Leistungskontrollklausuren
Raumaufteilung Leistungskontrollklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
Liebe Studierende,
alle Studierenden mit einem Nachnamen, der mit den Buchstaben A bis P beginnt, finden sich bitte im AudiMax ein, die Studierenden mit Nachnamen, die mit den Buchstaben Q bis Z beginnen, in Hörsaal 0.19.
Alle CJFA-Studierenden (unabhängig von ihrem Nachnamen) schreiben die Klausur im AudiMax. Bitte setzen Sie sich dort in die (von der Bühne aus gesehenen) vordersten linken Reihen. Die Plätze werden mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein.
Bitte besetzen Sie im AudiMax jeweils zwei aufeinanderfolgende Reihen und lassen Sie dann eine Reihe frei. In Hörsaal 0.19 setzen Sie sich bitte in jede zweite Reihe. Lassen Sie zudem jeweils 2 Sitzplätze zwischen sich unbesetzt.
Leistungskontrollklausur
Die Leistungskontrollklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht findet am Freitag, dem 6.2.2026, zwischen 9 und 11 Uhr im AudiMax und in Hörsaal 0.19 in Gebäude B 4.1 statt. Die Aufteilung der Räume wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung zu den Klausuren über das SIM-Portal erforderlich ist und bringen Sie ein Ausweisdokument mit Lichtbild entsprechend unseres Hinweises zur Identitätskontrolle mit.
Informationen zu den Leistungskontrollklausuren finden Sie auch hier: https://www.uni-saarland.de/fakultaet/r/rewi-leistungskontrollen.html.
Identitätskontrolle bei den Leistungskontrollen
Achtung! Da die Studierendenausweise mittlerweile ohne Lichtbild ausgegeben werden, bitten wir Sie, zu den Leistungskontrollen zusätzlich ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, o. Ä.) mitzubringen.
Allgemeine Hinweise
Die Sachverhalte werden vor Beginn der Schreibzeit ausgeteilt. Das Umdrehen oder Aufdecken des Klausursachverhalts vor Beginn der Bearbeitungszeit stellt einen Täuschungsversuch dar und führt ohne vorherige Verwarnung zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten.
Die benötigten Schreibutensilien und Arbeitsblätter sind von den Teilnehmenden der Klausur selbst mitzubringen. Die Arbeitsblätter müssen auf der linken Seite einen Korrekturrand von 7 cm aufweisen, sind einseitig zu beschreiben und durchzunummerieren. Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.
Das Verlassen des Prüfungssaals (bspw. bei einem notwendigen Gang zur Toilette) ist nur unter vorheriger Absprache mit den Aufsichtskräften gestattet.
Bitte bringen Sie zu den Leistungskontrollklausuren einen eigenen Tacker mit!
Zulässige Hilfsmittel
Die verwendeten Gesetzestexte müssen insbesondere frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, o. Ä.) sowie von Einlagen sein. Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Textpassagen des Gesetzestextes sind zulässig. Jedoch dürfen sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzes darstellen. Haftstreifen zum schnelleren Auffinden von Seiten (Register-/Index-Fähnchen) sind zulässig, dürfen aber nur auf ein Gesetz als solches verweisen und sind insofern am Anfang eines Gesetzes anzubringen. Sie dürfen nicht auf einzelne Paragrafen eines Gesetzes verweisen. Ziffern der auf der Seite enthaltenen Vorschriften dürfenauf den Haftstreifen vermerkt werden, allerdings nur wenn sich daraus kein Kommentierungssystem ergibt.
Hinweis: Sie benötigen für die Leistungskontrollklausur nur das VwVfG des Bundes. Das SVwVfG wird abgedruckt!
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
Eine Klausur wird insbesondere
- bei einem Täuschungsversuch,
- der Verwendung unzulässiger Hilfsmittel,
- dem Überschreiten der Bearbeitungszeit oder
- einem unerlaubten Entfernen aus dem Prüfungssaal
mit 0 Punkten bewertet.
Bitte beachten Sie, dass ein Täuschungsversuch bereits beim bloßen Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel (vor allem "Spickzettel", Skripten, Lehrbücher, Kommentare, Tablets, Smartphones und Smartwatches) bei der Prüfung vorliegt; eine Benutzung ist nicht erforderlich.
Auch das Weiterschreiben nach dem Ende der Arbeitszeit ist ein Täuschungsversuch. Daher sind "Kausalitätsfragen" - etwa Hinweise, dass nur noch ein Satz geschrieben wurde oder lediglich Blätter nummeriert wurden - unerheblich.