Vorlesung Recht der Cybersicherheit - Datenschutzrechtliche Aspekte

Aktuelles

Die Vorlesung "Recht der Cybersicherheit" sowie das zugehörige Tutorium werden im Wintersemester als reine Online-Vorlesungen angeboten.

Recht der Cybersicherheit - Datenschutzrechtliche Aspekte

- Vorlesung - 

Dozent: Sorge, Christoph, Univ.-Professor, Dr. ing.

Zeit/Ort: Mo., 16-18 Uhr (c.t.), Online

Beginn in der ersten Vorlesungswoche

Anmeldung unter:  https://cms.cispa.saarland/rdc2021/

Tutorien

Zeit/Ort: Mi., 16-18

Das Tutorium beginnt in der zweiten Vorlesungswoche.

Raum: Online

TutorInnen: Maximilian Leicht

 

Zielgruppe der Vorlesung

  • Studierende der Informatik
  • Verwandte Studiengänge

 

Ziel der Vorlesung

Die Vorlesung soll Informatikern und Studierenden der Cybersicherheit einen Einblick in das juristische Denken und Arbeiten geben. Neben allgemeinen Konzepten werden exemplarisch Rechtsgebiete, die für berufliche Tätigkeiten im Bereich Cybersicherheit besonders relevant sein dürften, behandelt.

Die Vorlesung dient auch der Umsetzung des Anspruchs, den die Gesellschaft für Informatik in ihren ethischen Leitlinien formuliert: „Vom Mitglied wird erwartet, dass es die einschlägigen rechtlichen Regelungen kennt, einhält und gegebenenfalls an ihrer Fortschreibung mitwirkt.“ Sie hat hingegen nicht den Anspruch, den Besuch von Rechtsvorlesungen zu ersetzen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik). Sie kann jedoch auch aufzeigen, welche Rechtsgebiete für eine Vertiefung von Interesse sein könnten und wann es sich in der Praxis lohnt oder angebracht ist, sich einen Rechtsbeistand zu besorgen.

 

Wenn Sie diese Vorlesung gehört haben, sollten sie beispielsweise wissen,

  • welche Rechtsgebiete es gibt
  • welche Auslegungsprinzipien es gibt
  • wie man Gesetze zitiert
  • wie für ein juristisches Fachgebiet relevante Literatur (z.B. in juristischen Publikationsdatenbanken) zu finden ist

 

Materialien

 

Probleklausur

tba

Klausur

Termin: tba

In den mitgebrachten Gesetzestexten sind Markierungen, auch mit Klebezetteln, erlaubt.

Die zweite Prüfung kann ggf. nach Anzahl der Vorlesungsteilnehmer bzw. Prüfungsanmeldungen auch mündlich erfolgen.

Der Termin für die Nachklausur wird noch bekannt gegeben.

 

Anmerkungen zur Anrechnung im Studium

Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche Aspekte"“und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören, müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll.

Studierende, welche die „alte“ Vorlesung „Recht der Cybersicherheit“ bereits besucht haben, können sich die beiden neuen Vorlesungen (sowohl im Bachelor als auch im Master) nur dann anrechnen lassen, wenn sie auf die Anrechnung der „alten“ Vorlesung gänzlich (d.h. im Bachelor und Master) verzichten.

Hinweise zu Prüfungen

Hinweise zu Markierungen und Klebezetteln in mitgebrachten Gesetzestexten:

1. Zulässig sind nur die im Folgenden beschriebenen Markierungen und das Anbringen von Klebezetteln in den Gesetzestexten.
Ausdrücklich unzulässig ist dagegen selbstgeschriebener Text im Gesetzesbuch, z.B. durch Ergänzung von „Art. 7 DSGVO“ neben Art. 6 DSGVO.
Ausnahme: Ältere Auflagen der Gesetzesbücher dürfen um Änderungen, die in neuen Auflagen enthalten sind, ergänzt werden.

2. Markierungen des Gesetzestextes (farbliche Hervorhebungen sowie Unterstreichungen mit Bleistift) sind zulässig.

3. Klebezettel dürfen zum Auffinden der Gesetze und Normen angebracht werden. Die Klebezettel dürfen auch beschriftet werden, jedoch nur mit den Gesetzesbezeichnungen (z.B. „DSGVO“), nicht mit den einzelnen Normen. Unzulässig wäre daher etwa die Beschriftung eines Klebezettels mit „Art. 6 DSGVO“.