Deutsche mit ausländischer Hochschulreife und ausreichenden Deutschkenntnissen

Anerkennungsvermerk

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen einen Vermerk über die Anerkennung ihres Schulabschlusses durch das Bildungsministerium oder eine andere zuständige Bildungsbehörde des Bundeslandes, in dem ihr Wohnsitz bzw. Studienort liegt. Für das Saarland ist das Ministerium für Bildung und Kultur zuständig.

Den Anerkennungsvermerk benötigen Sie bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist darum. Eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist wird nicht verlangt.

Sofern in Ihrem Anerkennungsvermerk kein Vorbehalt wegen nicht ausreichender Deutschkenntnisse eingetragen ist, sind Ihre Deutschkenntnisse damit nachgewiesen. Um den Eintrag eines Vorbehalts zu vermeiden, sollten Sie bei der Beantragung des Anerkennungsvermerks zusätzlich zu Ihrem Schulzeugnis auch alle vorhandenen Sprachzeugnisse vorlegen.

Bewerbung

Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge und Lehramtsfächer
  • Online-Bewerbung über das SIM-Bewerbungsportal
  • Feste Bewerbungszeiträume:

    Anfang Juni – 15. Juli (für das Wintersemester)
    Anfang Dezember - 15. Januar (für das Sommersemester – nur wenn Bewerbung zum Sommersemester möglich)
     
B.Sc. Computer Science (English) und B.Sc. Cybersecurity (English)

Die Online-Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Saarbrücker Informatik.

Beide Studiengänge werden nur zum Wintersemester angeboten, eine Bewerbung ist aber bereits ab Mitte November des vorhergehenden Jahres möglich. Endgültiges Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. Juli. Über Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich bitte bei den FAQ Computer Science.

Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Die Bewerbung erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) – Antrag Online (AntOn) von hochschulstart.de. Die Unterlagen müssen Sie in Papierform an hochschulstart.de schicken:

hochschulstart.de
44128 Dortmund

Die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden an der Universität des Saarlandes nur mit Beginn zum Wintersemester angeboten.

  • Bewerbungsphase: April 2023 bis 15.07.2023, 24 Uhr
  • Altabiturienten, die Ihr Abitur vor dem 16.01.2023 abgelegt haben, bewerben sich bis zum 31.05.2023.

Im Zulassungsverfahren sind internationale Bewerberinnen und Bewerber Deutschen gleichgestellt.

Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge, Lehramtsfächer und Rechtswissenschaft

Sofern Sie die Qualifikation für ein Studium besitzen, können Sie sich direkt in den gewünschten Studiengang einschreiben, eine vorherige Bewerbung ist nicht notwendig. Einige Studiengänge werden jedoch nur mit Beginn zum Wintersemester angeboten. Informieren Sie sich bitte vorab in der Übersicht über das aktuelle Studienangebot.

Die Online-Einschreibung erfolgt über das SIM-Bewerbungsportal in festen Zeiträumen:

  • Anfang Juni bis 30. September für das Wintersemester
  • Anfang Dezember bis 31. März für das Sommersemester

Einschreibung

Wenn Sie nach der Bewerbung eine Zulassung erhalten, müssen Sie sich noch für den Studiengang einschreiben. Hinweise zum Vorgehen und die Frist finden Sie im Zulassungsbescheid. Für die Einschreibung stehen nur wenige Tage zur Verfügung, kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihre E-Mails.

Neben dem Zulassungsbescheid sind für die Einschreibung weitere Unterlagen in digitaler Form (z.B. als Scan) erforderlich:

  • Passfoto
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
  • Ggf. Nachweis über die Exmatrikulation an der bisherigen deutschen Hochschule