Vorlesung Grundlagen des Rechts für Informatiker

Grundlagen des Rechts für Informatiker

- Vorlesung -

 

Dozent: Prof. Dr. Christoph Sorge

Zeit/Ort: Do, 14-16 Uhr, E9.1, 0.06

  

Zielgruppe der Vorlesung

  • Studierende der Informatik und verwandter Studiengänge

Ziel der Vorlesung

Ziel der Vorlesung ist es, Informatikern einen Einblick in juristisches Denken und die Vorgehensweise bei der Ausgestaltung und Interpretation von Gesetzen zu geben. Neben allgemeinen Konzepten werden wir exemplarisch etwas genauer in einige ausgewählte Rechtsgebiete schauen, die für Sie praxisrelevant werden könnten. Die Vorlesung soll den Besuch von Rechtsvorlesungen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik) nicht ersetzen, sondern einen Eindruck vermitteln und - sollten Sie sich für den Besuch weiterer Rechtsvorlesungen entscheiden - auch aufzeigen, welche Gebiete für die Vertiefung interessant sein könnten.

Zunächst wird eine allgemeine Einführung gegeben (welche Funktion hat das Recht? In welche Rechtsgebiete wird es unterteilt? Was ist der Unterschied zwischen den Rechtskreisen Common Law und Civil Law?). Wir betrachten dann einige grundlegende Fragen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, z.B. das Zustandekommen von Verträgen, Regelungen zum Kaufvertrag und zum Fernabsatz. Illustriert werden die einzelnen Bereiche durch die Besprechung von (kleinen) Fällen.

Einblicke in das Datenschutzrecht und -sofern die Zeit dies noch zulässt- den Schutz geistigen Eigentums runden die Vorlesung ab.

Wenn Sie die Vorlesung gehört haben, sollten Sie beispielsweise

  • wissen, welche Rechtsgebiete es gibt
  • Auslegungsprinzipien kennen
  • wissen, wie man Gesetze zitiert
  • für ein juristisches Fachgebiet relevante Literatur (z.B. in juristischen Publikationsdatenbanken) finden können
  • wissen, wie ein Vertrag zustande kommt
  • für einige Verträge auch die Rechtsfolgen kennen
  • wissen, ob bei einem Datenverarbeitungsprozess das Datenschutzrecht Anwendung findet
  • in einigen Rechtsgebieten Probleme erkennen und beurteilen können, ob Sie Rechtsberatung benötigen.

Materialien

Sie benötigen für die Vorlesung den Gesetzestext des BGB; auf weitere Gesetzestexte wird im entsprechenden Kapitel verwiesen.

Die Vorlesung basiert, was den BGB-Teil sowie Teile der Einführung angeht, auf Klunzinger, Eugen: Einführung in das Bürgerliche Recht, 16. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München 2013.

 Die Vorlesungsfolien finden Sie (ohne Passwort aus dem Uni-Netz einschließlich VPN) unter
https://hyperion.jura.uni-saarland.de/folien/2016-SS/Grundlagen-Recht/

 

Klausur

Die erste Klausur ist am 11.8. um 10 Uhr im Günther-Hotz-Hörsaal. Sie benötigen den Gesetzestext des BGB; sollten weitere Gesetzestexte benötigt werden, werden diese durch uns bereitgestellt. Die Klausur dauert 105 Minuten, und es sind 105 Punkte erreichbar. Da die Folien zu Kapitel 11 verspätet hochgeladen wurden, werden in der ersten Klausur keine Fragen zu diesen Folien gestellt. Kapitel 12 und 13 werden in der Klausur nicht behandelt.

Die Klausurergebnisse für die Hauptklausur finden Sie seit dem 19.8. auf https://hyperion.jura.uni-saarland.de/gdrfi

 

Die Nachklausur findet am 07.10.16 um 14:00 Uhr im Hörsaal 0.05, Gebäude E9 1 (CISPA) statt.

Wer an der Nachklausur teilnehmen möchte, meldet sich bitte zusätzlich zur Prüfungsanmeldung über LSF/Prüfungssekretariat beim Lehrstuhl unter lehrstuhl.sorge@uni-saarland.de