Die Karte

Seit dem Wintersemester 2004/2005 gibt die Universität eine multifunktionelle Chipkarte heraus, mit dem Ziel, Dienstleistungen der Universität des Saarlandes zu verbessern, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und zu automatisieren. Die einzelnen Anwendungen, zu denen die UdS-Card berechtigt, wurden nach und nach eingeführt.

Alternativen zur persönlichen Karte

  • Falls der Wunsch besteht, Zahlfunktionen nur mit einer anonymen Gästekarte zu tätigen, kann zusätzlich eine solche Karte erworben werden. Diese optionalen Zusatzkarten sind jedoch kostenpflichtig.
  • In der Universitätsbibliothek gilt weiterhin auch noch der Bibliotheksausweis.
  • Für die Teilnahme an der Arbeitszeiterfassung, für die Einfahrt und den Zutritt zu elektronisch gesicherten Gebäuden und Räumen, ist die UdS-Card Pflicht.

Welche Kosten können entstehen?

Erstausgaben der personalisierten UdS-Card für Studierende, Bedienstete der UdS und des Studierendenwerkes, sowie die Kostenstellenkarten sind kostenlos. Ersatzkarten und alle anderen Kartentypen sind kostenpflichtig (siehe Kartenpreise). Grundlage der Kartenpreise ist die Verwaltungsgebührenordnung der UdS vom 13.05.2013, Dienstblatt Nr. 8 vom 21.05.2013.

Eingeschriebene Bedienstete

Uni-Bedienstete, die gleichzeitig eingeschrieben sind, erhalten als Studierende automatisch eine Studierendenkarte. Wir empfehlen wegen der Vorteile, die die Studierendenkarte gegenüber den anderen Karten mit sich bringt, diese auch zu nutzen. Die Anwendungen in den Hintergrundsystemen sind nicht abhängig von der Kartenart, so kann bspw. eine Einfahrtberechtigung für Bedienstete im Zutrittssystem auch auf Inhaber einer Studierendenkarte eingetragen werden. Für das Zutrittssystem ist die Identifikation durch die Kartennummer, nicht der Kartentyp, maßgebend.