Aktuelles

Klausurencoaching Strafrecht

Im Sommersemester wird unser Lehrstuhl zum ersten Mal ein Klausurcoaching begleitend zum Examensklausurenkurs anbieten. Anknüpfend an die Vorreiter des Lehrstuhls von Prof. Dr. Nikolaus Marsch, die die Coachings bereits in zwei erfolgreichen Durchläufen im Öffentlichen Recht erprobt haben und sich durchweg positiver Resonanz erfreuen durften (und kürzlich auch gekürt durch den Saarländischen Landespreis für Hochschullehre 2023 wurden), wird das Format des Klausurcoachings an der UdS nun auf das Strafrecht – gemeinsam mit Prof. Dr. Dominik Brodowski – ausgeweitet.

Die Klausurcoachings zielen darauf ab, Kandidat*innen in der Examensvorbereitung in den Soft Skills der Klausurbearbeitung zu schulen und ihnen Tipps für künftige Klausursituationen auf den Weg zu geben. Zusätzlich zur inhaltlichen Besprechung der Klausurlösung wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, in einem Einzelcoaching mit einer/einem unserer wissenschaftlichen Mitarbeitenden ihre Probeklausur zu analysieren. Dabei wird gerade nicht die Vertiefung des materiellen Rechts angestrebt, sondern die Verbesserung der nicht-fachlichen Kompetenzen, die dem Feedback der Korrigierenden meist nur spärlich zu entnehmen sind und sich bei der/dem Einzelnen nach dem Prinzip „Learning by Doing“ entwickeln, im Vordergrund stehen: Gutachterliche Präzision, Zeitmanagement, Improvisation und Klausurtaktik. Weitere Informationen gibt es im Examensklausurenkurs.

 

*Das Bild wurde mithilfe von DALL-E erstellt

 

Essaywettbewerb: SOUNDS X NATURE

Wir freuen uns! Am Samstag, den 10.8.2024 wird (in Kooperation mit dem Taubertal-Festival) von 14 – 18 Uhr in Rothenburg ob der Tauber das 3. Symposium „Musik, Recht und Geschichte“ des Mittelalterlichen Kriminalmuseums unter der Leitung von Dr. Markus Hirte stattfinden. Wie auch schon in den letzten Jahren – wir trugen dort zum Thema Gangsta-Rap und Recht vor – ist unser Lehrstuhl dieses Mal als Mitorganisator am Start. Außerdem nehmen wir gemeinsam mit Florian Nicolai einen Live-Espresso auf dem Festivalgelände auf. Das Thema lautet dieses Jahr: „Sounds and Nature“. Daher starten wir passend zu diesem großen Oberthema einen Aufsatzwettbewerb und es winken wirklich tolle Preise: Die Gewinnerin oder der Gewinner wird als Referent bei der Tagung eingeladen und darf dort zu seinem Thema vortragen. Außerdem erhält er ein Bändchen für einen kostenfreien Festival-Besuch (Samstag oder Sonntag), wobei die Kosten für eine Übernachtung übernommen werden. Außerdem wird der Beitrag im Tagungs-Sammelband abgedruckt. Auch die Zweit- und Drittplatzierten dürfen sich auf eine Publikation ihrer Beiträge sowie Bücherpakete freuen. Was man tun muss?  Juristisches Schreiben üben, d.h. einen strafrechtswissenschaftlichen Beitrag abfassen (höchstens 23.000 Zeichen inklusive Fußnoten), das Bezüge zum Thema der Tagung „Sounds and Nature“ aufweist: Ob Greenwashing, Beaching, zur Rolle von Umwelt-NGOs, zum Topos Umweltschutz und Menschenrechte, zum Naturschutz-Strafrecht und der Frage einer Geschäftsherrenhaftung…der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Beiträge können bis zum 1.7.2024 im Word-Format an unsere Lehrstuhl-Mailadresse (lehrstuhl-oglakcioglu[at]uni-saarland.de) gesendet werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Studierende der Rechtswissenschaft. Wir würden uns über zahlreiche Beiträge freuen.

* Das Bild wurde mithilfe von DALL-E erstellt.

 

FORTBILDUNGEN 2024 – Revisionsrechtsprechung – Betäubungsmittelstrafrecht

Im „Sommersemester“ biete ich gleich zwei Kurse im Rahmen der vom Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis organisierten Fortbildungen an. Beides Mal werde ich von Top-Co-Referenten unterstützt. Das hat zum einen den „didaktischen“ Vorteil eines Dozierens im Dialog (die Abwechslung in Tonlage und Stil erleichtert es den Teilnehmenden, auch über eine längere Zeit und trotz eine ggf. kräftezehrenden Woche aufmerksam zu bleiben). Zum anderen gilt auch hinsichtlich der vermittelten Inhalte und den „Frage & Antwort“-Part ein „Vier-Augen-Prinzip“. Wir laden also alle Interessierten Strafverteidiger*innen ein (am besten in Präsenz, aber gerne auch via Zoom).

Bei unserer ersten Veranstaltung am 14.6.2024 (14:00 – 19:30 Uhr) gemeinsam mit Prof. Hans Kudlich steht die Revision in Strafsachen auf dem Programm: Wir wollen den Teilnehmenden ein Update zu praktisch relevanten Entwicklungen im Bereich der Revision in Strafsachen – auch mit Blick auf die Verteidigung in der Instanz – geben. Neben Entscheidungen zu den generellen Zulässigkeitsanforderungen bzw. Formalia (elektronische Einlegung des Rechtsmittels, Fristversäumnis und Wiedereinsetzung) stehen dabei die Anforderungen an die Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO), aber auch Tendenzen der Aufhebungspraxis im Bereich der Darstellungsanforderungen im Mittelpunkt.

Bei unserer zweiten Veranstaltung am 27.9.2024 (14:00 – 19:30 Uhr) geht es gemeinsam mit Patrick Welke wieder in die Untiefen des Betäubungsmittelstrafrechts, selbstverständlich unter Einbeziehung des CanG (und vielleicht wird man bereits erste Entscheidungen zum neuen Regelwerk einordnen und bewerten müssen). Wie auch sonst werden wir aber auch ganz generell neueren Entwicklungen im Betäubungsmittelstrafrecht nachgehen und aktuelle Rechtsprechung zu den §§ 29 ff. BtMG komprimiert darstellen.

Beide Seminare werden hybrid angeboten und umfassen 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung gem. § 15 FAO wird erteilt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € (einschl. Getränke und Seminarunterlagen).

Anmelden kann man sich hier: https://www.arap.rw.fau.de/fortbildungen/termine/

 

 

Klausuren WiSe 2023/2024

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Klausuren ab dem 18.03.2024 persönlich am Lehrstuhl abzuholen.
Mo - Fr von 09:30 - 12:00 Uhr und ab dem 25.03.2024 Di + Do von 10:00 - 12:00 Uhr
Die zweite Möglichkeit ist, uns einen ausreichend frankierten (Porto: 1,60 €)an Sie adressierten DIN C4-Umschlag (etwas größer als DIN A4, wichtig bei Hausarbeiten) zuzusenden. Bitte benutzen Sie hierfür das Begleitschreiben,  das Sie unter dem Link herunterladen können.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die persönliche Rückgabe, als auch die postalische Rücksendung der Klausuren aus dem WiSe 2023/2024 ausschließlich ab dem 18.03.2024 erfolgt. Entsprechend beginnt auch die Remonstrationsfrist erst ab dem 18.03.2024 zu laufen.

Begleitschreiben

Aus gegebenem Anlass hier zwei Hinweise!

  • Verschließen Sie bitte nicht Ihren Rückumschlag, wenn er selbstklebende Klebeflächen hat! Wir können den Umschlag ansonsten ggf. nicht mehr öffnen, ohne ihn zu beschädigen!
  • Auf dem Begleitschreiben genügt die Angabe "Leistungskontrollklausur" oder "Schein" oder "Strafrecht" nicht!! Bitte nennen Sie auch das Fach, bspw. "Strafrecht III", "strafrechtliches Sanktionensystem", etc.

Remonstrationen

Seminar: "Große Entrümpelungsaktion": Aufhebungs- und Anpassungsbedarf im StGB

Das Bundesjustizministerium hat Ende November vergangenen Jahres den Startschuss für die längst überfällige „Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ gesetzt: gleich mehrere Straftatbestände sollen gestrichen, modifiziert oder zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden. Zur Begründung wird darauf abgestellt, dass die ins Visier genommenen Tatbestände teilweise kein strafwürdiges Unrecht beschreiben bzw. kein schützenswertes Rechtsgut erkennen lassen, praktisch irrelevant oder zeitlich überholt sind. Das veröffentlichte Eckpunktepapier konzentriert sich dabei lediglich auf vereinzelte Vorschriften des Strafgesetzbuches, während der getroffenen Auswahl keineswegs der Anspruch auf Vollständigkeit zugeschrieben werden kann, da sich auch bei einer Vielzahl anderer Tatbestände „kriminalpolitische Baustellen“ offenbaren.

 

Passend zu diesem Vorstoß bieten wir im Sommersemester 2024 ein Seminar zum Thema „Entrümpelung des Strafgesetzbuchs: Aufhebungs- und Anpassungsbedarf bei den Strafvorschriften“ an.  Es handelt sich um ein Blockseminar: In einem ersten Vorbesprechungstermin werden Organisatorisches und Formalia besprochen. Am Ende des vierwöchigen Bearbeitungszeitraums wird ein Termin für die mündlichen Vorträge, die gebündelt stattfinden werden, bestimmt.

 

Vorbesprechung (via MS-Teams): Montag, 29.04.2024, 17.00 – 18.00 Uhr via MS Teams

Bearbeitungszeitraum: 30.04.2024 – 31.05.2024 (Vorträge im Juni, wiederum online)

 

Anmeldungen bis zum 26.04.2024

Zur Anmeldung

 

Neue Publikation zum Glücksspielstrafrecht und Strafanwendungsrecht (Wistra)

Dort, wo, oder auch dort, von wo aus? ♠ ♥ ♦ ♣

Du Diskussion um die Frage nach dem "Tatort" bzw. nach der "grenzüberschreitenden" Strafbarkeit des Online-Glücksspiels bricht nicht ab. Konkret geht es um die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf ausländischen Servern angebotenen Internet-Glücksspielangeboten, auf die - wie nahezu von überall auf der Welt - auch von Deutschland aus zugegriffen werden kann. Die bisherigen Beiträge kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, wobei einige Verfasser eine weitreichende Anwendbarkeit deutschen Strafrechts jedenfalls dann annehmen wollen, wenn der Anbieter "ganz spezifisch in deutscher Sprache auf Spieler im deutschen Online-Glücksspielmarkt zugeht". Gemeinsam mit Hans Kudlich tritt Prof. Oğlakcıoğlu dieser Ansicht in der aktuellen Ausgabe der Wistra entgegen. Neben der Entwicklung der Rechtsprechung zu abstrakten Gefährdungsdelikten spricht insbesondere die relativ neue Vorschrift des § 5 Nr. 5a StGB gegen die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts allein auf Grund des Territorialitätsprinzips.

 

Saarbrücker Rechtswissenschaftler sucht nach unnötigen Paragrafen im Strafrecht

„Buschmann entschärft Kinderpornografie-Gesetz“, lautet eine aktuelle Schlagzeile. Was unverständlich wirken mag, hat gute juristische Gründe. Denn bisher haben sich zum Beispiel auch Eltern strafbar gemacht, wenn sie mutmaßlich kinderpornografische Bilder vom Smartphone ihrer Kinder an Lehrkräfte weitergegeben haben, um zu intervenieren. Der Strafrechtler Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu untersucht das deutsche Strafrecht gezielt nach solchen Paragrafen, um bei dessen Überarbeitung zu helfen.

Zum Artikel

 

BGH-Exkursion

Am 22.2.2024 fahren wir erneut nach Karlsruhe, um zwei Revisionshauptverhandlungen beim Dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu besuchen. Geplant ist, gemeinsam vom Campus der UdS zu starten und mit dem Bus nach Karlsruhe zu fahren. Während der Fahrt wird euch eine kleine Einführung in die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs und das Wesen des Revisionsverfahrens gegeben. Vor Ort erhalten die Teilnehmenden dann von einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesgerichtshofs eine Führung. Im Anschluss werden die zu verhandelnden Fälle skizziert. Nach der Verhandlung erhalten die Studierenden die Möglichkeit, Fragen an die Senatsmitglieder zu stellen. Interessierte können ihr Glück versuchen und sich auf unserer Lehrstuhlhomepage (unter Angabe der erforderlichen Daten) anmelden. Leider ist die Teilnehmeranzahl begrenzt.#lsoglakcioglu #bgh #exkursion

!!! Achtung !!!Die Plätze sind schon alle belegt! Es ist keine Anmeldung mehr möglich !!!

 

Anmerkung zu BGH 3 StR 167/22

Gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Becker hat Prof. Oğlakcıoğlu eine Anmerkung zur Entscheidung des Dritten Strafsenats zum Oppenheimer-Korruptionsskandal für die Juristische Rundschau abgefasst (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 – 3 StR 167/22). Diese ist nun im Early Access auf DeGruyter Online abrufbar und wird alsbald auch im Print erscheinen. Dabei werfen sowohl der erste Akt der Entscheidungsgründe, namentlich die Ausführungen zum Vermögensnachteil i.R.d. § 266 StGB (Individueller Schadenseinschlag) als auch der zweite Abschnitt zu den Bestechungsdelikten (Stimmverhalten als Tathandlung) spannende Fragen auf, die der Dritte Strafsenat nach dem Befinden der Autoren nicht durchweg überzeugend beantwortet.

 

Rechtsprechung BtM-Strafrecht

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift NStZ-RR (2023, 329) findet sich Prof. Oğlakcıoğlus Dokumentation der instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht für den Berichtszeitraum 2022.

Erneut wurden der Entscheidungssammlung eine kurze  Statistik und Gesamteinschätzung vorangestellt und wieder erweist sich der Bereich der Strafzumessung (passend zur Revisionsrechtsprechung generell) als besonders fehleranfällig; nur wenn man alle materiell-rechtlichen Fallgruppen (Auslegung des Handeltreibens, Positivliste, Deliktsverwirklichungsstufen, Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, Festlegung nicht geringer Mengen, Begriff der Waffe usw.) zusammenzählt, entsprechen diese in ihrer zahlenmäßigen Relevanz der Strafzumessung. Oftmals müssen auch Einziehungsentscheidungen aufgehoben, der Schuldspruch wegen Fehlern im Bereich der Konkurrenzen (Tateinheit vs. Bewertungseinheit) angepasst werden.

 

Öffentliche Anhörung im Bundestag

Letzte Woche nahm Prof. Dr. Oğlakcıoğlu als Einzel-Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften teil. Er verwies hier erneut auf die Notwendigkeit, die viel zu umfassend geratene Kriminalisierung von Konsumierenden einzuschränken und sich – wie im Bereich der NPS und Arzneimittel auch – auf den illegalen Handel und Schwarzmarkt zu konzentrieren. Der dazugehörige Stream ist nun auf der Seite des Deutschen Bundestags abrufbar. 

zum Stream

Stellungnahme zum CanG-Entwurf

Am 6.11.2023 wird Prof. Oğlakcıoğlu als Sachverständiger im Bundestag an der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) teilnehmen. Passend dazu ist der gemeinsam mit Dr. Sebastian Sobota abgefasste Beitrag zum Cannabisgesetz gerade in der ZRP erschienen. Dort werden die vielfach bereits zum Ausdruck gebrachten Unklarheiten im Entwurf (Auslegung der Tathandlungen, Systematik, Konkurrenzen usw.) zusammengefasst, Lösungsvorschläge formuliert und auch eine kriminalpolitische Einschätzung abgegeben. Die Verfasser sind der Meinung, dass die Ziele des Gesetzes (aber v.a. auch eine Entlastung der Justiz) besser erreicht werden können, wenn man sich deutlich weniger am Betäubungsmittelgesetz orientiert, mithin zahlreiche Strafvorschriften gänzlich streicht oder zumindest zur Ordnungswidrigkeit herabstuft. Die ausführlichere Stellungnahme von Prof. Oğlakcıoğlu, RA Dr. Justine Diebel und Dr. Sebastian Sobota, die auch auf der Homepage des Bundestags hochgeladen wird, steht hier zum Download bereit.

Stellungnahme

 

Ernennung zum Richter am Saarländischen Oberlandesgericht im zweiten Hauptamt

Professor Oğlakcıoğlu wurde am 05.07.2023 zum Richter am Saarländischen Oberlandesgericht im zweiten Hauptamt ernannt. Herr Staatssekretär Dr. Jens Diener und der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Hans-Peter Freymann haben ihm im Beisein von Jörg Engel in den Räumlichkeiten des Justizministeriums die Urkunde ausgehändigt. Die Tätigkeit am Saarländischen OLG soll die Verzahnung von Theorie und Praxis in der Lehre verbessern und somit auch den Studierenden zugutekommen: Schon im Rahmen der Übergabe der Urkunde haben sich die Beteiligten über potenzielle Exkursionen, Gastvorträge von Praktizierenden in der Vorlesung und weitere gemeinsame Veranstaltungen in der Zukunft ausgetauscht.