Aktuelles

BGH-Exkursion
Am 22.2.2024 fahren wir erneut nach Karlsruhe, um zwei Revisionshauptverhandlungen beim Dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu besuchen. Geplant ist, gemeinsam vom Campus der UdS zu starten und mit dem Bus nach Karlsruhe zu fahren. Während der Fahrt wird euch eine kleine Einführung in die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs und das Wesen des Revisionsverfahrens gegeben. Vor Ort erhalten die Teilnehmenden dann von einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesgerichtshofs eine Führung. Im Anschluss werden die zu verhandelnden Fälle skizziert. Nach der Verhandlung erhalten die Studierenden die Möglichkeit, Fragen an die Senatsmitglieder zu stellen. Interessierte können ihr Glück versuchen und sich auf unserer Lehrstuhlhomepage (unter Angabe der erforderlichen Daten) anmelden. Leider ist die Teilnehmeranzahl begrenzt.#lsoglakcioglu #bgh #exkursion
!!! Achtung !!!Die Plätze sind schon alle belegt! Es ist keine Anmeldung mehr möglich !!!

Anmerkung zu BGH 3 StR 167/22
Gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Becker hat Prof. Oğlakcıoğlu eine Anmerkung zur Entscheidung des Dritten Strafsenats zum Oppenheimer-Korruptionsskandal für die Juristische Rundschau abgefasst (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 – 3 StR 167/22). Diese ist nun im Early Access auf DeGruyter Online abrufbar und wird alsbald auch im Print erscheinen. Dabei werfen sowohl der erste Akt der Entscheidungsgründe, namentlich die Ausführungen zum Vermögensnachteil i.R.d. § 266 StGB (Individueller Schadenseinschlag) als auch der zweite Abschnitt zu den Bestechungsdelikten (Stimmverhalten als Tathandlung) spannende Fragen auf, die der Dritte Strafsenat nach dem Befinden der Autoren nicht durchweg überzeugend beantwortet.

Rechtsprechung BtM-Strafrecht
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift NStZ-RR (2023, 329) findet sich Prof. Oğlakcıoğlus Dokumentation der instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht für den Berichtszeitraum 2022.
Erneut wurden der Entscheidungssammlung eine kurze Statistik und Gesamteinschätzung vorangestellt und wieder erweist sich der Bereich der Strafzumessung (passend zur Revisionsrechtsprechung generell) als besonders fehleranfällig; nur wenn man alle materiell-rechtlichen Fallgruppen (Auslegung des Handeltreibens, Positivliste, Deliktsverwirklichungsstufen, Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, Festlegung nicht geringer Mengen, Begriff der Waffe usw.) zusammenzählt, entsprechen diese in ihrer zahlenmäßigen Relevanz der Strafzumessung. Oftmals müssen auch Einziehungsentscheidungen aufgehoben, der Schuldspruch wegen Fehlern im Bereich der Konkurrenzen (Tateinheit vs. Bewertungseinheit) angepasst werden.
Öffentliche Anhörung im Bundestag
Letzte Woche nahm Prof. Dr. Oğlakcıoğlu als Einzel-Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften teil. Er verwies hier erneut auf die Notwendigkeit, die viel zu umfassend geratene Kriminalisierung von Konsumierenden einzuschränken und sich – wie im Bereich der NPS und Arzneimittel auch – auf den illegalen Handel und Schwarzmarkt zu konzentrieren. Der dazugehörige Stream ist nun auf der Seite des Deutschen Bundestags abrufbar.

Stellungnahme zum CanG-Entwurf
Am 6.11.2023 wird Prof. Oğlakcıoğlu als Sachverständiger im Bundestag an der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) teilnehmen. Passend dazu ist der gemeinsam mit Dr. Sebastian Sobota abgefasste Beitrag zum Cannabisgesetz gerade in der ZRP erschienen. Dort werden die vielfach bereits zum Ausdruck gebrachten Unklarheiten im Entwurf (Auslegung der Tathandlungen, Systematik, Konkurrenzen usw.) zusammengefasst, Lösungsvorschläge formuliert und auch eine kriminalpolitische Einschätzung abgegeben. Die Verfasser sind der Meinung, dass die Ziele des Gesetzes (aber v.a. auch eine Entlastung der Justiz) besser erreicht werden können, wenn man sich deutlich weniger am Betäubungsmittelgesetz orientiert, mithin zahlreiche Strafvorschriften gänzlich streicht oder zumindest zur Ordnungswidrigkeit herabstuft. Die ausführlichere Stellungnahme von Prof. Oğlakcıoğlu, RA Dr. Justine Diebel und Dr. Sebastian Sobota, die auch auf der Homepage des Bundestags hochgeladen wird, steht hier zum Download bereit.
Ernennung zum Richter am Saarländischen Oberlandesgericht im zweiten Hauptamt
Professor Oğlakcıoğlu wurde am 05.07.2023 zum Richter am Saarländischen Oberlandesgericht im zweiten Hauptamt ernannt. Herr Staatssekretär Dr. Jens Diener und der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Hans-Peter Freymann haben ihm im Beisein von Jörg Engel in den Räumlichkeiten des Justizministeriums die Urkunde ausgehändigt. Die Tätigkeit am Saarländischen OLG soll die Verzahnung von Theorie und Praxis in der Lehre verbessern und somit auch den Studierenden zugutekommen: Schon im Rahmen der Übergabe der Urkunde haben sich die Beteiligten über potenzielle Exkursionen, Gastvorträge von Praktizierenden in der Vorlesung und weitere gemeinsame Veranstaltungen in der Zukunft ausgetauscht.