Remonstration
Remonstrationen
Sofern Sie sich zu einem Remonstrationsersuchen veranlasst sehen, beachten Sie bitte folgende Hinweise zu Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls:
- Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls (z.B. Leistungskontrollklausuren, Klausuren zum Scheinerwerb etc.)sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab dem jeweils festgelegten Einsichtnahmetermin zu beantragen. Sofern Sie diesen nicht wahrgenommen haben, bewirkt ein individuell vereinbarter Termin zur Einsichtnahme keine abweichende Frist.
- Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist – ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums – darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Die jeweiligen Erwägungen sollten mit genauen Seitenverweisen Ihrer Bearbeitung versehen werden. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Bewertung rechtfertigt ebenso wenig eine Remonstration wie der Umstand, dass bestimmte Vorbringen im Rahmen des prüferischen Bewertungsspielraums aus subjektiver Sicht nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Es ist auch kein hinreichendes Argument, dass allein die Punkte einer einzelnen Klausur für die Versetzung ins nächste Studienjahr fehlen. Bitte sehen Sie von Remonstrationsanträgen ab, die an unser Mitgefühl appellieren sollen.
- Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich unter Beifügung eines ausgedruckten Scans bzw. lesbarer Fotografien Ihrer Bearbeitung am Lehrstuhl einzureichen. Ein Remonstrationsersuchen per E-Mail o.Ä. kann nicht berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
- Wenn Sie sich veranlasst fühlen, eine Remonstration bei uns einzureichen, obliegt es Ihrer alleinigen Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns einzuholen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwei bis vier Wochen. Bitte erkundigen Sie sich per E-Mail, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zu Abholung. Wir werden Ihnen das Ergebnis nicht unaufgefordert zurücksenden.